KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof will sich am Donnerstag (8.30 Uhr) dazu äußern, ob Konkurrenten wegen möglicher Datenschutzverstöße von Unternehmen klagen dürfen. Es könnte sein, dass der erste Zivilsenat in Karlsruhe zunächst dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen dazu stellt, weil die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) womöglich betroffen ist. (Az. I ZR 222/19 u.a.)
Im konkreten Fall klagt ein Apotheker gegen zwei Mitbewerber, die Produkte über die Internetplattform Amazon
Der Vorsitzende des Senats, Thomas Koch, sagte damals, dass geklärt werden müsse, ob es sich überhaupt um Gesundheitsdaten im Sinne der DSGVO handle und wer für die Verarbeitung der Daten verantwortlich sei. Auch sei fraglich, ob das Interesse der Gesetzgeber sei, dass Mitbewerber wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Datenschutzrecht klagen dürfen - oder dies beispielsweise unmittelbar betroffenen Kundinnen und Kunden oder Verbraucherschutzverbänden vorbehalten sei./kre/DP/nas