EQS-Adhoc: Adler Group S.A.: Vereinbarung mit einer Gruppe von Anleihegläubigern über Bedingungen der Restrukturierung (deutsch)
Adler Group S.A.: Vereinbarung mit einer Gruppe von Anleihegläubigern über Bedingungen der Restrukturierung
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EQS-Ad-hoc: Adler Group S.A. / Schlagwort(e): Kapitalrestrukturierung
Adler Group S.A.: Vereinbarung mit einer Gruppe von Anleihegläubigern über
Bedingungen der Restrukturierung
19.02.2023 / 23:22 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014
Adler Group S.A.: Vereinbarung mit einer Gruppe von Anleihegläubigern über
Bedingungen der Restrukturierung
Luxemburg, 19. Februar 2023 - Die Adler Group S.A. ("Adler Group") und ihre
Tochtergesellschaften ADLER Real Estate Aktiengesellschaft, Consus Real
Estate AG und AGPS BondCo PLC haben heute mit Unterstützung einer
bedeutenden Mehrheit der Locked-up Anleihegläubiger der vorrangig
unbesicherten Anleihen der AGPS BondCo PLC ("SUNs") die Lock-up-Vereinbarung
(in ihrer geänderten Form die "Geänderte Lock-up-Vereinbarung") und die
Verpflichtungserklärungen zur Fremdfinanzierung (in ihrer geänderten Form
die "Geänderten Commitment Letter") geändert, die ursprünglich jeweils am
oder um den 25. November 2022 abgeschlossen worden sind.
Im Anschluss an ihre Ankündigung vom 25. November 2022 hat die Adler Group
nun für alle Anleihegläubiger der SUNs die Fremdfinanzierung wiedereröffnet
und diese eingeladen, sich an dieser zugesagten Fremdfinanzierung (die
"Fremdfinanzierung")
zu beteiligen. Die Adler Group hat außerdem die Verfügbarkeit der
sogenannten "Plan B Fee" verlängert, die vorsieht, dass die Locked-up
Anleihegläubiger der SUNs eine Transaktionsgebühr von 25 Basispunkten auf
ihre jeweiligen Locked-up SUNs erhalten.
Die Geänderten Commitment Letter ermöglichen es weiteren Anleihegläubigern
der SUNs, die nach den geltenden Vorschriften qualifizierte Anleger sind,
der Adler Group und bestimmten Tochtergesellschaften eine Finanzierung
zuzusichern und Darlehensgeber im Rahmen der Fremdfinanzierung zu werden.
Die Fremdfinanzierung wird weiterhin durch den Lenkungsausschuss der
Anleihegläubiger der SUNs und bestimmten anderen SUN- Anleihegläubigern
abgesichert.
Die Frist für die Beteiligung ist der 31. März 2023 (sofern die betreffenden
Anleihegläubiger bestimmte aufsichtsrechtliche und andere Voraussetzungen
für die Beteiligung an der Fremdfinanzierung erfüllen). Ein Vordruck des
Commitment Letters zusammen mit weiteren Anweisungen in Bezug auf die
Übermittlung von Nachweisen über die Bestände der SUNs des jeweiligen
Anleihegläubigers und andere erforderliche Belege, sind auf Anfrage beim
Finanzberater des Lenkungsausschusses erhältlich.
Als Gegenleistung für die von den Anleihegläubigern abgegebenen
Verpflichtungen haben alle Anleihegläubiger, die sich an der
Fremdfinanzierung beteiligen, unter den Geänderten Commitment Letter
Anspruch auf eine Original Issue Discount Fee in Höhe von 1 %, eine Early
Bird Fee in Höhe von 1 % und eine Ticking Fee in Höhe von 5 % p.a. am und ab
dem 1. April 2023 bis zur ersten Inanspruchnahme der Fremdfinanzierung
jeweils auf der Grundlage ihrer endgültigen Verpflichtung, die auf der
Grundlage der anteiligen Bestände der SUNs zum 20. März 2023 berechnet wird.
Anleihegläubiger, die die Commitment Letter vor dem 14. Dezember 2022
unterzeichnet haben, haben ebenfalls während des Zeitraums vom 9. Januar
2023 (einschließlich) bis zum 31. März 2023 Anspruch auf die Ticking Fee,
berechnet auf der Grundlage ihrer ursprünglichen Verpflichtung.
Die Mitglieder des Lenkungsausschusses haben Anspruch auf eine Backstop Fee
in Höhe von 3,00 Prozent des Betrags der anfänglichen gesamten
Verpflichtungen zur Fremdfinanzierung (ab dem 25. November 2022).
Hinzukommende Teilnehmer an der Fremdfinanzierung sind jedoch nicht
berechtigt, diese Gebühr zu erhalten.
Die Bereitstellung der Fremdfinanzierung ist abhängig vom erfolgreichen
Abschluss des Restrukturierungsplans der AGPS BondCo PLC (der
"Restrukturierungsplan")
und bestimmten anderen üblichen Bedingungen.
Im Rahmen der Änderungen werden die in den Anleihebedingungen vorgesehenen
Fristen der Adler Group zur Veröffentlichung ihrer geprüften
Konzernabschlüsse für die Geschäftsjahre 2022 und 2023 in beiden Fällen bis
zum 30. September 2024 verlängert, vorbehaltlich des vom erfolgreichen
Abschlusses des Restrukturierungsplans.
Darüber hinaus hatte sich die Adler Group ursprünglich verpflichtet, ein
besichertes Eigenkapitalinstrument auszugeben, das die Inhaber zum Bezug von
25 % der Aktien der Adler Group berechtigt. In Anbetracht dieser
Verpflichtung hat sich die Adler Group nun gemäß den Geänderten Commitment
Letters verpflichtet, neue Aktien auszugeben, die an die an der
Fremdfinanzierung beteiligten Anleihegläubiger um den Tag des Vollzugs der
Fremdfinanzierung übertragen werden. Nach der Zeichnung werden diese
Anleihegläubiger 22,5% des Aktienkapitals der Adler Group halten.
Mit dem Abschluss der Geänderten Lock-up-Vereinbarung hat die Adler Group
die Verfügbarkeit der so genannten "Plan B Fee" erweitert, die vorsieht,
dass Lock-up-Anleihegläubiger der SUNs eine Transaktionsgebühr von 25
Basispunkten auf ihre jeweiligen Lock-up SUNs erhalten. Die Gebühr wird an
Anleihegläubiger gezahlt, die vor 12.00 Uhr (Londoner Zeit) am Tag der
Sitzung zum Restrukturierungsplan den Beitritt erklärt haben und die in
dieser Sitzung für die vorgeschlagenen Änderungen gestimmt haben. Diese
Transaktionsgebühr von 25 Basispunkten ist nur bei erfolgreichem Abschluss
des Restrukturierungsplans zu zahlen. Die Gebühr wird auf der Grundlage der
Bestände in den SUNs zum 20. März 2023 berechnet.
Mitteilende Person:
Gundolf Moritz, Head of Investor Relations
+49 151 23680993
g.moritz@adler-group.com
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Unternehmen: Adler Group S.A.
55 Allée Scheffer
2520 Luxemburg
Luxemburg
Telefon: +352 278 456 710
Fax: +352 203 015 00
E-Mail: investorrelations@adler-group.com
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ISIN: LU1250154413
WKN: A14U78
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