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DGAP-News: Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 (deutsch)

30.06.2022
um 12:31 Uhr

Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

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DGAP-News: AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA / Schlagwort(e):
Aktienrückkauf
Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

30.06.2022 / 12:31
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Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Grünwald, 30. Juni 2022 - Die geschäftsführenden Direktoren der AURELIUS
Management SE (die "geschäftsführenden Direktoren") als persönlich haftender
Gesellschafterin der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA (ISIN
DE000A0JK2A8) ("Gesellschaft") haben beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm
in Höhe von bis zu 30 Mio. EUR (ohne Erwerbsnebenkosten) aufzulegen
("Aktienrückkaufprogramm
2022").

Das Aktienrückkaufprogramm 2022 folgt der Ermächtigung der Hauptversammlung
der Gesellschaft vom 21. Juni 2022, wonach eigene Aktien der Gesellschaft
zum Zwecke der Einziehung und zur Bedienung von Erwerbsrechten oder
Erwerbspflichten auf Aktien aus Wandelschuldverschreibungen erworben werden
können. Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2022 sollen im Zeitraum vom
01. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 insgesamt bis zu 1.000.000 eigene Aktien
der Gesellschaft zurückgekauft werden. Als größtmöglichen Gesamtkaufpreis
für den Erwerb der Aktien der Gesellschaft (ohne Erwerbsnebenkosten) haben
die geschäftsführenden Direktoren den Betrag von 30 Mio. EUR zugewiesen.

Der Aktienrückkauf erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des
Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und
Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten
Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016.

Entsprechend der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 21.
Juni 2022 darf der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am
Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Aktie der
Gesellschaft im Xetra-Handel nicht um mehr als 10 Prozent über- oder
unterschreiten. Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2022 dürfen zudem nach
Art. 3 Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016
Aktien nicht zu einem Kurs erworben werden, der über dem des letzten
unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem
des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der
Kauf stattfindet, liegt.

Der Aktienrückkauf wird im Auftrag und für Rechnung der Gesellschaft durch
ein Kreditinstitut erfolgen, das im Rahmen des genannten Zeitraums seine
Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der eigenen Aktien
entsprechend Artikel 4 Abs. 2b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
vom 8. März 2016 unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft.
Die Gesellschaft wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des
Kreditinstituts nehmen. Das Kreditinstitut hat sich gegenüber der
Gesellschaft unter anderem auch dazu verpflichtet, die Handelsbedingungen
gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 und
die in dem Aktienrückkaufprogramm 2022 enthaltenen Vorgaben einzuhalten.

Das Aktienrückkaufprogramm 2022 kann, soweit erforderlich und rechtlich
zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wiederaufgenommen werden.

Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm 2022 zusammenhängenden
Geschäften werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 S. 1 i.V.m.
Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016
entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem
Tag der Ausführung solcher Geschäfte angemessen bekanntgegeben werden.

Darüber hinaus wird die Gesellschaft gemäß Art. 2 Abs. 3 S. 2 der
Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 die bekanntgegebenen
Geschäfte auf ihrer Website (www.aurelius-group.com/equity-opportunities/)
im Bereich 'Investor Relations' veröffentlichen und dafür sorgen, dass die
Informationen ab dem Tag der angemessenen Bekanntgabe mindestens fünf Jahre
öffentlich zugänglich bleiben.

KONTAKT
AURELIUS Gruppe
Investor Relations
Telefon: +49 (89) 544799 - 0 +44 (0) 20 7440 0480
Fax: +49 (89) 544799 - 55 +44 (2) 20 7440 0481

E-mail: investor@aurelius-group.com

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