BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Ein Manager aus der Dieselmotoren-Entwicklung bleibt nach dem Versuch einer Kündigung durch Volkswagen
Auch eine "hilfsweise" ordentliche Kündigung sei nach derzeitigem Verfahrensstand unwirksam, und Volkswagen als Beklagte habe das schon anerkannt. Das Arbeitsverhältnis habe grundsätzlich in ungekündigter Form Bestand. Offen ist nach Darstellung des Gerichts jedoch noch, in welcher genauen Funktion der Kläger jetzt bei VW weiterarbeiten darf und ob er möglicherweise Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung hat.
Nach dem Bekanntwerden von "Dieselgate" im September 2015 waren in mehreren Ländern Schadenersatz- und Strafprozesse gegen ehemalige Mitarbeiter der größten europäischen Autogruppe angelaufen. Hinzu kamen in Deutschland außerdem etliche Arbeitsgerichtsverfahren - Volkswagen hatte einige Führungskräfte vor die Tür gesetzt.
Im Fall des ehemaligen Entwicklungschefs der Kernmarke VW zum Beispiel war der Konzern damit erfolgreich. Dabei hatte die Kammer in Braunschweig Ende 2019 befunden, dass im Jahr zuvor die fristlose Trennung von dem Manager wegen des Verschwindens einer Festplatte zulässig war. Dieser hatte ebenso Kündigungsschutzklage eingereicht - der Verdacht der Datenvernichtung vor dem Auffliegen der Dieselaffäre wog laut Gericht in dem Fall aber hinreichend schwer. Der Ex-Manager gehört auch zu den Angeklagten im VW-Diesel-Betrugsprozess, der seit dem vergangenen September am Braunschweiger Landgericht läuft. Hier deuten sich aufgrund des zähen Verlaufs noch keine Urteilstermine an./jap/DP/nas