BRAUNSCHWEIG/WOLFSBURG (dpa-AFX) - Nach dem Untreue-Freispruch für vier VW
Dies geht aus einer erweiterten Urteilsbegründung zu dem Strafprozess hervor, der im September 2021 zunächst abgeschlossen worden war. Bald dürfte nun eine Grundsatzentscheidung zur Vergütung von Betriebsräten anstehen. Auch der "Spiegel" berichtete am Donnerstag darüber.
Kernargumentation des Gerichts: Vollzeit-Jobs im Betriebsrat seien letztlich Ehrenämter, die selbst bei Erwerb besonderer Kenntnisse und Erfahrungen nicht mit Aufgaben im höheren Management zu vergleichen sind. Der VW-Konzernbetriebsrat in Wolfsburg betonte auf Anfrage, der Gesetzgeber müsse mit einer Reform des Betriebsverfassungsgesetzes nun endlich Klarheit schaffen, welche genauen Maßstäbe für die Bezahlung anzulegen seien. "Die rechtlichen Unsicherheiten bei der Festlegung sind ein Thema für die betriebliche Mitbestimmung in ganz Deutschland. Es geht hier inzwischen nicht mehr nur um Volkswagen