BRAUNSCHWEIG/WOLFSBURG (dpa-AFX) - Das Braunschweiger Arbeitsgericht hat nach Beschwerden einiger Teilnehmer Mängel im Ablauf der letzten Betriebsratswahl im VW
Manche Mitglieder alternativer Listen sahen aber Unregelmäßigkeiten etwa im Umgang mit Wahlplakaten. Wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte, wurde von insgesamt neun Antragstellern auch der Umgang mit der Briefwahl moniert. So sei etwa gegen den Vorrang der Präsenzwahl vor der Briefwahl verstoßen worden, hieß es.
Der Betriebsrat sprach von einer aus seiner Sicht überraschenden Entscheidung, die man zur Kenntnis genommen habe. Die schriftliche Begründung müsse noch im Detail abgewartet werden. "Unabhängig davon ist aber bereits klar: Der Betriebsrat wird in die nächste Instanz gehen, um die aktuelle Entscheidung durch das Landesarbeitsgericht überprüfen zu lassen", hieß es. Der neu gewählte Betriebsrat bleibe bis auf Weiteres im Amt. Man halte die dem Gericht genannten Gründe, weshalb die Abstimmung anfechtbar sein soll, für nicht überzeugend.
Cavallo war für die bei Volkswagen