BRAUNSCHWEIG/WOLFSBURG (dpa-AFX) - Bei der für unwirksam erklärten Betriebsratswahl bei VW
Aus Sicht der Kammer habe der Wahlvorstand Briefwahlunterlagen zu spät an bestimmte Mitarbeitergruppen wie mobil Tätige verschickt. Die Möglichkeiten, aktives und passives Wahlrecht auszuüben, könnten dadurch eingeschränkt gewesen sein, sagte der Justizsprecher. Zudem konnte das Gericht keine adäquaten Vorkehrungen gegen Manipulationsgefahren bei Briefwahlrückläufern erkennen. Unter anderem seien die Boxen während des gesamten Tages in einem Raum des Wahlvorstandbüros unverschlossenen untergebracht gewesen.
Der Betriebsrat hatte sich von der Entscheidung sehr überrascht gezeigt und kündigte nach Eingang der Begründung erneut eine Beschwerde gegen die erstinstanzliche Entscheidung an. Die Belegschaftsvertretung betonte wiederholt, dass der Rechtsstreit nichts daran ändere, dass der neue Betriebsrat im Amt bleibe. "Das Gericht stellt Vermutungen an und leitet aus seinen Vermutungen einen Verstoß her", sagte Rechtsanwältin Olivia Günter, die den Betriebsrat in dem Anfechtungsverfahren vertritt.
Aus der Abstimmung im März war die Liste der IG Metall mit Betriebsratschefin Daniela Cavallo mit großem Abstand als Siegerin hervorgegangen. Insgesamt neun Antragsteller hatten im Anschluss unter anderem den Umgang mit der Briefwahl moniert und die Wahl angefochten. Als Nächstes dürfte sich das Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover mit dem Fall beschäftigen./bch/DP/ngu