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DGAP-Adhoc: Allterco JSCo gibt die Unterzeichnung einer Vereinbarung zur Übernahme des slowenischen IoT-Anbieters GOAP d.o.o. bekannt (deutsch)

29.07.2022
um 18:05 Uhr

Allterco JSCo gibt die Unterzeichnung einer Vereinbarung zur Übernahme des slowenischen IoT-Anbieters GOAP d.o.o. bekannt

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DGAP-Ad-hoc: Allterco JSCo / Schlagwort(e): Fusionen &
Übernahmen/Firmenübernahme
Allterco JSCo gibt die Unterzeichnung einer Vereinbarung zur Übernahme des
slowenischen IoT-Anbieters GOAP d.o.o. bekannt

29.07.2022 / 18:05 CET/CEST
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Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Allterco JSCo gibt die Unterzeichnung einer Vereinbarung zur Übernahme des
slowenischen IoT-Anbieters GOAP d.o.o. bekannt

Sofia / München, 29. Juli 2022 - Allterco JSCo (Ticker A4L / ISIN:
BG1100003166) ("Allterco" / die "Gesellschaft"), gibt die Unterzeichnung
einer verbindlichen Vereinbarung zwischen Allterco und den vier Aktionären
(eine juristische und drei natürliche Personen) von GOAP d.o.o. ("GOAP")
über die allgemeinen Bedingungen für die Übernahme des slowenischen
IoT-Anbieters in zwei Stufen wie folgt bekannt:

1. Stufe: Erwerb von 60 % der Anteile an GOAP für einen Betrag von EUR 2
Mio. vorbehaltlich des Abschlusses eines Aktienkaufvertrags.

2. Stufe: Für die verbleibenden 40 % der Aktien, die den drei natürlichen
Aktionären von GOAP, zuzurechnen sind, werden Kauf- und
Verkaufsoptionsvereinbarungen geschlossen, nach denen Allterco eine
Kaufoption zum Erwerb und die Verkäufer eine Verkaufsoption zum Verkauf der
verbleibenden Aktien eingeräumt werden. Die Ausübung der Optionen soll im
Ermessen des jeweiligen Optionsinhabers in einem oder mehreren Schritten und
zu einem Preis erfolgen, der in einer vorher festgelegten Spanne in
Abhängigkeit von vorher festgelegten messbaren Ergebnissen von GOAP
innerhalb eines vorher festgelegten Zeitraums variieren kann. Sollten die
Ergebnisse von GOAP innerhalb des vordefinierten Zeitraums einen
vordefinierten Schwellenwert nicht erreichen, sollen die Verkäufer keine
Rechte auf Verkaufsoptionen haben, wohingegen Allterco Rechte auf
Kaufoptionen behält, die gegen einen vordefinierten Mindestpreis ausgeübt
werden können. Die konkreten Bedingungen der Optionen, einschließlich des
Preises, sind Gegenstand weiterer Verhandlungen zwischen den Parteien.

Allterco ist berechtigt, bis zu 50 % des Gesamtpreises, der den natürlichen
Personen zusteht, mit ihren eigenen Aktien zu begleichen.

Die Parteien haben sich auf ein vorläufiges Abschlussdatum von 3 Monaten
nach Unterzeichnung der Vereinbarung geeinigt. Unter bestimmten Bedingungen
kann diese Frist um bis zu 3 weitere Monate verlängert werden.

Mit der Übernahme beabsichtigt Allterco, sein Technologieportfolio zu
erweitern und damit sein Produktangebot sowohl für Privatkunden als auch für
professionelle Anwender auszubauen.

Allterco JSCo wird offiziell weitere Informationen über den Fortschritt der
Verhandlungen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen bekannt
geben.

Mehr Informationen unter allterco.com.

Investor Relations Kontakt
CROSS ALLIANCE communication GmbH
Sven Pauly
Tel.: +49 (0) 89-1250903-31
E-Mail: sp@crossalliance.de
www.crossalliance.de

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Allterco JSCo
103 Cherny Vrah Bldv
1407 Sofia
Bulgarien
E-Mail: s.iliev@allterco.com
Internet: www.allterco.com
ISIN: BG1100003166
WKN: A2DGX9
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin
EQS News ID: 1409543

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