SCHWERIN/KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die wegen ihrer Beteiligung am Bau der Gaspipeline Nord Stream 2 umstrittene Klimaschutzstiftung Mecklenburg-Vorpommern hat im Streit um ihre Auskunftspflicht gegenüber der Presse das Bundesverfassungsgericht angerufen. Das Gericht in Karlsruhe bestätigte am Freitag den Eingang der angekündigten Verfassungsbeschwerde. Die von einer Anwaltskanzlei in Münster verfasste Klageschrift umfasst mehr als 80 Seiten. Darin wird der zwei Gerichtsurteilen zugrundeliegenden Auffassung widersprochen, dass die Stiftung wegen ihrer Nähe zur Landesregierung als Behörde anzusehen und damit zur Auskunft verpflichtet ist.
Mit dem Gang vor das höchste deutsche Gericht soll nach Angaben der Stiftung verhindert werden, dass die Namen der von ihr zur Unterstützung des Pipeline-Baus beauftragten Firmen öffentlich werden. Die dem Umwelt- und Klimaschutz gewidmete Stiftung hatte einen eigenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gegründet, um unter Umgehung drohender US-Sanktionen die Fertigstellung der Gasleitung durch die Ostsee zu ermöglichen.
Neben diesem Engagement sorgte auch die maßgebliche Finanzierung der Stiftung mit Geld aus russischen Erdgasgeschäften für massive Kritik. Die Gazprom