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EQS-News: EQS Group AG: Deutscher Bundestag verabschiedet Hinweisgeberschutzgesetz (deutsch)

16.12.2022
um 11:00 Uhr

EQS Group AG: Deutscher Bundestag verabschiedet Hinweisgeberschutzgesetz

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EQS Group AG: Deutscher Bundestag verabschiedet Hinweisgeberschutzgesetz

16.12.2022 / 11:00 CET/CEST
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Deutscher Bundestag verabschiedet Hinweisgeberschutzgesetz

Neu: Anonymes Melden muss ermöglicht werden

Der Bundestag hat heute in der letzten Sitzung des Jahres das deutsche
Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet und damit die
EU-Whistleblower-Richtlinie (EU-Direktive 2019/1937) umgesetzt. Aus Sicht
der EQS Group, dem Marktführer für digitale Hinweisgebersysteme in Europa,
ist besonders erfreulich, dass beim Schutz der Whistleblower nochmals
nachgebessert wurde: Meldestellen müssen nun auch anonymen Hinweisen
nachgehen und Vorkehrungen treffen, um eine anonyme Kommunikation mit den
meldenden Personen zu ermöglichen.

Deutschland hat als 14. EU-Staat die EU-Richtlinie in nationales Recht
umsetzt, nachdem in der letzten Woche auch Belgien und Italien diesen
Schritt vollzogen haben: "Auf die Einführung eines
Hinweisgeberschutzgesetzes haben wir uns seit drei Jahren intensiv
vorbereitet. Dass nun auch anonyme Meldungen ermöglicht werden müssen, freut
uns sehr. Das erhöht zwar auch die Anforderungen an die Unternehmen, diese
lassen sich jedoch mit unserer marktführenden Software rechtssicher und
zuverlässig erfüllen", sagt Achim Weick, Gründer und CEO der EQS Group.

Unternehmen, Behörden und Kommunen müssen Meldekanäle einrichten

Für die 17.000 Unternehmen in Deutschland ab 250 Beschäftigten, aber auch
öffentliche Einrichtungen und Gemeinden ab 10.000 Einwohnern besteht damit
dringender Handlungsbedarf, einen Meldekanal einzurichten. Als Best Practice
haben sich hier digitale Hinweisgebersysteme etabliert, da nur diese alle
Anforderungen an eine sichere, anonyme und DSGVO-konforme Kommunikation
erfüllen. Diese Tools können, wie es der Gesetzgeber vor allem für
internationale Konzerne empfiehlt, in mehreren Sprachen aufgesetzt werden
und automatisieren auch die vorgeschriebenen Prozesse für die
Empfangsbestätigung und die Rückmeldung an die Hinweisgebenden.

Kontakt:

André Marques, CFO

Tel.: +49 89-444430-033
Mob.: +49 175-5250009

Email.: andre.marques@eqs.com

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