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KORREKTUR/Klimaschutz-Klage gegen Volkswagen: Gericht will weiter verhandeln

09.09.2022
um 11:40 Uhr

(Die Verbotsforderung bezieht sich auf Autos mit Verbrennungsmotoren. Der Zusatz wurde im ersten Satz des zweiten Absatzes ergänzt.)

DETMOLD (dpa-AFX) - Der Klimaschutz-Streit zwischen einem Biobauern und dem Autokonzern Volkswagen geht weiter. Das Detmolder Landgericht gab am Freitag bekannt, dass es am 3. Februar 2023 eine mündliche Verhandlung geben werde. Der Vorsitzende Richter Manfred Pohlmeier kritisierte einen Antrag des Klägers und forderte Konkretisierungen. Inhaltlich ging er nicht weiter ein auf die Vorwürfe gegen den Autokonzern. Die Anwältin des Klägers, Roda Verheyen, wertete es als Erfolg, dass die Klage nicht abgewiesen worden sei und dass im Februar in der Sache verhandelt werde. Es sei zudem gut, dass der Richter einen anderen Klageantrag nicht erwähnt habe und dieser somit zulässig sei.

Mit der Klage will der Bauer durchsetzen, dass VW den Verkauf von Autos und leichten Nutzfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren schon 2030 einstellt. Bisher ist dies in Europa für 2035 vorgesehen. Zudem soll der Verkauf in den kommenden Jahren drastisch runtergefahren werden, fordert der Kläger.

Der 62-jährige Ökolandwirt Ulf Allhoff-Cramer aus Detmold wirft dem zweitgrößten Autokonzern der Welt vor, mit seinen Pkw und leichten Nutzfahrzeugen für ein Prozent des globalen CO2-Ausstoßes verantwortlich zu sein. Dadurch gefährde VW die Zukunft der Landwirtschaft generell und auch seine geschäftliche Existenz, argumentiert der Kläger.

VW weist die Vorwürfe zurück und betont Fortschritte in der Elektromobilität. Zudem argumentiert der Konzern, dass der allergrößte Teil der CO2-Emission von Autos im Einflussbereich der Fahrer liege und nicht des Herstellers. Außerdem könne man die konkreten Folgen des Klimawandels nicht auf eine kleine Fläche vorhersagen, heißt es in einer schriftlichen Erwiderung von VW.

Nach dem Gerichtstermin am Freitag rechnet Volkswagen weiter damit, dass die Klage abgewiesen wird. Die Ausführungen des Richters wertete VW in einer Stellungnahme als "ernsthafte Zweifel" an den Vorwürfen./wdw/DP/mis

Volkswagen AG Vz.

WKN 766403 ISIN DE0007664039