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EQS-Adhoc: LAIQON AG beschließt Begebung einer Wandelschuldverschreibung 2023/28 im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 20 Mio. mit einer Laufzeit von 5 Jahren und Bezugsrecht der Aktionäre (deutsch)

24.04.2023
um 09:57 Uhr

LAIQON AG beschließt Begebung einer Wandelschuldverschreibung 2023/28 im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 20 Mio. mit einer Laufzeit von 5 Jahren und Bezugsrecht der Aktionäre

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EQS-Ad-hoc: LAIQON AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Anleiheemission
LAIQON AG beschließt Begebung einer Wandelschuldverschreibung 2023/28 im
Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 20 Mio. mit einer Laufzeit von 5 Jahren und
Bezugsrecht der Aktionäre

24.04.2023 / 09:57 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014

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INNERHALB VON ODER AUS DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER ANDEREN
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VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN LANDES
DARSTELLEN WÜRDEN.

LAIQON AG beschließt Begebung einer Wandelschuldverschreibung 2023/28 im
Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 20 Mio. mit einer Laufzeit von 5 Jahren und
Bezugsrecht der Aktionäre

Hamburg, 24. April 2023

Der Vorstand der LAIQON AG (Deutsche Börse Scale, ISIN DE000A12UP29) hat
heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Begebung einer
Wandelschuldverschreibung 2023/28 mit einer Laufzeit von fünf Jahren im
Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 20 Mio. mit Bezugsrecht der Aktionäre
beschlossen.

Die Wandelschuldverschreibung 2023/28 kann im Rahmen eines öffentlichen
Angebotes in Deutschland von interessierten Aktionären unter Ausübung ihres
Bezugsrechts gezeichnet werden. Die bezugsberechtigen Aktionäre haben das
Recht, für jeweils 874 Aktien der LAIQON AG eine Wandelschuldverschreibung
mit einem Nennbetrag von EUR 1.000,00 zu beziehen. Darüber hinaus wird den
Bezugsberechtigten ein Mehrbezugsrecht für diejenigen
Wandelschuldverschreibungen eingeräumt, für die das Bezugsrecht von den
Aktionären nicht ausgeübt wird. Die Begebung der Wandelschuldverschreibung
2023/28 erfolgt auf Basis der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom
31. August 2020.

Die marktüblichen Konditionen der Emission, insbesondere der Ausgabepreis
sowie die Höhe von Zins-Coupon und Wandlungspreis, werden im Zuge der
finalen Einreichung des für die Emission maßgeblichen Wertpapierprospektes
bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
voraussichtlich Ende April 2023 durch den Vorstand mit Zustimmung des
Aufsichtsrats gesondert festgelegt werden. Die Gesellschaft wird über die
Festlegung der Konditionen und den Beginn der Bezugsfrist gesondert
informieren.

Nach derzeitigem Zeitplan und insbesondere vorbehaltlich einer Billigung des
Wertpapierprospekts durch die BaFin soll die Bezugsfrist vom 4. Mai bis zum
17. Mai 2023 laufen.

Die Wandelschuldverschreibung 2023/28 soll in die Girosammelverwahrung bei
der Clearstream Banking AG, Eschborn, aufgenommen sowie in die Notierung im
Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse (Handelssegment Quotation Board)
einbezogen werden.

Der für das öffentliche Angebot (Bezugsangebot) maßgebliche
Wertpapierprospekt sowie weitere gesetzlich erforderliche Dokumente im
Zusammenhang mit der Emission der Wandelschuldverschreibung 2023/28 werden
nach der Billigung des Wertpapierprospektes durch die BaFin auf der Website
der LAIQON AG ( www.laiqon.ag) in der Rubrik "Investor
Relations/Kapitalmaßnahmen" abrufbar sein. In diesem Zusammenhang sind die
nachstehend im Abschnitt "Disclaimer" enthaltenen Hinweise zu beachten.

Die Emission wird von der mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG,
Gräfelfing, als Emissionsbank begleitet. Wandelschuldverschreibungen, die
nicht im Rahmen des Bezugsangebots (einschließlich der Mehrbezugsoption)
bezogen und zugeteilt werden, sollen im Rahmen einer Privatplatzierung
(nicht öffentliches Angebot) ausgewählten Anlegern zu den gleichen
Konditionen zur Zeichnung angeboten werden. Diese Privatplatzierung wird
ebenfalls von der CapSolutions GmbH, München, begleitet.

Die Emission der Wandelschuldverschreibung 2023/28 löst einen
Ausschlusszeitraum für die Ausübung der Wandlungsrechte der Inhaber der von
der LAIQON AG emittierten 5,5 % Wandelschuldverschreibung 2020/24 (ISIN:
DE000A289BQ3) aus. Zu den Auswirkungen auf das grundsätzlich am 3. Mai 2023
beginnende Wandlungsfenster unter der Wandelschuldverschreibung 2020/24 wird
die Gesellschaft die Anleihegläubiger per gesonderter Bekanntmachung im
Bundesanzeiger informieren.

Den Nettoemissionserlös beabsichtigt die LAIQON AG im Wesentlichen zur
Tilgung von Kaufpreis- und Bankverbindlichkeiten im Zusammenhang mit
erfolgten Unternehmensakquisitionen sowie für die weitere Entwicklung des
LAIQON-Konzerns und zur Beschleunigung der Wachstumsstrategie GROWTH 25 zu
verwenden.

Über die LAIQON AG (vormals Lloyd Fonds AG):

Die LAIQON AG (LQAG) ist ein innovatives Finanzhaus mit einem verwalteten
Vermögen von rund 5,7 Milliarden Euro in über 50 Wealth Produkten und
Lösungen. Diese werden sowohl von Portfoliomanagement- und
Vermögensverwaltungs-Teams als auch auf Basis künstlicher Intelligenz
gesteuert. Dabei steht Nachhaltiges Investieren als Symbiose aus Kunden- und
Nachhaltigkeitszielen im Fokus. (Stand der Zahlenangaben: 31.12.2022)

Das 1995 gegründete, bankenunabhängige Unternehmen ist seit 2005 an der
Börse vertreten. Seit März 2017 ist die LAIQON AG im Segment Scale (ISIN:
DE000A12UP29) der Deutschen Börse in Frankfurt gelistet.

Mit ihrer Strategie 2023/25 2.0 wendet sich die LAIQON AG als
Premium-Qualitätsanbieter mit einem Full-Service-Angebot mit nachhaltigen
Produkten und Lösungen sowohl an private als auch an institutionelle Kunden.
LAIQON hat sich dabei in den drei Geschäftssegmenten Asset Management,
Wealth Management und Digital Wealth positioniert.

Mit GROWTH 25 soll das weiterhin erwartete überproportionale Wachstum der
Assets under Management (AuM) der wesentliche Treiber der zukünftigen
Ergebnisse sein. Bis Ende 2025 sollen die AuM in den drei Geschäftssegmenten
plangemäß auf EUR 8 bis 10 Mrd. ansteigen. Die LAIQON AG strebt dabei bis
Ende 2025 die Erzielung einer EBITDA-Marge von über 45 Prozent bezogen auf
den Nettoumsatz an. Diese ergibt sich unter Berücksichtigung der
durchschnittlichen historisch erwirtschafteten Performance-Fees des
Produktspektrums der LAIQON AG.

Die digitale Plattform DAP 4.0 ist das verbindende Element des
Geschäftsmodells und Herzstück und Synergieträger des LAIQON-Konzerns. Sie
befähigt die LAIQON AG, die gesamte Kundenwertschöpfungskette abzudecken und
beliebig zu skalieren.

Ziel der Strategie 2023/25 2.0 ist es, die LAIQON AG als innovativen
Qualitätsführer im Vermögensmanagement in Deutschland als Asset
Management-Factory zu positionieren.

Disclaimer:

Diese Veröffentlichung stellt kein Angebot dar. Insbesondere stellt sie
weder ein öffentliches Angebot zum Verkauf noch ein Angebot oder eine
Aufforderung zum Erwerb, Kauf oder zur Zeichnung von Schuldverschreibungen,
Aktien oder sonstigen Wertpapieren dar. Maßgeblich für das Angebot ist
ausschließlich der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) noch zu billigende und voraussichtlich Ende April 2023 auf der
Internetseite der LAIQON AG (www.laiqon.ag) in der Rubrik "Investor
Relations" zu veröffentlichende Wertpapierprospekt sowie das voraussichtlich
Anfang Mai 2023 im Bundesanzeiger zu veröffentlichende Bezugsangebot. Allein
der Wertpapierprospekt und das Bezugsangebot werden die nach den
gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Informationen für Anleger
enthalten.

Investoren wird empfohlen, den von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf Vollständigkeit, Kohärenz und
Verständlichkeit zu prüfenden Wertpapierprospekt, wie er voraussichtlich
Ende April 2023 auf der Internetseite der LAIQON AG (www.laiqon.ag) in der
Rubrik "Investor Relations" abrufbar sein wird, aufmerksam zu lesen, bevor
sie sich entscheiden, Schuldverschreibungen oder Aktien der LAIQON AG zu
erwerben oder zu veräußern, um die potenziellen Risiken und Chancen der
Anlageentscheidung vollends zu verstehen, und eine Anlageentscheidung nur
unter Heranziehung aller verfügbaren Informationen über die Gesellschaft
nach Konsultation mit den eigenen Rechtsanwälten, Steuer- und/oder
Finanzberatern zu treffen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Billigung
des Prospekts durch die BaFin nicht als Befürwortung der betreffenden
Wertpapiere zu verstehen ist.

Bei den in dieser Veröffentlichung erwähnten Wertpapieren handelt es sich um
ein Produkt, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.

Ein öffentliches Angebot der in dieser Veröffentlichung erwähnten
Wertpapiere findet ausschließlich auf Basis und nach Maßgabe des
Wertpapierprospekts und nur in der Bundesrepublik Deutschland statt.
Insbesondere finden weder ein öffentliches Angebot noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten
Staaten von Amerika, Japan, Kanada, Neuseeland oder Australien statt.

Die in dieser Veröffentlichung erwähnten Wertpapiere sind und werden
insbesondere weder gemäß dem United States Securities Act von 1933 (der
"Securities Act") noch nach dem Wertpapierrecht von Einzelstaaten der
Vereinigten Staaten von Amerika registriert und dürfen in die sowie
innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika oder an oder für Rechnung oder
zugunsten einer U.S.-Person (wie in Regulation S unter dem Securities Act
definiert) weder angeboten noch ausgeübt, verkauft, verpfändet, übertragen
oder dorthin geliefert werden (weder direkt noch indirekt), es sei denn,
dies erfolgt nach einer entsprechenden Registrierung oder aufgrund einer
Ausnahme bzw. Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities
Act oder in einer nicht den Registrierungserfordernissen des Securities Act
unterliegenden Transaktion und in jedem Fall im Einklang mit geltendem
Wertpapierrecht der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von
Amerika.

Diese Veröffentlichung kann in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten. In
die Zukunft gerichtete Aussagen sind alle Aussagen, die sich nicht auf
historische Tatsachen oder Ereignisse beziehen. Dies gilt insbesondere für
Angaben über die Absichten, Überzeugungen oder gegenwärtigen Erwartungen der
Gesellschaft in Bezug auf ihre zukünftige finanzielle Ertragsfähigkeit,
Pläne, Liquidität, Aussichten, Wachstum, Strategie und Profitabilität sowie
die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, denen die Gesellschaft ausgesetzt
ist. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach
bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen der Gesellschaft.
Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen unterliegen jedoch Risiken und
Ungewissheiten, da sie sich auf zukünftige Ereignisse beziehen und auf
Annahmen basieren, die gegebenenfalls in der Zukunft nicht eintreten werden.
Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung jeglicher Art für
zukunftsgerichtete Aussagen. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, die in
dieser Veröffentlichung enthaltenen, in die Zukunft gerichteten Aussagen auf
den neuesten Stand zu bringen oder abzuändern, um Ereignisse oder Umstände
zu reflektieren, die nach dem Datum dieser Veröffentlichung eintreten,
sofern darin nicht eine veröffentlichungspflichtige Insiderinformation
liegt.

Kontakt:

Hendrik Duncker
IR/PR
LAIQON AG
An der Alster 42
20099 Hamburg
Tel: +49-40-325678-145
Fax: +49-40-325678-99
Mail: ir@laiqon.com

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: LAIQON AG
An der Alster 42
20099 Hamburg
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Telefon: +49 (0)40 32 56 78-0
Fax: +49 (0)40 32 56 78-99
E-Mail: info@laiqon.com
Internet: https://laiqon.ag
ISIN: DE000A12UP29
WKN: A12UP2
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Scale),
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1614531 24.04.2023 CET/CEST

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WKN A12UP2 ISIN DE000A12UP29