EQS-Adhoc: Einigung mit Gruppe von Anleihegläubigern der ACCENTRO Real Estate AG über Lock-up Vereinbarung zur Refinanzierung der Anleihe 2020/2023 bzw. kurzfristig erwarteter Abschluss (deutsch)
Einigung mit Gruppe von Anleihegläubigern der ACCENTRO Real Estate AG über Lock-up Vereinbarung zur Refinanzierung der Anleihe 2020/2023 bzw. kurzfristig erwarteter Abschluss
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EQS-Ad-hoc: Accentro Real Estate AG / Schlagwort(e): Finanzierung/Immobilien
Einigung mit Gruppe von Anleihegläubigern der ACCENTRO Real Estate AG über
Lock-up Vereinbarung zur Refinanzierung der Anleihe 2020/2023 bzw.
kurzfristig erwarteter Abschluss
16.12.2022 / 23:20 CET/CEST
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Einigung mit Gruppe von Anleihegläubigern der ACCENTRO Real Estate AG über
Lock-up Vereinbarung zur Refinanzierung der Anleihe 2020/2023 bzw.
kurzfristig erwarteter Abschluss der Änderungsvereinbarung zur
Refinanzierung der Anleihe 2021/2026
Berlin, 16. Dezember 2022 - Die ACCENTRO Real Estate AG hat heute mit einer
Gruppe von Anleihegläubigern der Anleihe 2020/2023 (Volumen 250 Mio. EUR) -
insgesamt ca. 56 % der in dieser Anleihe investierten Gläubiger - eine
Vereinbarung geschlossen, nach der sich die betroffenen Anleihegläubiger
unter Anpassung der Anleihebedingungen zu einer Verlängerung und somit
Refinanzierung der Anleihe 2020/2023 unter marktüblichen Bedingungen und
unter der Bedingung, dass ein weiteres Vorstandsmitglied bestellt wird,
bereiterklären (sog. Lock-up Vereinbarung). Zeitgleich wird kurzfristig
bedingt auf die Umsetzung der Refinanzierung der Anleihe 2020/2023 der
Abschluss einer Änderungsvereinbarung mit dem einzigen Gläubiger der Anleihe
2021/2026 (Volumen 100 Mio. EUR) hinsichtlich einer Verlängerung unter
Anpassung der Anleihebedingungen der Anleihe 2021/2026 erwartet.
Die vereinbarte Refinanzierung der Anleihe 2020/2023 sieht eine dreijährige
Verlängerung der Anleihe 2020/2023 bis zum 13. Februar 2026 und eine
Erhöhung des Zinssatzes um 2 %-Punkte auf 5,625 % vor. Teil der Vereinbarung
sind zudem eine einmalige Rückzahlung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Refinanzierung, weitere vertraglich garantierte jährliche
Mindestrückzahlungen (ab Dezember 2023) sowie eine Pflichtsondertilgung aus
Nettoerlösen aus der Veräußerung von als Finanzinvestition gehaltenen
Immobilien und aus bestimmten Darlehen und Finanzanlagen. Zudem enthalten
die neuen Anleihebedingungen 2020/2023 eine Begrenzung zur Aufnahme neuer
Finanzverbindlichkeiten sowie des Erwerbs neuer Immobilien. Insbesondere
wird die ACCENTRO Real Estate AG vereinbarungsgemäß bis zur Rückzahlung von
80 % des Nennwerts der refinanzierten Anleihe 2020/2023 keine neuen als
Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erwerben und bis zum Erreichen
bestimmter Mindestrückzahlungen auf die refinanzierte Anleihe 2020/2023
bestimmten Beschränkungen im Hinblick auf den Erwerb von neuen
Vorratsimmobilien unterliegen. Die Vereinbarung enthält weiter die
Verpflichtung, für die verlängerte Laufzeit keine Dividenden oder sonstigen
Ausschüttungen an Aktionäre der ACCENTRO Real Estate AG vorzunehmen.
Zu den wichtigsten Bedingungen der Refinanzierung in Bezug auf die Anleihe
2021/2026 gehören die Erhöhung des Zinssatzes um ebenfalls 2 %-Punkte auf
6,125 %, die dreijährige Verlängerung der Laufzeit von ursprünglich 23. März
2026 bis zum 23. März 2029, vertraglich garantierte jährliche
Mindestrückzahlungen (ab Dezember 2026) sowie die gleichmäßige Aufteilung
von Zahlungen auf die erlösbasierten Pflichtsondertilgungen unter den beiden
refinanzierten Anleihen, sobald der ausstehende Nennbetrag der
refinanzierten Anleihe 2020/2023 auf oder unter 100 Mio. EUR reduziert
wurde. Im Übrigen werden die für die refinanzierte Anleihe 2020/2023
angepassten Bedingungen im Wesentlichen bei der Refinanzierung der Anleihe
2021/2026 gespiegelt.
Für beide refinanzierten Anleihen wurde zudem ein neues und umfassendes
Sicherheitenpaket vereinbart, dass die refinanzierte Anleihe 2020/2023 und
die refinanzierte Anleihe 2021/2026 gleichrangig absichert und durch eine
neue Gläubigervereinbarung geregelt wird.
Die ACCENTRO Real Estate AG wird in Kürze ein Verfahren zur Einholung der
Zustimmung gemäß dem deutschen Schuldverschreibungsgesetz einleiten, um die
Refinanzierung in Bezug auf die Anleihe 2020/2023 durchzuführen.
Entsprechende Ankündigungen werden den Gläubigern der Anleihe 2020/2023 zu
gegebener Zeit zur Verfügung gestellt.
Mitteilende Person:
Thomas Eisenlohr, Head of Investor Relations
Tel.: +49 (0)30 887181272
eisenlohr@accentro.de
Berlin, den 16. Dezember 2022
Der Vorstand
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D-10625 Berlin
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