ERFURT (dpa-AFX) - Unterschiedlich hohe Nachtarbeitszuschläge haben für eine Klageflut von Beschäftigten der deutschen Lebensmittel- und Getränkeindustrie gesorgt. Ein erster Fall, der den Getränkekonzern Coca-Cola
Die höchsten deutschen Arbeitsrichter sollen die Frage beantworten, ob unterschiedlich hohe Zuschläge für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Im konkreten Fall wurde für unregelmäßige Nachtarbeit ein Zuschlag von 50 Prozent pro Stunde gezahlt, für regelmäßige Nachtarbeit aber nur von 20 Prozent. Die Klägerin, die regelmäßig nachts arbeitet, verlangt, dass ihr die Differenz zwischen 20 und 50 Prozent erstattet wird. Die Vorinstanzen in Berlin-Brandenburg haben unterschiedlich entschieden./rot/DP/nas