EQS-Adhoc: BAUER Aktiengesellschaft: BAUER AG schließt Prozessvergleich mit Klägern und plant zeitnahe Durchführung der Kapitalerhöhung (deutsch)
BAUER Aktiengesellschaft: BAUER AG schließt Prozessvergleich mit Klägern und plant zeitnahe Durchführung der Kapitalerhöhung
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EQS-Ad-hoc: BAUER Aktiengesellschaft / Schlagwort(e):
Kapitalerhöhung/Vergleich
BAUER Aktiengesellschaft: BAUER AG schließt Prozessvergleich mit Klägern und
plant zeitnahe Durchführung der Kapitalerhöhung
30.01.2023 / 17:11 CET/CEST
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Schrobenhausen - Die BAUER Aktiengesellschaft (ISIN DE0005168108) teilt mit,
dass einer Durchführung der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 18.
November 2022 beschlossenen Kapitalerhöhung und einer Eintragung der
Kapitalmaßnahme in das Handelsregister die von Aktionären eingereichten
Klagen als Hindernisse nicht mehr entgegenstehen.
Hinsichtlich der von Aktionären geführten Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage
(siehe Ad hoc-Mitteilung vom 19. Dezember 2022) und des von der Gesellschaft
eingeleiteten Freigabeverfahrens hat das Landgericht München I heute das
Zustandekommen eines Prozessvergleichs festgestellt. Dieser verpflichtet die
BAUER Aktiengesellschaft, nunmehr einen börslichen Bezugsrechtshandel
einzurichten, um damit den Aktionären Gelegenheit zu geben, einen etwaigen
Bezugsrechtserlös zu realisieren und die Richtigkeit und Vollständigkeit der
für den Kapitalerhöhungsbeschluss maßgeblichen Informationslage der
Aktionäre im Zeitpunkt der Hauptversammlung neutral überprüfen zu lassen.
Darüber hinaus haben sich Kläger und Gesellschaft dahingehend verständigt,
dass es vorteilhaft wäre, sämtliche nicht von anderen Aktionären der
Beklagten bezogenen neuen Aktien, welche nach vorrangigem Erwerb durch die
SD Thesaurus GmbH gemäß Zeichnungs- und Erwerbsvereinbarung nicht übernommen
worden sind, zunächst den übrigen Aktionären der Beklagten im Rahmen eines
Überbezugsangebots zum Erwerb anzubieten und sodann möglicherweise weiter
verbliebene Aktien auch bei anderen Investoren zu platzieren. Die
wechselseitigen Gerichtsverfahren sind damit auf der Grundlage dieses
Vergleichs einvernehmlich beendet.
Die BAUER Aktiengesellschaft geht daher davon aus, dass die Durchführung der
Kapitalerhöhung - vorbehaltlich der Billigung des hierzu notwendigen
Nachtrags zum Wertpapierprospekt vom 8. Dezember 2022 seitens der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) -, nunmehr zeitnah
erfolgen kann. Weitere Details zur Kapitalerhöhung unter Berücksichtigung
der im Vergleich getroffenen Regelungen wird das Unternehmen in der
Veröffentlichung des Bezugsangebots bekanntgeben.
Wichtige Hinweise
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar.
Diese Bekanntmachung ist kein Prospekt. Interessierte Anleger sollten ihre
Anlageentscheidung bezüglich der in dieser Bekanntmachung erwähnten
Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus dem von der
Gesellschaft im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot dieser Wertpapiere
erstellten Wertpapierprospekt (einschließlich etwaiger Nachträge dazu)
treffen. Kopien dieses Wertpapierprospekts werden, nach dessen Billigung
durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und seiner
Veröffentlichung, bei der BAUER Aktiengesellschaft, Schrobenhausen,
Deutschland, sowie, zur Ansicht in elektronischer Form, auf der
Internetseite der Gesellschaft (
https://www.bauer.de/bauer_group/investor_relations/) kostenfrei erhältlich
sein.
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'Securities Act') verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Falls ein
öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika
stattfinden sollte, würde dieses Angebot auf Grundlage eines
Wertpapierprospekts durchgeführt, den Investoren von der Gesellschaft
erhalten könnten. Dieser Wertpapierprospekt würde detaillierte Informationen
über die Gesellschaft und ihre Geschäftsführung, sowie die
Finanzinformationen der Gesellschaft, enthalten. Es findet kein öffentliches
Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den
Vereinigten Staaten von Amerika statt.
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werden hierin zusammen als 'Relevante Personen' bezeichnet). Die Wertpapiere
sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung
zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw.
jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten
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nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese
Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen.
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die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada
oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan
ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten
werden.
Manche der Angaben in dieser Bekanntmachung können Prognosen oder sonstige
zukunftsgerichtete Aussagen zu zukünftigen Ereignissen oder zur zukünftigen
Finanzlage der Gesellschaft enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen lassen
sich anhand von Begriffen wie beispielsweise 'erwarten', 'glauben',
'vorhersehen', 'schätzen', 'beabsichtigen', 'werden', 'könnten', 'können'
oder 'können unter Umständen' bzw. der verneinenden Verwendung dieser
Begriffe oder ähnlicher Ausdrücke erkennen. Wir möchten Sie darauf
hinweisen, dass es sich bei diesen Aussagen lediglich um Vorhersagen handelt
und dass sich die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich davon
unterscheiden können. Wir beabsichtigen nicht, diese Aussagen zu
aktualisieren, um Ereignissen oder Umständen, die nach dem Datum dieser
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Rechnung zu tragen. Zahlreiche Faktoren, unter anderem die allgemeinen
wirtschaftlichen Bedingungen, unser Wettbewerbsumfeld, die unserer Branche
eigenen Risiken sowie viele sonstige Risiken insbesondere im Zusammenhang
mit der Gesellschaft und ihrem Geschäftsbetrieb, können dazu führen, dass
sich die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in unseren Prognosen
oder zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen unterscheiden.
Kontakt:
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