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EQS-Adhoc: Gerresheimer AG: Gerresheimer AG beschließt Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts im Wege eines Accelerated Bookbuilding um bis zu 3.140.000 Aktien (deutsch)

18.04.2023
um 17:50 Uhr

Gerresheimer AG: Gerresheimer AG beschließt Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts im Wege eines Accelerated Bookbuilding um bis zu 3.140.000 Aktien

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EQS-Ad-hoc: Gerresheimer AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Gerresheimer AG: Gerresheimer AG beschließt Kapitalerhöhung unter Ausschluss
des Bezugsrechts im Wege eines Accelerated Bookbuilding um bis zu 3.140.000
Aktien

18.04.2023 / 17:49 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
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NICHT ZUR FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (GANZ ODER TEILWEISE)
IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER
JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG
RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE

Düsseldorf, 18. April 2023 - Der Vorstand der Gerresheimer AG (ISIN
DE000A0LD6E6) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine
Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts durch
teilweise Ausnutzung des genehmigten Kapitals durchzuführen. Das
Grundkapital der Gerresheimer AG soll durch Ausgabe von bis zu 3.140.000
neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien erhöht werden.

Die Platzierung der Aktien wird unmittelbar nach dieser Mitteilung
eingeleitet und die neuen Aktien werden ausschließlich zum Verkauf an
institutionelle Investoren im Rahmen einer internationalen Privatplatzierung
im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens angeboten. Der
Platzierungspreis und die endgültige Anzahl der auszugebenden Aktien werden
nach Abschluss des beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens festgelegt. Die
neuen Aktien werden mit voller Gewinnberechtigung in Höhe der angekündigten
Euro 1,25 pro Aktie für das Geschäftsjahr 2021/2022 ausgestattet sein.

Die prospektfreie Zulassung der neuen Aktien zum Handel im Teilbereich des
regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard)
an der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 21. April 2023
erfolgen. Der Handel mit den neuen Aktien soll voraussichtlich am 24. April
2023 aufgenommen werden. Es ist beabsichtigt, die neuen Aktien in die
bestehenden Notierungen der Aktien der Gesellschaft einzubeziehen. Die
Lieferung der neuen Aktien ist für den 24. April 2023 vorgesehen.

Der Nettoerlös aus der Kapitalerhöhung verschafft dem Unternehmen die
Flexibilität, weitere signifikante, profitable Wachstumschancen zu nutzen.
Dabei legt das Unternehmen besonderen Fokus auf High Value Solutions und
Medical Devices, einschließlich biologischer Lösungen wie GLP-1-verwandte
Behandlungen.

Anlässlich der Transaktion hat sich Gerresheimer zu einem Lock-Up
verpflichtet, d.h. zu einer Verpflichtung, u.a. keine weiteren Aktien oder
in Aktien wandelbare Finanzinstrumente auszugeben oder innerhalb von 180
Tagen eine weitere Kapitalerhöhung durchzuführen, vorbehaltlich üblicher
Ausnahmen.

Wichtiger Hinweis

Die Verbreitung dieser Bekanntmachung und das Angebot der Aktien von der
Gerresheimer AG können in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich beschränkt
sein. Personen, die in den Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind
verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu
beachten. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren an
Personen in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan
oder in einer anderen Rechtsordnung, in der ein solches Angebot oder eine
solche Aufforderung rechtswidrig ist, dar.

Wertpapiere dürfen nicht ohne Registrierung angeboten oder verkauft werden,
es sei denn, es liegt eine Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des
U.S. Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung vor oder es
handelt sich um eine nicht registrierungspflichtige Transaktion. Es wird
kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von
Amerika oder in einer anderen Jurisdiktion stattfinden.

In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") ist diese
Bekanntmachung nur an Personen gerichtet, die "qualifizierte Anleger" im
Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129)
(in der jeweils geltenden Fassung, die "Prospektverordnung") sind
("Qualifizierte
Anleger"). Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur
an qualifizierte Anleger, die (i) über berufliche Erfahrung in
Anlageangelegenheiten verfügen, die unter Artikel 19(5) (Investment
Professionals) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005 (in ihrer geänderten Fassung, die "Order") oder (ii)
unter Artikel 49(2)(a) bis (d) (High Net Worth Companies, Incorporated
Associations usw.) der Order fallen, und an diese gerichtet sind.

Soweit diese Mitteilung Prognosen, Erwartungen oder Aussagen, Schätzungen,
Meinungen und Vorhersagen im Hinblick auf die voraussichtliche zukünftige
Entwicklung der Gerresheimer AG enthält ("zukunftsgerichtete Aussagen"),
basieren diese auf den gegenwärtigen Ansichten und Annahmen des Managements
der Gerresheimer AG, die nach bestem Wissen getroffen wurden.
Zukunftsgerichtete Aussagen spiegeln verschiedene Annahmen wider, die dem
aktuellen Geschäftsplan der Gerresheimer AG oder öffentlichen Quellen
entnommen sind, die von der Gerresheimer AG nicht unabhängig überprüft oder
bewertet wurden und die sich als richtig oder falsch erweisen können.
Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken,
Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die
Ertragslage, die Rentabilität, die Entwicklung oder die Ergebnisse der
Gerresheimer AG oder der Erfolg der Branchen, in denen die Gerresheimer AG
tätig ist, wesentlich von der Ertragslage, der Rentabilität, der Entwicklung
oder den Ergebnissen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen
ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden. In Anbetracht
dieser Risiken, Ungewissheiten und anderer Faktoren wird Personen, die
dieses Dokument erhalten, davon abgeraten, sich auf diese
zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen. Die Gerresheimer AG übernimmt
keine Haftung oder Garantie für solche zukunftsgerichteten Aussagen und wird
diese nicht an zukünftige Ergebnisse und Entwicklungen anpassen.

Informationen an Vertreiber

Gemäß den Anforderungen der EU-Produktüberwachung unterliegen die hierin
genannten Wertpapiere einem Produktgenehmigungsprozess, in dem jeder
Vertreiber festgestellt hat, dass diese Wertpapiere: (i) kompatibel mit
einem Endzielmarkt von Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien von
professionellen Kunden (professional clients) und geeigneten Gegenparteien
(eligible counterparties) erfüllen, jeweils im Sinne der MiFID II; und (ii)
für den Vertrieb über alle von der MiFID II zugelassenen Vertriebskanäle in
Betracht kommen. Jeder Vertreiber, der die hierin genannten Wertpapiere
später anbietet, ist für die Durchführung einer eigenen Zielmarktbewertung
in Bezug auf diese Wertpapiere und die Festlegung geeigneter Vertriebskanäle
verantwortlich.

- Ende -

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Group Senior Director Marketing & Communications

T +41 79 400 86 40

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carolin.nadilo@gerresheimer.com

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Fax: +49-(0)211/61 81-121
E-Mail: carolin.nadilo@gerresheimer.com
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ISIN: DE000A0LD6E6
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