Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: Vantage Towers AG; Bieter: Oak Holdings GmbH (derzeit noch firmierend unter Blitz D22-277 GmbH)
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EQS-WpÜG: Oak Holdings GmbH (derzeit noch firmierend unter Blitz D22-277
GmbH) / Übernahmeangebot
Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: Vantage Towers AG; Bieter: Oak Holdings
GmbH (derzeit noch firmierend unter Blitz D22-277 GmbH)
09.11.2022 / 10:48 CET/CEST
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein
Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin:
Oak Holdings GmbH (derzeit noch firmierend unter Blitz D22-277 GmbH)
Ferdinand-Braun-Platz 1
40549 DüsseldorfDeutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 98923
Zielgesellschaft:
Vantage Towers AG
Prinzenallee 11-13
40549 Düsseldorf
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 92244
ISIN: DE000A3H3LL2
Die Oak Holdings GmbH (derzeit noch firmierend unter Blitz D22-277 GmbH;
"Bieterin"), eine 100%ige indirekte Tochtergesellschaft der Vodafone GmbH,
die Teil eines Joint Ventures zwischen der Vodafone GmbH und der Oak
Consortium GmbH (derzeit noch firmierend unter SCUR-Alpha 1539 GmbH), einer
von Global Infrastructure Management, LLC, sowie von durch verschiedene
Tochtergesellschaften von KKR & Co. Inc. beratenen und verwalteten
Investmentfonds, Vehikeln und/oder Accounts kontrollierten
Holdinggesellschaft ("Oak Consortium"), werden soll, hat heute entschieden,
den Aktionären der Vantage Towers AG im Wege eines freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebotes ("Übernahmeangebot") anzubieten, ihre auf den Namen
lautenden nennwertlosen Stückaktien der Vantage Towers AG (DE000A3H3LL2;
"Vantage
Towers-Aktien") zu erwerben. Die Bieterin beabsichtigt, eine Gegenleistung
in Höhe von EUR 32,00 je Vantage Towers-Aktie anzubieten. Im Zusammenhang
mit dem Übernahmeangebot wird die Bieterin zudem sämtliche derzeit von der
Vodafone GmbH an der Vantage Towers AG gehaltene Aktien erwerben (derzeit
413.347.708 Vantage Towers-Aktien, entsprechend 81,72% des ausgegebenen
Grundkapitals sowie der Stimmrechte der Vantage Towers AG).
Die Bieterin geht davon aus, dass sie den Vollzug des Übernahmeangebots von
bestimmten regulatorischen Verfahren und anderen üblichen
Vollzugsbedingungen abhängig machen wird.
Darüber hinaus haben die Bieterin, Vodafone GmbH und Oak Consortium mit der
Vantage Towers AG eine Kooperationsvereinbarung (Business Combination
Agreement) abgeschlossen, welche die Bedingungen des Investments des Joint
Ventures in Vantage Towers AG regelt.
Die Bieterin beabsichtigt ferner, einen Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag gemäß §§ 291 ff. Aktiengesetz mit der Bieterin als
herrschendem Unternehmen und Vantage Towers AG als beherrschtem Unternehmen
abzuschließen und/oder, soweit eine Beteiligung von 95% des Grundkapitals
erreicht wird, einen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der Vantage Towers
AG gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz durchzuführen.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in
deutscher Sprache sowie in einer unverbindlichen englischsprachigen
Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Informationen
zum Übernahmeangebot erfolgt im Internet unter
https://angebot.wpueg.de/oak/
Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot wird außerdem durch
Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht und wird auf der
Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin")
verfügbar sein.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Vantage Towers-Aktien.
Die Bedingungen und weiteren Bestimmungen für das Übernahmeangebot der
Bieterin an die Aktionäre der Vantage Towers AG werden in der
Angebotsunterlage festgelegt, die nach Gestattung durch die BaFin
veröffentlicht wird. Inhabern von Vantage Towers-Aktien wird dringend
empfohlen, die Angebotsunterlage zu lesen und gegebenenfalls in Bezug auf
die darin enthaltenen Themen unabhängige Beratung zu suchen.
Die Verbreitung, Veröffentlichung oder Verteilung dieser Bekanntmachung kann
in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich
eingeschränkt sein. Personen, die ihren Wohnsitz in einer anderen
Rechtsordnung haben oder einer anderen Rechtsordnung unterliegen, sollten
sich über die geltenden Anforderungen informieren und diese beachten.
Das Übernahmeangebot wird in den Vereinigten Staaten von Amerika auf der
Grundlage und unter Einhaltung von Section 14(e) des US Securities Exchange
Act von 1934 sowie der dazugehörigen Regulation 14E, entsprechend der
Befreiung durch Rule 14d-1(d), unterbreitet.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit
deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Bieterin, mit ihr verbundene
Personen und/oder für sie tätige Broker außerhalb der Vereinigten Staaten
von Amerika und in Übereinstimmung mit anwendbarem Recht außerhalb des
Übernahmeangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar
oder mittelbar Vantage Towers-Aktien erwerben bzw. entsprechende
Vereinbarungen zum Erwerb abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für
andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in
bzw. ein Optionsrecht auf Vantage Towers-Aktien gewähren. Diese Erwerbe
können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu
ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe
werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
Diese Bekanntmachung könnte Aussagen über die Vodafone GmbH und/oder mit ihr
verbundene Gesellschaften (zusammen der "Vodafone-Konzern"), die KKR & Co.
Inc. und/oder Investmentfonds, Vehikel und Accounts, die von ihren
Tochtergesellschaften beraten und verwaltet werden (zusammen die
"KKR-Gesellschaften"),
Global Infrastructure Management, LLC, und/oder mit ihr verbundene
Gesellschaften sowie beratene und verwaltete Investmentfonds (zusammen die
"GIP-Gesellschaften")
oder die Vantage Towers AG und/oder ihre Tochterunternehmen (zusammen der
"Vantage
Towers-Konzern") enthalten, die "in die Zukunft gerichtete Aussagen" sind
oder sein könnten. In die Zukunft gerichtete Aussagen beinhalten unter
anderem Aussagen, die typischerweise durch Wörter wie "davon ausgehen", "zum
Ziel setzen", "erwarten", "schätzen", "beabsichtigen", "planen", "glauben",
"hoffen", "abzielen", "fortführen", "werden", "möglicherweise", "sollten",
"würden", "könnten" oder andere Wörter mit ähnlicher Bedeutung
gekennzeichnet sind. Ihrer Art nach beinhalten in die Zukunft gerichtete
Aussagen Risiken und Unsicherheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen
oder von Umständen abhängen, die in der Zukunft möglicherweise eintreten
oder auch nicht eintreten werden. Die Vodafone GmbH, Oak Consortium und die
Bieterin machen Sie darauf aufmerksam, dass in die Zukunft gerichtete
Aussagen keine Garantie dafür sind, dass solche zukünftigen Ereignisse
eintreten oder zukünftige Ergebnisse erbracht werden und dass insbesondere
tatsächliche Geschäftsergebnisse, Vermögenslage und Liquidität, die
Entwicklung des Industriesektors, in dem der Vodafone-Konzern, die
KKR-Gesellschaften, die GIP-Gesellschaften und/oder der Vantage
Towers-Konzern tätig sind, und Ergebnis oder Auswirkung des Erwerbs und
damit zusammenhängender Themen auf den Vodafone-Konzern, die
KKR-Gesellschaften, die GIP-Gesellschaften und/oder den Vantage
Towers-Konzern wesentlich von denen abweichen können, die durch die in die
Zukunft gerichteten Aussagen, die in dieser Bekanntmachung enthalten sind,
gemacht oder nahegelegt werden. In die Zukunft gerichtete Aussagen treffen
eine Aussage allein zum Zeitpunkt ihrer Abgabe. Vorbehaltlich zwingender
gesetzlicher Vorschriften übernehmen die Vodafone GmbH, die Oak Consortium
und die Bieterin keine Verpflichtung, in die Zukunft gerichtete Aussagen zu
aktualisieren oder öffentlich zu korrigieren, sei es als Ergebnis neuer
Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen.
Düsseldorf, 9. November 2022
Oak Holdings GmbH (derzeit noch firmierend unter Blitz D22-277 GmbH)
Die Geschäftsführer
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