FRANKFURT (dpa-AFX) - Ohne Erfolg hat ein Unternehmer vor Gericht versucht, der Internet-Suchmaschine Google
Über einen Löschungsanspruch müsse grundsätzlich auf der Grundlage aller relevanten Umstände des Einzelfalls entschieden werden, führte das Gericht aus. Den Persönlichkeitsrechten des Klägers stünden unter anderem die Zugangsinteressen der Internetnutzer wie auch der Öffentlichkeit entgegen.
Im konkreten Fall ist der Kläger der Inhaber einer Unternehmensgruppe, die Inneneinrichtungen von Hotels designt. Zwei Unternehmen der Gruppe waren laut Gericht vor rund zehn Jahren im Zusammenhang mit deutschen Steuerermittlungen in die Insolvenz gegangen. Ein Inkasso-Unternehmen hatte in diesem Zusammenhang auf einer Website den Namen des Klägers genannt. Neben der Auto-Vervollständigung mit dem Wort "bankrott" muss der Kläger auch dulden, dass Google auf diese Seite verlinkt./ceb/DP/nas