BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Volkswagen
Der Kläger war gegen die Entlassung vorgegangen, die VW
Nach dem Bekanntwerden von "Dieselgate" im September 2015 waren in mehreren Ländern Schadenersatz- und Strafprozesse gegen ehemalige Mitarbeiter des größten europäischen Autokonzerns angelaufen. Hinzu kamen in Deutschland zudem etliche Arbeitsgerichtsverfahren - Volkswagen hatte einige Führungskräfte vor die Tür gesetzt, mal hatte der Konzern Erfolg, in anderen Fällen setzten sich Kläger durch.
Im aktuellen Fall erkenne das Gericht den Anspruch des Klägers an, entsprechend eines bereits 2018 geschlossenen Vergleichs in ähnlicher Position weiterbeschäftigt zu werden. Die geforderten Zahlungsansprüche auf Vergütung ab Mai 2020, Boni für 2019 bis 2021 und Schadenersatz für die Vorenthaltung eines Dienstwagens mit Tankkarte sieht das Gericht derzeit aber als "ganz überwiegend unbegründet" an./bch/DP/men