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VERBUND AG: Auswirkung der Abschöpfung von Übergewinnen auf VERBUND
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VERBUND AG: Auswirkung der Abschöpfung von Übergewinnen auf VERBUND
21.12.2022 / 12:25 CET/CEST
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Das Management der VERBUND AG gibt hiermit nach Beschluss des Bundesgesetzes
über den Energiekrisenbeitrag-Strom (EKB-S) am 13.12.2022 im Nationalrat
einen Überblick über die beschlossenen Maßnahmen und deren erwartete
Auswirkung auf VERBUND.
Das Gesetz in Österreich sieht grundsätzlich eine Deckelung der Stromerlöse
insbesondere für die Erzeugungstechnologien Wasserkraft (ohne Pumpspeicher),
Windkraft, Solar (PV und Solarthermie), und Steinkohle bei 140 EUR/MWh vor.
Durch die Anrechenbarkeit von Investitionen in Erneuerbare Energien (für
VERBUND derzeit Wasser, Wind und PV) und Energieeffizienz kann sich dieser
Erlösdeckel auf bis zu max. 176 EUR/MWh erhöhen. Berücksichtigt werden 50 %
der Investitionen im Betrachtungszeitraum von 01. Jänner 2022 bis 31.
Dezember 2023 bzw. der in dieser Periode aktivierten Teilbeträge.
Ausgenommen von der Gewinnabschöpfung sind u.a. die Stromerzeugung aus
flexiblen Pumpspeicherkraftwerken, sowie die Erzeugung von flexiblen
Stromprodukten (Regelprodukte), die für die Stabilisierung der Stromnetze
und damit für die Versorgungssicherheit notwendig sind.
Erlöse über der Preisobergrenze werden nach Berücksichtigung der angeführten
Ausnahmen zu 90 % abgeschöpft. Abgeschöpft werden die monatlichen
Überschusserlöse, die zwischen 1.12.2022 und 31.12.2023 anfallen. Die
Bezugsgröße für die Gewinnabschöpfung ist der Erlös, der sich unter
Berücksichtigung von Strom-Derivaten und Strombezugsverträgen ergibt
(Monats-Durchschnittspreis). Die Gewinnabschöpfung ist zu 100 % steuerlich
abzugsfähig.
Der EKB-S wird zu den folgenden zwei Zeitpunkten zur Zahlung fällig:
einerseits am 30. September 2023 für den Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 30.
Juni 2023, andererseits am 31. März 2024 für den Zeitraum 1. Juli 2023 bis
31. Dezember 2023.
Die seitens VERBUND am 25. Mai 2022 per Insiderinformation angekündigte
Sonderdividende kann nicht auf diese Maßnahmen gegengerechnet werden, ist
aber weiterhin geplant.
Neben der Gewinnabschöpfung in Österreich ist VERBUND mit seinen
erneuerbaren Erzeugungsanlagen auch in Deutschland, Spanien und Rumänien von
Markteingriffen betroffen, wobei es vor allem durch das neue Gesetz in
Deutschland voraussichtlich zu wesentlichen Abschöpfungsbeträgen kommen
wird. Das neue Gewinnabschöpfungssystem in Deutschland erfolgt auf Basis
differenzierter Grenzbeträge je nach Erzeugungstechnologie und bei
Erneuerbaren Energie Anlagen zusätzlich noch nach der Vermarktungsart. In
Deutschland werden 90% der Überschusserlöse, die zwischen 1.12.2022 und
30.6.2023 anfallen abgeschöpft - mit der Möglichkeit einer Verlängerung von
30.6.2023 bis 30.4.2024.
Auf Basis der vorliegenden Gesetze und Regularien geht VERBUND auf Basis
aktueller Marktdaten (Stichtag: 09.12.2022) von einer in 2023
ergebniswirksamen Gewinnabschöpfung (EBITDA) in Höhe von insgesamt rund 2,1
Mrd. EUR (davon 1,8 Mrd. EUR in Österreich und 0,3 Mrd. EUR in Deutschland) aus.
Die Zahlungen aus der Gewinnabschöpfung verteilen sich im Wesentlichen zu
gleichen Teilen auf die Jahre 2023 und 2024.
Bei den bekanntgegebenen Zahlen handelt es sich um bestmögliche
Abschätzungen der Auswirkungen der Gewinnabschöpfung zu einem bestimmten
Stichtag (09.12.2022) auf Basis aktueller Marktwerte (Großhandelspreise) und
Planzahlen (Investitionen, geplante Produktionsmengen). Die tatsächlichen
Werte können in Abhängigkeit von weiteren Entwicklungen erheblich von den
geplanten Werten abweichen.
Kontakt:
Mag. Andreas Wollein
Leiter Finanzmanagement und Investor Relations
T.: +43 (0)5 03 13 - 52604
F.: +43 (0)5 03 13 - 52694
mailto:investor-relations@verbund.com
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21.12.2022 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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