KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das sogenannte Partnerprogramm des Internet-Versandriesen Amazon
Vor Gericht geht es um die Frage, ob Amazon für Rechtsverstöße auf den Internetseiten der Partner haftet. Geklagt hat ein Matratzenhersteller, der meint, dass Amazon eine Aufsichtspflicht trifft. Konkret geht es um ein Ranking auf einer Internetseite, in dem die Matratze des Unternehmens 2019 auf Platz eins der "besten Matratzen" gelistet war. Unter der Überschrift war allerdings nicht diese Matratze, sondern ein Konkurrenz-Produkt abgebildet, und auf der verlinkten Amazon-Seite konnte man diese andere Matratze kaufen. Die Frage ist, ob dieser Wettbewerbsverstoß Amazon zuzurechnen ist. Ob es schon ein Urteil gibt, ist offen. (Az. I ZR 27/22)/sem/DP/ngu