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Umwelthilfe: Grundsatzurteil zu Abgas-Thermofenstern bald realistisch

23.02.2023
um 14:11 Uhr

BERLIN (dpa-AFX) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig zu einem VW -Modell von einer baldigen Grundsatzentscheidung über die heftig umstrittenen Thermo-Abschalteinrichtungen in Dieselautos aus. "Wenn sich das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) das ansieht, sollte es eigentlich eine schnelle Entscheidung wollen - diese sollte dann innerhalb eines Jahres vorliegen", sagte der DUH-Anwalt und Verwaltungsrechtler Remo Klinger am Donnerstag in Berlin. Für die Gegenseite wäre eine direkte Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Man glaube, dass die Einschätzungen der Richter in Schleswig-Holstein jedoch selbst im Fall eines normalen Instanzengangs über das Oberverwaltungsgericht auch auf Autohersteller neben Volkswagen übertragbar sein müssten.

Mit ihrer Klage gegen das KBA hatte die Umweltorganisation am Montag im Kern einen Erfolg erzielt, das Schleswiger Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Es geht um den Vorwurf, die Flensburger Behörde habe unzulässige Technik in Dieselwagen zugelassen, mit welcher die reale Abgasreinigung erheblich verringert oder gar ausgesetzt wurde - wie die DUH annimmt, in betrügerischer Absicht der Autobauer, so dass die Programme hätten entfernt werden müssen. Sogenannte Thermofenster waren auch nach dem Bekanntwerden des VW-Dieselskandals 2015 ein zentraler Streitpunkt zwischen der Autolobby und Umweltverbänden.

Volkswagen war im Prozess beigeladen. Ein Verzicht auf Thermofenster hätte Sicherheitsrisiken gebracht, so das Argument der Wolfsburger: "Diese Bewertung hat auch das KBA als Marktüberwachungs- und Genehmigungsbehörde stets geteilt und bestätigt." Die Autoindustrie begründet den Einsatz damit, eine teilweise heruntergeregelte Abgasreinigung sei nötig, um Motor- und Katalysatorteile zu schützen.

DUH-Bundeschef Jürgen Resch sagte, er habe inzwischen Kontakt zu Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) aufgenommen, um Einzelgespräche über das kritische Thema zu führen. Bisher gebe es keine Antwort./jap/DP/nas

Volkswagen AG Vz.

WKN 766403 ISIN DE0007664039