DGAP-Adhoc: HOCHTIEF Aktiengesellschaft setzt Platzierungspreis für Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts fes (deutsch)
HOCHTIEF Aktiengesellschaft setzt Platzierungspreis für Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts fes
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DGAP-Ad-hoc: HOCHTIEF Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
HOCHTIEF Aktiengesellschaft setzt Platzierungspreis für Kapitalerhöhung
gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts fes
09.06.2022 / 00:51 CET/CEST
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HOCHTIEF Aktiengesellschaft setzt Platzierungspreis für Kapitalerhöhung
gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts fest
Essen, 9. Juni 2022 - Der Vorstand der HOCHTIEF Aktiengesellschaft hat am 8.
Juni 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, unter Ausnutzung des
genehmigten Kapitals II das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlage
von derzeit EUR 180.855.569,92 um EUR 18.085.358,08 auf EUR 198.940.928,00
durch Ausgabe von 7.064.593 neuen Aktien gegen Bareinlage zu erhöhen. Der
Vorstand der Gesellschaft hat nach Durchführung eines Accelerated
Bookbuildings den Platzierungspreis auf 57,50 EUR festgesetzt. Der
Platzierungspreis unterschreitet damit den Börsenkurs der Aktien der
HOCHTIEF Aktiengesellschaft nicht wesentlich. ACS, Actividades de
Construcción y Servicios, S.A., Madrid (Spanien), wurden 85 % der Gesamtzahl
der neuen Aktien zugeteilt.
Kontakt:
georg.von-bronk@hochtief.de
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Verbindung damit herangezogen werden. Die hierin genannten Wertpapiere
dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nicht angeboten oder verkauft
werden, wenn keine Registrierung oder Ausnahme von der Registrierung gemäß
dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der
'Securities Act') vorliegt. Die Wertpapiere von HOCHTIEF wurden und werden
nicht gemäß dem Securities Act registriert.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an Personen,
die "qualifizierte Anleger" im Sinne der UK-Prospektverordnung (Verordnung
(EU) 2017/1129, die aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil
des nationalen Rechts ist) sind; und die (i) professionelle Anleger
(investment professionals) sind, die unter Artikel 19 Absatz 5 des Financial
Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der
jeweils gültigen Fassung) fallen (die "Order"), (ii) Personen sind, die
unter Artikel 49 Absatz 2 Buchstabe (a) bis (d) der Order fallen (vermögende
Unternehmen (high net worth companies), nicht inkorporierte Vereinigungen
(unincorporated associations) usw.) oder (iii) an die sie anderweitig
rechtmäßig übermittelt werden kann (alle diese Personen werden zusammen als
"Relevante Personen" bezeichnet). Personen, die keine Relevanten Personen
sind, dürfen nicht auf Grundlage dieses Dokuments handeln oder sich darauf
beziehen. Alle Investitionen oder Investitionsaktivitäten, auf die sich
dieses Dokument bezieht, stehen nur Relevanten Personen zur Verfügung und
werden nur mit Relevanten Personen durchgeführt.
In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich die
Platzierung der in dieser Mitteilung beschriebenen Wertpapiere (die
"Platzierung") ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im
Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 14. Juni 2017 (Prospektverordnung) sind.
HOCHTIEF kann als passive ausländische Investmentgesellschaft ("passive
foreign investment company", PFIC) für Zwecke der US-Bundeseinkommensteuer
eingestuft werden. Anleger, die der US-Bundeseinkommensteuer unterliegen,
sollten ihre eigenen Steuerberater im Zusammenhang mit ihrer Investition in
die HOCHTIEF-Aktien konsultieren.
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere, einen
Kauf der Wertpapiere oder den Besitz oder die Verteilung dieser
Bekanntmachung in einer Jurisdiktion erlauben würden, in der Maßnahmen zu
diesem Zweck erforderlich sind. Personen, in deren Besitz diese
Bekanntmachung gelangt, sind verpflichtet, sich über derartige
Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.
Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung in Bezug auf die Platzierung
dar. Anleger sollten sich bezüglich der Eignung der Platzierung für die
betroffene Person an einen professionellen Berater wenden.
Im Zusammenhang mit der Platzierung werden die Deutsche Bank
Aktiengesellschaft und J.P. Morgan SE (die "Joint Bookrunners")
ausschließlich für HOCHTIEF tätig. Sie werden im Zusammenhang mit der
Platzierung keine andere Person als ihren jeweiligen Kunden betrachten und
sind weder verantwortlich noch bieten sie Schutz für andere als HOCHTIEF.
Sie werden auch keine andere Person als HOCHTIEF in Bezug auf die
Platzierung, den Inhalt dieser Bekanntmachung oder andere hierin erwähnte
Angelegenheiten beraten.
Im Zusammenhang mit der Platzierung können die Joint Bookrunners und ihre
verbundenen Unternehmen, als Investoren auf eigene Rechnung agierend,
Wertpapiere von HOCHTIEF zeichnen oder kaufen und anderweitig für ihre
eigene Rechnung handeln. Dementsprechend sollten Verweise auf die Ausgabe,
das Angebot oder den Verkauf der Aktien so gelesen werden, dass sie auch
jede Ausgabe, jedes Angebot oder jeden Verkauf an die Joint Bookrunners und
ihre verbundenen Unternehmen, die als Investoren für ihre eigene Rechnung
agieren, umfassen. Darüber hinaus kann jeder Joint Bookrunner oder seine
jeweiligen verbundenen Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen und Swaps mit
Investoren eingehen, in deren Zusammenhang der Joint Bookrunner (oder seine
verbundenen Unternehmen) von Zeit zu Zeit Aktien von HOCHTIEF erwerben,
halten oder veräußern können. Die Joint Bookrunners beabsichtigen nicht, den
Umfang solcher Investitionen oder Transaktionen anderweitig als in
Übereinstimmung mit gesetzlichen oder regulatorischen Verpflichtungen
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Keiner der Joint Bookrunner oder ihrer jeweiligen Geschäftsführer, leitenden
Angestellten, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernimmt eine
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