WALLDORF (dpa-AFX) - Der Streit um die fristlose Kündigung eines ehemaligen SAP
Das Arbeitsgericht Mannheim hatte im Dezember vergangenen Jahres eine Kündigungsschutzklage abgewiesen. Der Kläger habe durch sein Verhalten eine arbeitsvertragliche Pflicht verletzt. Dadurch, dass er Daten gezielt und über einen längeren Zeitraum hinweg manipuliert habe, sei auf Seiten der Arbeitgeberin ein endgültiger Vertrauensverlust entstanden. Eigentlich hätte am Donnerstag ein Berufungstermin vor dem Landesarbeitsgericht stattfinden sollen, dieser Termin entfalle nun, teilte der Gerichtssprecher mit.
Der Softwarekonzern hatte dem ehemaligen Betriebsrat vorgeworfen, interne Betriebsratsdokumente gefälscht oder gelöscht zu haben - womöglich, um einen Betriebsratskollegen zu decken. Man habe ihn als Betriebsratschef um Mithilfe bei der Aufklärung in einem Compliance-Verfahren gegen einen Kollegen aus dem Betriebsratsgremium gebeten./rwi/DP/mis