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EQS-Adhoc: TUI AG kündigt Kapitalerhöhung in Höhe von 1,8 Mrd. Euro zur Rückführung der Stabilisierungsmaßnahmen des WSF und zur signifikanten Reduzierung der KfW-Kreditlinie zwecks Stärkung ihrer Bilanz an (deutsch)

24.03.2023
um 07:02 Uhr

TUI AG kündigt Kapitalerhöhung in Höhe von 1,8 Mrd. Euro zur Rückführung der Stabilisierungsmaßnahmen des WSF und zur signifikanten Reduzierung der KfW-Kreditlinie zwecks Stärkung ihrer Bilanz an

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EQS-Ad-hoc: TUI AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
TUI AG kündigt Kapitalerhöhung in Höhe von 1,8 Mrd. Euro zur Rückführung der
Stabilisierungsmaßnahmen des WSF und zur signifikanten Reduzierung der
KfW-Kreditlinie zwecks Stärkung ihrer Bilanz an

24.03.2023 / 07:02 CET/CEST
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NEUER AKTIEN NOCH SONSTIGER WERTPAPIERE DAR. DIESE MITTEILUNG ODER EIN TEIL
DAVON BILDET WEDER DIE GRUNDLAGE EINES VERTRAGS ODER EINER WIE AUCH IMMER
GEARTETEN VERPFLICHTUNG, NOCH KANN AUF DIESE MITTEILUNG ODER EINEN TEIL
DAVON IM ZUSAMMENHANG MIT EINEM VERTRAG ODER EINER WIE AUCH IMMER GEARTETEN
VERPFLICHTUNG VERTRAUT WERDEN ODER SOLL DIESE MITTEILUNG ODER EIN TEIL DAVON
ALS ANREIZ FÜR DAS EINGEHEN EINES VERTRAGS ODER EINER WIE AUCH IMMER
GEARTETEN VERPFLICHTUNG DIENEN. ENTSCHEIDUNGEN ZUM KAUF, ZUR ZEICHNUNG, ZUM
ANDERWEITIGEN ERWERB, ZUM VERKAUF ODER ZUR ANDERWEITIGEN VERÄUSSERUNG VON
WERTPAPIEREN DÜRFEN AUSSCHLIESSLICH AUF DER GRUNDLAGE DER IM PROSPEKT ODER
IM INTERNATIONALEN RUNDSCHREIBEN ZUM ANGEBOT ENTHALTENEN INFORMATIONEN
ERFOLGEN.

DIESE MITTEILUNG STELLT KEINE EMPFEHLUNG HINSICHTLICH DER ENTSCHEIDUNG ODER
OPTIONEN EINES ANLEGERS IN BEZUG AUF DAS ANGEBOT (WIE NACHSTEHEND DEFINIERT)
DAR. DER PREIS UND DER WERT DER WERTPAPIERE DER GESELLSCHAFT KÖNNEN SOWOHL
FALLEN ALS AUCH STEIGEN. DIE HISTORISCHE ENTWICKLUNG IST KEIN ANHALTSPUNKT
FÜR DIE ZUKÜNFTIGE WERTENTWICKLUNG. DER INHALT DIESER MITTEILUNG STELLT
KEINE RECHTLICHE, GESCHÄFTLICHE, FINANZIELLE ODER STEUERLICHE BERATUNG DAR.
JEDER AKTIONÄR ODER POTENZIELLE ANLEGER SOLLTE SICH ZUR EINHOLUNG
RECHTLICHER, FINANZIELLER, GESCHÄFTLICHER ODER STEUERLICHER BERATUNG AN
SEINEN EIGENEN UNABHÄNGIGEN RECHTSBERATER, FINANZBERATER, GESCHÄFTLICHEN
BERATER ODER STEUERBERATER WENDEN.

Diese Mitteilung ist eine Anzeige und kein Prospekt im Sinne der Verordnung
(EU) 2017/1129 in der jeweils geltenden Fassung und der Prospektverordnung
(EU) 2017/1129, in der Form, in der sie gemäß des European Union
(Withdrawal) Act 2018 oder auf andere Weise Teil des nationalen Rechts des
Vereinigten Königreichs ist.

Die TUI AG kündigt die Durchführung einer Kapitalerhöhung in Höhe von 1,8
Mrd. Euro zur Rückführung der Stabilisierungsmaßnahmen des WSF und zur
signifikanten Reduzierung der KfW-Kreditlinie zwecks Stärkung ihrer Bilanz
an

Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Hannover, 24. März 2023. Ergänzend zur Vereinbarung mit dem
Wirtschaftsstabilisierungsfonds ("WSF") über die Rückzahlung von
Stabilisierungsmaßnahmen und nach der erfolgreichen Umsetzung der 10:1
Aktienzusammenlegung, die auf der Hauptversammlung 2023 beschlossen wurde,
hat der Vorstand der TUI AG ("TUI" oder die "Gesellschaft" und zusammen mit
ihren Tochtergesellschaften, die "Gruppe") heute mit Zustimmung des
Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, eine Kapitalerhöhung mit
Bezugsrechten (die "Bezugsrechte") aus dem Genehmigten Kapital 2022/I und
dem Genehmigten Kapital 2022/II durchzuführen, um einen Bruttoerlös von ca.
1,8 Mrd. Euro zu erzielen (die "Bezugsrechtskapitalerhöhung" oder das
"Angebot").

328.910.448 Neue auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennwert der
Gesellschaft (die "Neuen Aktien") werden in einem Bezugsverhältnis von 8:3
(8 Neuen Aktien für 3 bestehende Aktien) angeboten. Der Bezugspreis von 5,55
Euro je Neuer Aktie entspricht einem Abschlag von ca. 39,85% auf den TERP
(theoretischer Aktienkurs nach erfolgter Kapitalerhöhung).

Alexey A. Mordashov - oder mit ihm verbundene Personen oder Gesellschaften
(zusammen die "Sanktionierten Personen oder Gesellschaften des
Hauptaktionärs") - hält indirekt über Unifirm Limited und Severgroup LLC
30,91 % an der Gesellschaft. Diese Aktien unterliegen einem Rechtsverlust
als Folge weitreichender Sanktionen und nach deutschem
Wertpapierhandelsrecht. Die Sanktionierten Personen oder Gesellschaften des
Hauptaktionärs können daher nicht an der Bezugsrechtskapitalerhöhung
teilnehmen und es werden ihnen keine Bezugsrechte gewährt.

Die Bezugsrechtskapitalerhöhung umfasst keine Neuen Aktien, die
Sanktionierten Personen oder Gesellschaften des Hauptaktionärs zuzurechnen
wären und wird durch die Übernahme durch ein Bankenkonsortium zu Konditionen
abgesichert, die der Marktpraxis für vergleichbare Transaktionen
entsprechen.

Bestehende Anteilseigner, mit Ausnahme von Sanktionierten Personen oder
Gesellschaften des Hauptaktionärs, können ihre Bezugsrechte für Neue Aktien
während der Bezugsfrist vom einschließlich 28. März 2023 bis einschließlich
zum 17. April 2023 (die "Bezugsfrist") über ihre jeweiligen Depotbanken
ausüben. Anlegern wird empfohlen, die jeweiligen Richtlinien ihrer
Depotbanken zu befolgen.

Anlegern, die am 29. März 2023 sogenannte Depositary Interests an den Aktien
der Gesellschaft halten ("DIs"), werden Bezugsrechte für DIs ("DI
Bezugsrechte") gutgeschrieben, die es ihnen ermöglichen, zusätzliche DIs zu
erwerben, die Neue Aktien repräsentieren. Die Anleger können ihre DI
Bezugsrechte vom einschließlich 30. März 2023 (nach der Gutschrift) bis
10:00 Uhr (BST) am 17. April 2023 (die "DI Bezugsfrist") ausüben.

Die Gesellschaft beabsichtigt, die Nettoerlöse aus dem Angebot von ca. 1,75
Mrd. Euro zur Reduzierung der Zinskosten und der Verschuldung zu verwenden.
Wie zuvor mit dem WSF vereinbart, werden die vom WSF zur Verfügung gestellte
wandelbare Stille Einlage I in Höhe von 420,0 Mio. Euro und die ausstehende
an den WSF begebene Optionsanleihe 2020/2026 in Höhe von 58,7 Mio. Euro,
einschließlich sämtlicher Optionsrechte und inklusive aufgelaufener Zinsen
zum Gesamtmarktwert von rund 750 Mio. Euro vollständig zurückgeführt.
Darüber hinaus wird mit den Nettoerlösen die aktuelle Inanspruchnahme der
KfW-Fazilität vollständig zurückgezahlt. Zum 23. März 2023 betrug diese rund
440 Mio. Euro. Mit den verbleibenden Nettoerlösen von ca. 568 Mio. Euro wird
die aktuelle Inanspruchnahme unter der 1.454 Mio. Euro Barfazilität auf ca.
870 Mio. Euro reduziert. Diese war zum 23. März 2023 in Höhe von rund
1.437,8 Mio. Euro gezogen. Die Gesellschaft beabsichtigt zudem, die
Kreditlinie unter der KfW-Fazilität von 2,1 Mrd. Euro auf 1,1 Mrd. Euro
deutlich zu reduzieren.

Die heute angekündigte Kapitalerhöhung und die wesentliche Rückführung der
staatlichen Finanzierung ermöglichen eine erhebliche Verbesserung der
Kreditkennzahlen von TUI und reduzieren die laufenden Zinskosten, wodurch
der TUI die Konzentration auf Wachstum und weitere Markterholung ermöglicht
wird.

Durch die Verwendung der Nettoerlöse aus dem Angebot würde sich die
Nettoverschuldung des Konzerns von 3,4 Mrd. Euro zum 30. September 2022
zusätzlich zur Rückführung der Stillen Einlage I um rund 1,0 Mrd. Euro
verringern. Dies würde den 12-Monats-Nettozinsaufwand, einschließlich Kupon
für die Stille Einlage I, um etwa 80 Mio. Euro bis 90 Mio. Euro reduzieren.
Die Gesellschaft geht davon aus, dass sich der entsprechende
Bruttoverschuldungsgrad für das Geschäftsjahr 2023 auf der Grundlage der
Verringerung der Verschuldung nach Abschluss des Angebots und der aktuellen
Erwartungen in Bezug auf das Buchungsumfeld auf rund 3,0x verringern würde.

TUI bestätigt die Fortsetzung des positiven Buchungsmomentums, von dem im
Rahmen der Q1-Ergebnisse am 14. Februar 2023 berichtet wurde.

Ein Prospekt (der "Deutsche Prospekt") mit den vollständigen Einzelheiten
des Angebots, einschließlich eines Zeitplans mit den wichtigsten Daten, wird
voraussichtlich am 24. März 2023 von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") gebilligt. Für die Zwecke des
öffentlichen Angebots im Vereinigten Königreich und der Zulassung zum
Premium-Listing-Segment der Official List der FCA und zum Handel am
Hauptmarkt der London Stock Exchange für börsennotierte Wertpapiere wird ein
gesonderter Prospekt (der "UK Prospekt" und zusammen mit dem Deutschen
Prospekt, die "Prospekte") voraussichtlich am selben Tag von der FCA
gebilligt. Beide Prospekte werden auf der Internetseite der Gesellschaft
(https://www.tuigroup.com/de-de/investoren/kapitalerhoehung-maerz-2023)
verfügbar sein. Ein Exemplar des Deutschen Prospekts wird auch auf der
Internetseite der BaFin (www.bafin.de) und der Internetseite der
Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)
(https://registers.esma.europa.eu/publication/) verfügbar sein. Eine Kopie
des UK Prospekts wird beim National Storage Mechanism eingereicht und steht
zur Einsichtnahme unter
(https://data.fca.org.uk/#/nsm/nationalstoragemechanism) zur Verfügung. Die
Informationen in dieser Mitteilung sollten zusammen mit beiden Prospekten
gelesen werden.

Alle großgeschriebenen Begriffe, die in dieser Mitteilung verwendet, aber
nicht anderweitig definiert werden, haben die in den Prospekten festgelegte
Bedeutung.

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Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada,
Hongkong, Japan, Neuseeland, Singapur, Südafrika, der Schweiz oder den
Vereinigten Arabischen Emiraten oder einer anderen Jurisdiktion, in der die
Verbreitung, Freigabe oder Veröffentlichung eingeschränkt oder untersagt
ist, veröffentlicht, verbreitet oder übermittelt werden. Diese Mitteilung
stellt kein Angebot von Wertpapieren zum Verkauf oder eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft (die
Wertpapiere) in den Vereinigten Staaten oder in einer anderen Jurisdiktion
dar. Die Verbreitung dieser Mitteilung in Jurisdiktionen ist möglicherweise
gesetzlichen Beschränkungen unterworfen, und Personen, die in den Besitz
dieser Mitteilung gelangen, sollten sich daher über solche Beschränkungen
informieren und diese beachten. Die Nichteinhaltung solcher Beschränkungen
kann einen Verstoß gegen die wertpapierrechtlichen Vorschriften der
betreffenden Jurisdiktion darstellen.

Die Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von
1933 in der geänderten Fassung (der Securities Act) oder den
Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Jurisdiktion der
Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten nicht
angeboten oder verkauft werden, es sei denn, es liegt eine Ausnahme von den
Registrierungsanforderungen des Securities Act und den geltenden staatlichen
oder lokalen Wertpapiergesetzen vor oder Angebot oder Verkauf erfolgen in
einer Transaktion, die diesen nicht unterliegt. Dementsprechend werden die
Wertpapiere im Wege von Privatplatzierungen (i) in den Vereinigten Staaten
nur qualifizierten institutionellen Käufern gemäß Regel 144A des Securities
Act und (ii) außerhalb der Vereinigten Staaten an berechtigte Anleger bei
Offshore-Transaktionen gemäß Regulation S des Securities Act angeboten und
verkauft.

Diese Mitteilung dient der Information und stellt keinen Prospekt im Sinne
der Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129, in der jeweils gültigen
Fassung) (die Prospektverordnung) und der Prospektverordnung des Vereinigten
Königreichs (Verordnung (EU) 2017/1129, die aufgrund des britischen
EU-Austrittsgesetzes aus dem Jahr 2018 Bestandteil nationalen Rechts ist)
(die UK-Prospektverordnung) dar. Das öffentliche Angebot bestimmter
Wertpapiere in Deutschland und dem Vereinigten Königreich erfolgt
ausschließlich, jeweils nach Veröffentlichung, mittels und auf der Grundlage
des deutschen und des UK Prospekts der Gesellschaft, die durch die BaFin
bzw. die FCA gebilligt wurden. Anleger sollten eine Entscheidung zur
Zeichnung oder zum Kauf von in dieser Mitteilung bezeichneten Wertpapieren
ausschließlich auf der Grundlage von Informationen treffen, die in dem von
der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Angebot veröffentlichten deutschen
bzw. UK Prospekt bzw. internationalen Rundschreiben zum Angebot (zusammen
mit etwaigen Änderungsfassungen oder Nachträgen) enthalten sind, und sie
sollten den deutschen bzw. UK Prospekt bzw. das internationale Rundschreiben
zum Angebot (zusammen mit etwaigen Änderungsfassungen oder Nachträgen)
lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, damit sie sich
vollumfänglich über die mit einer Entscheidung zur Anlage in die Wertpapiere
verbundenen möglichen Risiken und Vorteile im Klaren sind.

Der deutsche Prospekt wird nach seiner Billigung auf der Website der BaFin
(www.bafin.de), der Website der Gesellschaft
(https://www.tuigroup.com/de-de/investoren/kapitalerhoehung-maerz-2023) und
der Website der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
(https://registers.esma.europa.eu/publication/) verfügbar sein. Der UK
Prospekt wird nach seiner Billigung zum National Storage Mechanism
eingereicht und kann auf
https://data.fca.org.uk/#/nsm/nationalstoragemechanism und auf der Website
des Unternehmens
(https://www.tuigroup.com/de-de/investoren/kapitalerhoehung-maerz-2023)
eingesehen werden.

Diese Mitteilung wird von der Gesellschaft in ihrer alleinigen Verantwortung
herausgegeben. Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen
lediglich als Hintergrundinformationen und erheben keinen Anspruch auf
Vollständigkeit. Keine Person kann sich auf die in dieser Mitteilung
enthaltenen Informationen oder deren Richtigkeit, Angemessenheit und
Vollständigkeit verlassen.

Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung hinsichtlich der Entscheidung oder
Optionen eines Anlegers in Bezug auf das Angebot dar. Der Preis und der Wert
der Wertpapiere können sowohl fallen als auch steigen. Die historische
Entwicklung ist kein Anhaltspunkt für die zukünftige Wertentwicklung. Der
Inhalt dieser Mitteilung stellt keine rechtliche, geschäftliche, finanzielle
oder steuerliche Beratung dar. Jeder Aktionär oder potenzielle Anleger
sollte sich zur Einholung rechtlicher, finanzieller, geschäftlicher oder
steuerlicher Beratung an seinen eigenen unabhängigen Rechtsberater,
Finanzberater, geschäftlichen Berater oder Steuerberater wenden.

Mit Ausnahme einer etwaigen Verantwortung und Haftung nach dem britischen
Gesetz über Finanzdienstleistungen und -märkte von 2000 (Financial Services
and Markets Act 2000) in der jeweils geltenden Fassung oder des auf dieser
Basis geschaffenen aufsichtsrechtlichen Regime einer Jurisdiktion, wonach
ein Ausschluss der Haftung unzulässig, ungültig oder undurchsetzbar wäre,
übernehmen weder Barclays Bank Ireland PLC, BofA Securities Europe SA,
Citigroup Global Markets Europe AG, COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Deutsche
Bank Aktiengesellschaft, UniCredit Bank AG, HSBC Trinkaus & Burkhardt GmbH,
Société Générale, Crédit Agricole Corporate and Investment Bank, ING Bank
N.V. und Natixis (die Banken), Barclays Bank PLC und Merrill Lynch
International (die Sponsoren) noch deren jeweilige verbundene Unternehmen
oder ihre bzw. deren jeweilige Geschäftsleiter, Führungskräfte, Mitarbeiter,
Berater oder Vertreter in irgendeiner Hinsicht die Verantwortung oder eine
Haftung oder geben ausdrücklich oder stillschweigend Zusicherungen oder
Gewährleistungen jeglicher Art in Bezug auf den Inhalt dieser Mitteilung,
einschließlich ihrer Richtigkeit, Angemessenheit, Eignung für ihre Zwecke,
Vollständigkeit oder Prüfung, oder irgendeine andere Aussage ab, die im
Zusammenhang mit der Gesellschaft oder dem Angebot von ihnen oder für sie
getätigt wurde oder vermeintlich getätigt wurde, und die Angaben in dieser
Mitteilung sind in dieser Hinsicht keinesfalls als vergangenheits- oder
zukunftsgerichtete Zusage oder Zusicherung zu betrachten. Jede der Banken,
der Sponsoren sowie deren jeweilige verbundene Unternehmen und ihre bzw.
deren Geschäftsleiter, Führungskräfte, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter
schließen entsprechend im weitest möglichen gesetzlich zulässigen Umfang
jedwede Haftung und Verantwortung aus, gleich ob eine solche unmittelbar
oder mittelbar aus unerlaubter Handlung, Vertragsverletzung oder anderweitig
entsteht, die ihnen ansonsten im Zusammenhang mit dieser Mitteilung oder
einer solchen Aussage entstehen könnte. Darüber hinaus erbringen die Banken,
Sponsoren und/oder ihre verbundenen Unternehmen für die Gesellschaft jeweils
verschiedene Investmentbanking-, Geschäftsbank- und
Finanzberatungsdienstleistungen.

Die Banken und Sponsoren agieren jeweils im Zusammenhang mit dem Angebot
ausschließlich für die Gesellschaft und für keine andere Person. Die Banken
und Sponsoren werden keine anderen Personen als ihre jeweiligen Kunden im
Zusammenhang mit dem Angebot und jeglichen sonstigen in dieser Mitteilung
beschriebenen Angelegenheiten betrachten und sind ausschließlich gegenüber
der Gesellschaft dafür verantwortlich, den ihren jeweiligen Kunden gebotenen
Schutz zu gewähren oder eine Beratung im Zusammenhang mit dem Angebot, dem
Inhalt dieser Mitteilung oder in dieser Mitteilung beschriebenen
Rechtsgeschäften, Vereinbarungen oder sonstigen Angelegenheiten zu erteilen.

Im Zusammenhang mit dem Angebot können die Banken und deren jeweilige
verbundene Unternehmen jeweils einen Teil der Wertpapiere selbst erwerben
und in dieser Eigenschaft diese Wertpapiere oder andere Wertpapiere der
Gesellschaft oder sonstige diesbezügliche Anlagen im Zusammenhang mit dem
Angebot oder in sonstiger Weise behalten, zeichnen, kaufen, verkaufen, zum
Verkauf anbieten oder auf sonstige Weise für eigene Rechnung mit diesen
Wertpapieren oder anderen Wertpapieren der Gesellschaft oder sonstigen
Anlagen handeln. Dementsprechend sind Bezugnahmen in dieser Mitteilung
darauf, dass die Wertpapiere ausgegeben, angeboten, gezeichnet, erworben
oder platziert werden oder in sonstiger Weise mit ihnen gehandelt wird, so
zu verstehen, dass sie auch eine Ausgabe oder ein Angebot an oder eine
Zeichnung, einen Erwerb, eine Platzierung oder einen Handel durch jede der
Banken oder deren jeweilige verbundene Unternehmen in dieser Eigenschaft
umfassen. Darüber hinaus können bestimmte Banken oder ihre verbundenen
Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen (darunter Swaps, Optionsscheine oder
Differenzkontrakte) mit Anlegern abschließen, in deren Rahmen diese Banken
(oder ihre verbundenen Unternehmen) jeweils Wertpapiere erwerben, halten
oder veräußern können. Die Banken und ihre verbundenen Unternehmen
beabsichtigen nicht, den Umfang derartiger Anlagen oder Geschäfte über die
gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtungen hinaus offenzulegen.

Keine Person wurde befugt, andere Angaben bereitzustellen oder Zusicherungen
abzugeben als die, die in dieser Mitteilung und in dem von der Gesellschaft
veröffentlichten deutschen oder UK Prospekt bzw. dem internationalen
Rundschreiben zum Angebot (zusammen mit etwaigen Änderungsfassungen oder
Nachträgen) enthalten sind, und wenn solche Angaben gemacht oder
Zusicherungen gegeben werden, darf sich niemand darauf verlassen, dass diese
von der Gesellschaft, den Banken, den Sponsoren oder deren jeweiligen
verbundenen Unternehmen genehmigt worden sind.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Bei bestimmten Aussagen in dieser Mitteilung handelt es sich um
zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen sind daran erkennbar, dass sie
sich nicht ausschließlich auf historische oder aktuelle Tatsachen beziehen.
Wesensbedingt sind zukunftsgerichtete Aussagen mit Risiken und
Unsicherheiten behaftet, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von
Umständen abhängen, die erst in der Zukunft eintreten werden. Die
tatsächlichen Ergebnisse könnten wesentlich von den in den
zukunftsgerichteten Aussagen explizit oder implizit dargestellten
Ergebnissen abweichen. Gründe für derartige Abweichungen können unter
anderem Marktschwankungen, die Entwicklung der Weltmarktschwankungen, die
Entwicklung der Weltmarktpreise für Rohstoffe, die Entwicklung der
Wechselkurse oder grundlegende Veränderungen des wirtschaftlichen Umfelds
sein. Es ist weder von der Gesellschaft beabsichtigt, noch übernimmt die
Gesellschaft eine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu
aktualisieren, um sie an Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Datum dieser
Mitteilung anzupassen. Gründe für derartige Abweichungen können unter
anderem Marktschwankungen, die Entwicklung der Weltmarktschwankungen, die
Entwicklung der Weltmarktpreise für Rohstoffe, die Entwicklung der
Wechselkurse oder grundlegende Veränderungen des wirtschaftlichen Umfelds
sein. Es ist weder von der Gesellschaft beabsichtigt, noch übernimmt die
Gesellschaft eine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu
aktualisieren, um sie an Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Datum dieser
Mitteilung anzupassen.

In zukunftsgerichteten Aussagen werden häufig Formulierungen wie "erwartet",
"kann", "wird", "könnte", "sollte", "beabsichtigt", "plant", "sagt vorher",
"rechnet mit", "antizipiert" oder andere Formulierungen mit ähnlicher
Bedeutung verwendet. Sie beinhalten (jedoch ohne Beschränkung hierauf)
sämtliche Prognosen bezüglich der Ertrags- und Finanzlage der Gesellschaft
und ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften (der "Konzern") sowie Pläne und
Zielsetzungen hinsichtlich künftiger Geschäfte, erwarteter künftiger
Einnahmen, Finanzierungspläne, erwarteter Aufwendungen und Veräußerungen in
Bezug auf den Konzern und Gespräche über den Geschäftsplan des Konzerns.
Sämtliche in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen
basieren auf dem Konzern zum Datum dieser Mitteilung bekannten Informationen
und spiegeln den Stand zum Datum dieser Mitteilung wider. Über eine
entsprechende gesetzliche oder aufsichtsrechtliche Verpflichtung hinaus
verpflichtet sich der Konzern nicht zur Aktualisierung oder Änderung
zukunftsgerichteter Aussagen zur Berücksichtigung von Änderungen von
Ereignissen, Bedingungen oder Umständen, auf die sich diese Aussagen
stützen.

Die tatsächlichen Ergebnisse können aufgrund einer Reihe von bekannten und
unbekannten Risiken, Unsicherheiten und sonstigen Faktoren von den in den
zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Mitteilung explizit oder implizit
dargestellten Ergebnissen abweichen und es ist nicht möglich, diese mit
vertretbarem Aufwand einzeln aufzuführen. Die Leser dieser Mitteilung werden
daher darauf hingewiesen, dass sie sich nicht auf diese zukunftsgerichteten
Aussagen stützen sollten. Alle zum oder nach dem Datum dieser Mitteilung
getroffenen, der Gesellschaft zuzurechnenden zukunftsgerichteten Aussagen
sind in ihrer Gesamtheit ausdrücklich durch die in diesem Abschnitt
aufgeführten wesentlichen Risiken eingeschränkt.

Hinweise für Vertreiber

Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen in (a)
der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils
geltenden Fassung (MiFID II); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten
Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung von MiFID II; und (c)
lokaler Durchführungsbestimmungen (zusammen die MiFID II-
Produktüberwachungsanforderungen) und unter Ausschluss jedweder Haftung,
gleich ob eine solche aus unerlaubter Handlung, Vertragsverletzung oder
anderweitig entsteht, die einem "Konzepteur" (für die Zwecke der
Produktüberwachungsanforderungen) ansonsten in Bezug darauf entstehen
könnte, wird darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Wertpapiere, die
Gegenstand des Angebots sind, ein Produktgenehmigungsverfahren durchgeführt
wurde, bei dem festgestellt wurde, dass diese Wertpapiere (i) sich für einen
Endzielmarkt von Kleinanlegern und Anlegern, welche die Voraussetzungen an
professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien erfüllen (wie jeweils in
der MiFID II definiert), eignen; und (ii) für einen Vertrieb über sämtliche
nach MiFID II zulässige Vertriebskanäle geeignet sind (die
Zielmarktbewertung). Ungeachtet der Zielmarktbewertung werden Vertreiber
darauf hingewiesen, dass (i) der Preis der Wertpapiere fallen kann und
Anleger ihr eingesetztes Kapital vollständig oder teilweise verlieren
könnten; (ii) die Wertpapiere keine garantierten Einnahmen und keinen
Kapitalschutz vorsehen; und (iii) sich eine Anlage in die Wertpapiere nur
für Anleger eignet, die nicht auf garantierte Einnahmen oder einen
Kapitalschutz angewiesen sind, die (entweder selbst oder zusammen mit einem
geeigneten Finanz- oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die mit einer
solchen Anlage einhergehenden Chancen und Risiken zu bewerten und die über
ausreichende Mittel verfügen, um etwaige Verluste aus einer solchen Anlage
tragen zu können. Die Zielmarktbewertung erfolgt unbeschadet der
Anforderungen etwaiger vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher
Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf das Angebot. Darüber hinaus wird darauf
hingewiesen, dass die Banken unabhängig von der Zielmarktbewertung nur
Anleger vermitteln werden, welche die Voraussetzungen an professionelle
Kunden und geeignete Gegenparteien erfüllen.

Zur Klarstellung wird festgehalten, dass die Zielmarktbewertung (a) weder
eine Bewertung der Eignung oder Zweckmäßigkeit für die Zwecke von MiFID II
(b) noch eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern zur
Anlage in die Wertpapiere oder zum Erwerb der Wertpapiere oder zur Vornahme
sonstiger Handlungen in Bezug auf die Wertpapiere darstellt. Jeder
Vertreiber ist dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug
auf die Wertpapiere vorzunehmen und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.

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1591103 24.03.2023 CET/CEST

°

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