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EQS-Adhoc: Deutsche EuroShop plant Dividendenerhöhung (deutsch)

31.03.2023
um 16:04 Uhr

Deutsche EuroShop plant Dividendenerhöhung

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EQS-Ad-hoc: Deutsche EuroShop AG / Schlagwort(e): Dividende
Deutsche EuroShop plant Dividendenerhöhung

31.03.2023 / 16:04 CET/CEST
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Deutsche EuroShop plant Dividendenerhöhung

Der Vorstand der Deutsche EuroShop AG, Hamburg ("Gesellschaft"), plant, auf
der kommenden ordentlichen Hauptversammlung, die im August 2023 stattfinden
soll, eine Dividende in Höhe von 2,50 EUR je Aktie (+150 % gegenüber der im
Vorjahr gezahlten Dividende) vorzuschlagen, um den Aktionären Teile der
während der Corona-Pandemie aus Vorsichtsgründen einbehaltenen Gewinne
auszuschütten. Darauf haben sich Vorstand und die Mitglieder des
Aufsichtsratspräsidiums heute verständigt. Beruhend auf der Zahl der
76.464.319 ausgegebenen Aktien entspricht dies einem aus dem Bilanzgewinn
des Geschäftsjahres 2022 auszuschüttenden Betrag von 191.160.797,50 EUR.

Die Gesellschaft prüft darüber hinaus Möglichkeiten, ihre
Ausschüttungsfähigkeit weiter zu steigern, sofern ihre Liquiditätslage dies
zum gegebenen Zeitpunkt zulässt. Zu diesem Zweck plant die Gesellschaft, im
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 Gewinnrücklagen in Höhe von 669,9
Mio. EUR aufzulösen. Um sicherzustellen, dass der Gesellschaft für den
fortlaufenden Betrieb des operativen Geschäfts, zur Erfüllung von
Anforderungen aus Kreditverträgen mit finanzierenden Banken sowie für die
Umsetzung geplanter Investitionen im Einklang mit der jeweils aktuellen
Unternehmensplanung eine angemessene Liquiditätsreserve (Mindestliquidität)
von derzeit 100 Mio. EUR zur Verfügung steht, hat die Gesellschaft mit der
Großaktionärin Hercules BidCo GmbH, Hamburg, und damit einer nahestehenden
Person im Sinne von § 111a AktG, einen Darlehensvertrag abgeschlossen.
Danach gewährt die Hercules BidCo GmbH der Gesellschaft ein zinsloses
Darlehen, sofern ein mit ihrer Stimmenmehrheit gefasster
Gewinnverwendungsbeschluss auf der kommenden oder zukünftigen
Hauptversammlungen der Gesellschaft zu einem Unterschreiten der jeweils
geltenden Mindestliquidität führen sollte. Die aus Sicht des Vorstands und
des Aufsichtsrats angemessene Mindestliquidität wird anhand der
Unternehmensplanung regelmäßig neu bewertet. Die entsprechende
Darlehensfazilität umfasst anfänglich 500,0 Mio. EUR und ist grundsätzlich auf
unbestimmte Zeit geschlossen. Der Betrag der Fazilität reduziert sich über
die Laufzeit um 50 % der Jahresüberschüsse der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2023 oder zukünftige Geschäftsjahre, Dividendenausschüttungen,
die von der Hauptversammlung im Einvernehmen mit Vorschlägen der Verwaltung
beschlossen werden sowie Beträge, die aufgrund von Beschlüssen der
Hauptversammlung wieder den Gewinnrücklagen zugeführt werden. Der
Darlehensvertrag steht noch unter Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrats
der Gesellschaft (unter Beachtung etwaiger Interessenkonflikte einzelner
Aufsichtsratsmitglieder). Es ist derzeit vorgesehen, die Zustimmung des
Aufsichtsrats zu dem Vertragsschluss spätestens in der nächsten regulären
Aufsichtsratssitzung einzuholen, die für den 25. April 2023 geplant ist und
in der auch über die Billigung des Jahresabschlusses entschieden werden
soll.

Der endgültige Beschluss über den Vorschlag der Verwaltung an die
Hauptversammlung über die Gewinnverwendung soll erst im Zusammenhang mit der
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung gefasst werden. Der genaue
Termin der Hauptversammlung wird voraussichtlich in den nächsten Wochen
bekanntgegeben.

Mitteilende Person: Patrick Kiss, Head of Investor & Public Relations

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Deutsche EuroShop AG
Heegbarg 36
22391 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 (0)40 413 579-0
Fax: +49 (0)40 413 579-29
E-Mail: ir@deutsche-euroshop.de
Internet: www.deutsche-euroshop.de
ISIN: DE0007480204
WKN: 748020
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
München, Stuttgart, Tradegate Exchange
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