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DGAP-Adhoc: Korrektur der Veröffentlichung vom 14.06.2022, 09:45 Uhr CET/CEST - JDC Group AG: JDC Group AG beschließt Rückkaufprogramm für eigene Aktien (deutsch)

14.06.2022
um 16:10 Uhr

Korrektur der Veröffentlichung vom 14.06.2022, 09:45 Uhr CET/CEST - JDC Group AG: JDC Group AG beschließt Rückkaufprogramm für eigene Aktien

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DGAP-Ad-hoc: JDC Group AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Korrektur der Veröffentlichung vom 14.06.2022, 09:45 Uhr CET/CEST - JDC
Group AG: JDC Group AG beschließt Rückkaufprogramm für eigene Aktien

14.06.2022 / 16:10 CET/CEST
Korrektur einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr.
596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Korrektur der Veröffentlichung vom 14.06.2022 / 09:45 CET/CEST - JDC Group
AG beschließt Rückkaufprogramm für eigene Aktien

In der Ad-hoc-Mitteilung der JDC Group AG vom 14. Juni 2022, 09:45 Uhr,
wurde im zweiten Absatz im Hinblick auf die technische Abwicklung des
beschlossenen Aktienrückkaufprogramms durch das unabhängige Wertpapierhaus
oder Kreditinstitut versehentlich dargestellt, dass der von der Gesellschaft
gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den an der Frankfurter
Wertpapierbörse während der letzten zehn Börsenhandelstage vor dem Erwerb
der Aktien ermittelten durchschnittlichen Schlusskurs für Aktien gleicher
Ausstattung um nicht mehr als 20 % über- oder unterschreiten darf.

Richtig hätte es lauten müssen, dass der von der Gesellschaft gezahlte
Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die
Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer JDC Group-Aktie im Xetra-Handel
(oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10%
überschreiten und um nicht mehr als 20% unterschreiten darf.

Die JDC Group AG korrigiert daher ihre Meldung vom 14. Juni 2022 wie folgt
und gibt diese im vollständigen, korrigierten Wortlaut wieder:

Der Vorstand der JDC Group AG (ISIN DE000A0B9N37) hat mit Zustimmung des
Aufsichtsrats heute beschlossen, von der auf der ordentlichen
Hauptversammlung vom 24. August 2018 beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb
eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen und ab dem
15. Juni 2022 bis längstens zum 22. Juli 2022 bis zu Stück 200.000 Aktien
der Gesellschaft zu erwerben, wobei der Rückkauf auf eine solche Anzahl von
Aktien bzw. auf einen Gesamtkaufpreis von EUR 5.000.000,00 begrenzt ist.

Der Erwerb soll über die Börse erfolgen. Der Aktienrückkauf wird durch ein
unabhängiges Wertpapierhaus oder Kreditinstitut nach Maßgabe der
Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des
Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den
Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8.
März 2016 durchgeführt, das seine Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt
des Erwerbs von Aktien der Gesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von
dieser treffen wird. Der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie
(ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion
ermittelten Kurs einer JDC Group-Aktie im Xetra-Handel (oder einem
vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10% überschreiten und um
nicht mehr als 20% unterschreiten.

Die Aktien können zu allen in der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24.
August 2018 genannten Zwecken verwendet werden. Dazu gehört insbesondere
auch die Verwendung der Aktien als Gegenleistung im Rahmen des Erwerbs von
Unternehmen und zur Bedienung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen.

Das Rückkaufprogramm findet unter Einhaltung der Vorgaben der Artikel 5, 14
und 15 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 16. April 2014 (Marktmissbrauchsverordnung) in Verbindung mit den
Bestimmungen der Delegierten-Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission
vom 8. März 2016 (Delegierten-Verordnung) statt mit Ausnahme des
Rückerwerbszwecks. Dieser ist weiter gefasst als von Art 5 Abs. 2 der
Marktmissbrauchsverordnung vorgesehen.

Alle Transaktionen werden nach ihrer Ausführung wöchentlich auf der Website
der Gesellschaft unter https://www.jdcgroup.de/investor-relations bekannt
gegeben.

Darüber hinaus hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats
beschlossen, der Hauptversammlung, die am 27. Juli 2022 stattfinden soll,
vorzuschlagen die auf der Hauptversammlung vom 24. August 2018 erteilte
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien aufzuheben und eine neue Ermächtigung
an die Stelle der von der Hauptversammlung am 24. August 2018 erteilten
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG treten
zu lassen, die bis zum 26. Juli 2027 gelten soll. Sofern die
Hauptversammlung die Gesellschaft erneut ermächtigen sollte, eigene Aktien
zu erwerben und zu verwenden, wird der Rückkauf eigener Aktien ab dem 28.
Juli 2022 bis zum 23. Dezember 2022 fortgeführt.

Für diesen Fall plant der Vorstand, unter Einschluss der nach dem vorstehend
beschriebenen Aktienrückkaufprogramm bis zum 22. Juli 2022 erworbenen
eigenen Aktien insgesamt bis zu 200.000 eigene Aktien über die Börse nach
den vorgenannten Konditionen zu erwerben und zu allen in der Ermächtigung
der Hauptversammlung vom 27. Juli 2022 genannten Zwecken zu verwenden.

Auch der weitere Erwerb eigener Aktien ab dem 28. Juli 2022 soll unter
Führung eines Wertpapierhauses oder eines Kreditinstituts nach Maßgabe der
Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des
Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den
Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8.
März 2016 erfolgen.

Kontakt:
JDC Group AG

Ralf Funke
Investor Relations
Tel.: +49 611 335322-00
E-Mail: funke@jdcgroup.de

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ISIN: DE000A0B9N37
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