BERLIN (dpa-AFX) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig zu einem VW
Mit ihrer Klage gegen das KBA hatte die Umweltorganisation am Montag im Kern einen Erfolg erzielt, das Schleswiger Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Es geht um den Vorwurf, die Flensburger Behörde habe unzulässige Technik in Dieselwagen zugelassen, mit welcher die reale Abgasreinigung erheblich verringert oder gar ausgesetzt wurde - wie die DUH annimmt, in betrügerischer Absicht der Autobauer, so dass die Programme hätten entfernt werden müssen. Sogenannte Thermofenster waren auch nach dem Bekanntwerden des VW-Dieselskandals 2015 ein zentraler Streitpunkt zwischen der Autolobby und Umweltverbänden.
Volkswagen war im Prozess beigeladen. Ein Verzicht auf Thermofenster hätte Sicherheitsrisiken gebracht, so das Argument der Wolfsburger: "Diese Bewertung hat auch das KBA als Marktüberwachungs- und Genehmigungsbehörde stets geteilt und bestätigt." Die Autoindustrie begründet den Einsatz damit, eine teilweise heruntergeregelte Abgasreinigung sei nötig, um Motor- und Katalysatorteile zu schützen.
DUH-Bundeschef Jürgen Resch sagte, er habe inzwischen Kontakt zu Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) aufgenommen, um Einzelgespräche über das kritische Thema zu führen. Bisher gebe es keine Antwort./jap/DP/nas