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1&1 AG: Deutsche Telekom unterliegt vor Gericht: 1&1 baut Europas modernstes 5G-Netz
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EQS-News: 1&1 AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Stellungnahme
1&1 AG: Deutsche Telekom unterliegt vor Gericht: 1&1 baut Europas modernstes
5G-Netz
10.03.2023 / 14:47 CET/CEST
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Deutsche Telekom unterliegt vor Gericht: 1&1 baut Europas modernstes 5G-Netz
Montabaur, 10. März 2023. Das Landgericht Koblenz hat heute in einem
Verfahren, das die Deutsche Telekom gegen 1&1 angestrengt hat, in zentralen
Punkten zu Gunsten von 1&1 entschieden und die Anträge der Deutschen Telekom
insofern abgewiesen.
Unmittelbar nach Inbetriebnahme des 1&1 Mobilfunknetzes auf Basis der
innovativen Open-RAN-Technologie hat die Deutsche Telekom ein gerichtliches
Verfahren gegen 1&1 angestrengt, dessen Urteil heute verkündet wurde.
Demnach muss 1&1 zwar Details zur Netzabdeckung in der werblichen
Darstellung geringfügig klarstellen (z.B. durch Verweise in Fußnoten).
Jedoch ist die Deutsche Telekom mit dem Versuch gescheitert, die Vermarktung
des ersten auf dem 1&1 Netz realisierten 5G Produktes verbieten zu lassen.
Auch folgte das Gericht nicht dem Telekom-Antrag, 1&1 den Bau des modernsten
5G-Netzes Europas abzusprechen. Dem ausführlichen und gut belegten Vortrag
von 1&1, dass das Unternehmen auf Basis der neuartigen Open-RAN-Technologie
Europas modernstes Mobilfunknetz errichtet, hatte die Telekom keine
Argumente entgegenzusetzen, die das Gericht überzeugen konnten.
"Im Dezember 2022 haben wir erfolgreich das erste Open RAN Europas in
Betrieb genommen. Eine technologische Meisterleistung, die zeigt, wie
innovativ cloudbasierte Mobilfunknetze heutzutage sein können" so Ralph
Dommermuth, CEO der 1&1 AG. Die neuartige Open-RAN-Technologie ermöglicht
durch offene, standardisierte Schnittstellen die beliebige Kombination von
Komponenten verschiedener Hersteller. 1&1 verzichtet als einziger
Mobilfunk-Netzbetreiber in Deutschland auf Technologie von HUAWEI und greift
auch ansonsten nicht auf chinesische Ausrüster zurück.
Der Versuch der Deutschen Telekom, den Markteinstieg von 1&1 gerichtlich
verbieten zu lassen, reiht sich in vielzählige Bestrebungen der etablierten
Mobilfunknetzbetreiber ein, den Start eines wettbewerbsfähigen vierten
Mobilfunknetzes zu behindern und ihr Oligopol zu schützen.
1&1 bleibt fest entschlossen, ein viertes, besonders innovatives
Mobilfunknetz in Deutschland zu errichten.
Zum Hintergrund:
Deutschland ist das einzige große EU-Land mit nur drei Mobilfunknetzen. Um
diesen Status zu erhalten, versuchten Deutsche Telekom, Vodafone und
Telefónica bereits vor der 5G-Frequenzvergabe 2019, die u.a. den Weg für
einen wettbewerbsfähigen vierten Mobilfunknetzbetreiber ebnen sollte, mit
gerichtlichen Eilanträgen die Durchführung der Auktion juristisch zu
verhindern.
Die Bundesnetzagentur hatte im Rahmen der Frequenzvergabe ein
Verhandlungsgebot zur Gewährung von National Roaming vorgesehen, um den
Kunden eines Neueinsteigers auch während des Aufbaus seines Netzes eine
bundesweite Netzabdeckung zu ermöglichen. Die Nutzung von National Roaming
beim Netzaufbau ist international Standard und wurde beispielsweise auch
Telefónica/O2 11 Jahre lang von der Deutschen Telekom gewährt. Das von der
Bundesnetzagentur vorgegebene Verhandlungsgebot mit 1&1 wurde jedoch von den
drei etablierten Netzbetreibern mit unzureichenden und zeitlich stark
verzögerten Angeboten unterlaufen. Daher musste 1&1 die BNetzA als
Schiedsrichter anrufen. Ein Einschreiten der Bundesnetzagentur erledigte
sich erst dadurch, dass die EU-Kommission Telefónica nach über zweijährigen
Verhandlungen auf Basis einer parallelen Fusionsauflage zu einer
Nachbesserung ihres Angebots verpflichtete.
Die Verhinderungsstrategie setzt sich bei der Mitnutzung von
Mobilfunkstandorten fort, die von sogenannten Tower Companies bereitgestellt
werden. In diesem Zusammenhang sah sich 1&1 zuletzt gezwungen, eine
Behinderung seitens Vodafone durch das Bundeskartellamt prüfen zu lassen.
Gleichzeitig lobbyieren die etablierten Mobilfunknetzbetreiber Deutsche
Telekom, Vodafone und Telefónica einmütig dafür, 1&1 in der kommenden
Frequenzvergabe essenzielles Frequenzspektrum vorzuenthalten.
Die Entscheidung des Landgerichts Koblenz erging unter dem Aktenzeichen 4 HK
O 1/23 und ist noch nicht rechtskräftig.
Über die 1&1 AG
Die 1&1 AG ist ein börsennotierter Telekommunikationsanbieter mit Sitz in
Montabaur. Das Unternehmen gehört zum Konzernverbund der United Internet AG.
1&1 bietet seinen Kunden ein umfassendes Portfolio an Mobilfunk- und
Breitband-Zugängen an. Außerdem attraktive Bundle-Produkte aus Mobilfunk und
Festnetz sowie Mehrwert-Anwendungen wie Heimvernetzung, Online-Storage,
Video-on-Demand, Smart Home-Lösungen oder IPTV. Während die Marke 1&1 Value-
und Premiumsegmente adressiert, sprechen die Discount-Marken des Konzerns
preisbewusste Zielgruppen an.
Nach der erfolgreichen Teilnahme an der 5G-Frequenzauktion baut 1&1 als
Neueinsteiger und vierter deutscher Netzbetreiber das europaweit erste
vollständig virtualisierte Mobilfunknetz auf Basis der innovativen
Open-RAN-Technologie.
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Mail: presse@1und1.de
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