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EQS-News: sino AG | High End Brokerage: sino legt Widerspruch zum "BaFin Verbot" von Futures ein (deutsch)

14.12.2022
um 09:00 Uhr

sino AG | High End Brokerage: sino legt Widerspruch zum "BaFin Verbot" von Futures ein

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EQS-News: sino AG / Schlagwort(e): Stellungnahme/Rechtssache
sino AG | High End Brokerage: sino legt Widerspruch zum "BaFin Verbot" von
Futures ein

14.12.2022 / 09:00 CET/CEST
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Düsseldorf, 14. Dezember 2022

Mit der Allgemeinverfügung vom 30.09.2022 untersagt die BaFin
Wertpapierfirmen die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von
Terminkontrakten an Kleinanleger mit Sitz in Deutschland ab dem 01.01.2023.
Dagegen hat die sino AG nun Widerspruch eingelegt, auch wenn ein mögliches
Verbot wirtschaftlich für die sino nicht relevant wäre.

Den Futures Handel gibt es bereits seit mehr als 30 Jahren im deutschen
Markt und er hat sich etabliert. Die BaFin bemängelt in der
Allgemeinverfügung, dass es bei Futures auch zu Nachschusspflichten der
Kunden kommen könnte. Einen konkreten Missstand oder Fakten, die das
Einschreiten der BaFin tatsächlich erforderlich machen, werden in der
Begründung der Allgemeinverfügung nicht aufgeführt.

Ereignisse, bei denen eine hohe oder auch nur eine wesentliche
Nachschusspflicht tatsächlich eingetreten ist, konnte die BaFin in ihrer
Marktuntersuchung nur in ganz wenigen Einzelfällen feststellen. Dies
entspricht auch den Beobachtungen der sino AG, die seit mehr als 24 Jahren
als Wertpapierbroker tätig ist.

Auch ist die Anzahl der betroffenen Kleinanleger, also der Investoren, die
überhaupt mit Futures handeln, im Vergleich zu der Anzahl der Anleger
marginal - dieser Anteil liegt in Deutschland deutlich unter 1 Prozent.

Dabei verstellt der Begriff "Kleinanleger" auch den Blick auf die Realität.
Nach geltender Rechtslage und bei Anwendung der BaFin Allgemeinverfügung
können in Zukunft nur noch Menschen, die bereits im Handelsbereich einer
Bank gearbeitet haben und die darüber hinaus auch noch sehr vermögend sind,
mit Futures handeln, sogenannte "professionelle Anleger".

Faktisch bedeutet die Allgemeinverfügung der BaFin eine aktive Förderung von
Zertifikaten und Optionsscheinen der etablierten Banken. Der Anleger muss
dann die diesen Produkten inhärenten, regelmäßig höheren, Kosten tragen und
bekommt, gerade in volatilen Marktphasen nicht den bestmöglichen Preis,
nämlich den des Futures als Referenzprodukts, sondern eines Derivats auf
diesen (Referenz-)Future. Aus Sicht der sino bedeutet dies einen Eingriff in
die allgemeine Handlungsfreiheit des Anlegers aber auch in die Grundrechte
der sino AG.

"Ich persönlich handel den Dax Future seit seiner Einführung im Jahr 1990.
Ich kenne, wie viele andere erfahrene Anleger, die Chancen aber auch die
Risiken genau. Ein Verbot ist aus meiner Sicht unangemessen und entmündigt
Investoren. Wir möchten, dass Kunden, die die bisherigen rechtlichen
Anforderungen erfüllen, weiterhin frei entscheiden können, ob sie dieses
Instrument nutzen wollen oder nicht", so Ingo Hillen, CEO der sino AG.

Da sowohl die Freiheit der einzelnen Personen, die Berufsausübungsfreiheit
der sino AG und der Gleichheitsgrundsatz durch die Produktbeschränkung
betroffen sind, hat sich die sino AG für einen Widerspruch gegen die
Allgemeinverfügung der BaFin entschieden. Die sino erwartet, dass die
Allgemeinverfügung aufgehoben wird, so dass zukünftig jeder Anleger
weiterhin Futures handeln kann.

Bei Fragen wenden Sie sich an Ingo Hillen, Vorstand: 0211-36110

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