EQS-News: ENCAVIS AG veröffentlicht Einladung zur physischen Hauptversammlung am 1. Juni 2023 und passt die Vorstandsvergütung an ESG-Kriterien und den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) an (deutsch)
ENCAVIS AG veröffentlicht Einladung zur physischen Hauptversammlung am 1. Juni 2023 und passt die Vorstandsvergütung an ESG-Kriterien und den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) an
^
EQS-News: ENCAVIS AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/ESG
ENCAVIS AG veröffentlicht Einladung zur physischen Hauptversammlung am 1.
Juni 2023 und passt die Vorstandsvergütung an ESG-Kriterien und den
Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) an
24.04.2023 / 15:23 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Corporate News
Encavis AG veröffentlicht Einladung zur physischen Hauptversammlung am 1.
Juni 2023 und passt die Vorstandsvergütung an ESG-Kriterien und den
Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) an
Hamburg, 24. April 2023 - Der im MDAX notierte Hamburger Wind- und
Solarparkbetreiber Encavis AG (ISIN: DE0006095003, Prime Standard,
Börsenkürzel: ECV) veröffentlicht mit der Einladung zur, ausschließlich in
physischer Präsenz, in Hamburg stattfindenden Hauptversammlung (HV) am 1.
Juni 2023 zahlreiche Vorabinformationen.
Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder leistet einen wichtigen
Beitrag zur Förderung der Unternehmensstrategie und zur langfristigen,
nachhaltigen und wertschaffenden Entwicklung der Encavis AG. Die Vergütung
des Vorstands orientiert sich dabei maßgeblich an der Größe und
wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft, den Herausforderungen des Marktes
sowie an der Leistung des Gesamtvorstands. Durch ihre Ausgestaltung soll sie
einen Beitrag für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg und die Erreichung
strategisch wichtiger Unternehmensziele leisten. Die bis zum Ende des Jahres
2027 kommunizierten langfristigen, strategischen Wachstumsziele der
Gesellschaft bilden dabei wichtige Leistungsgrößen, insbesondere für die
kurzfristige, aber auch langfristige variable Vergütung. Zur Bestärkung des
Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und der noch engeren Anbindung
der Vorstandsvergütung an die Nachhaltigkeitsziele sowie der damit
verbundenen ESG-Orientierung wird bereits jetzt schon in Tagesordnungspunkt
7 (TOP 7) der Hauptversammlung, frühzeitig eine erneute "Beschlussfassung
über die Billigung des geänderten Vergütungssystems für die Mitglieder des
Vorstands" vorgeschlagen.
§ 120a Absatz 1 Satz 1 AktG sieht vor, dass die Hauptversammlung
börsennotierter Gesellschaften bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens
jedoch alle vier Jahre, über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten
Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder beschließt. Über das System
zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Encavis AG hat die
Hauptversammlung zuletzt am 27. Mai 2021 mit einer Zustimmungsquote von
86,14 % Beschluss gefasst.
Der Aufsichtsrat hat, gestützt auf die Empfehlung des Personal- und
Nominierungsausschusses, das von der Hauptversammlung 2021 gebilligte System
zur Vergütung der Vorstandsmitglieder, vorbehaltlich der Billigung durch die
Hauptversammlung, mit Wirkung zum 1. Januar 2023 weiterentwickelt. Die
Anpassungen betreffen insbesondere:
* Die langfristige variable Vergütungskomponente umfasst neben dem bereits
eingeführten langfristigen Aktienoptionsprogramm künftig zusätzlich eine
eigene ESG-Komponente.* Die langfristige variable Vergütung übersteigt die
kurzfristige variable Vergütung bereits im Zeitpunkt der Zuteilung.* Die
Vorstandsdienstverträge enthalten eine Clawback-Klausel.* Die
Vorstandsdienstverträge enthalten ein Abfindungs-Cap.
Das vorliegende Vergütungssystem gilt für alle Vorstandsmitglieder
rückwirkend für sämtliche Vergütungskomponenten ab dem 1. Januar 2023 sowie
für alle neu abzuschließenden oder zu verlängernden Dienstverträge mit
Vorstandsmitgliedern und im Falle einer Wiederbestellung, bis ein neues
Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder gebilligt wird.
Die Vergütung des Vorstands der Encavis setzt sich aus festen und variablen
Vergütungsbestandteilen zusammen. Die festen Bestandteile bestehen aus dem
erfolgsunabhängigen Jahresfestgehalt und Nebenleistungen. Die variablen,
erfolgsabhängigen Bestandteile setzen sich aus einer kurzfristigen variablen
Vergütung (Jahresbonus) und zwei langfristigen variablen
Vergütungskomponenten, der aktienoptionsbasierten Vergütung (virtuelles
Aktienoptionsprogramm "AOP") und einer ESG-Komponente (Bonus), zusammen. Die
Ziel-Gesamtvergütung setzt sich aus der Summe aller für die Gesamtvergütung
maßgeblichen Vergütungsbestandteile bei Zugrundelegung einer Zielerreichung
von 100 % für die variablen Vergütungskomponenten wie folgend zusammen:
46% Feste Vergütung
26% Variable Vergütung (Jahresbonus / kurzfristige Komponente STIP)
28% Virtuelles AOP & ESG-Bonus (langfristige Komponenten / LTIP)
Der Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Dr. Manfred Krüper, hatte bereits auf der
HV des vorherigen Jahres (2022) angekündigt, nur noch für ein weiteres Jahr
den Vorsitz des Gremiums übernehmen zu wollen. Das heißt, im Anschluss an
die diesjährige HV soll ein Nachfolger aus der Mitte des Aufsichtsrats
gewählt werden. Der Aufsichtsrat beabsichtigt, in seiner Sitzung im
Anschluss an die diesjährige Hauptversammlung, Herrn Dr. Rolf Martin Schmitz
zum Vorsitzenden zu wählen.
Weitere bereits vom Aufsichtsrat avisierte Veränderungen in den
Ausschussbesetzungen folgen der Maßgabe, die Position des Vorsitzenden der
Ausschüsse jeweils mit unabhängigen Aufsichtsrats-mitgliedern zu besetzen.
Somit ist geplant, dass Dr. Rolf Martin Schmitz den Vorsitz im Personal- und
Nominierungsausschuss übernimmt, Dr. Marcus Schenck neu in diesen Ausschuss
einzieht neben den beiden weiteren Ausschussmitgliedern Dr. Manfred Krüper
und Thorsten Testorp.
Unverändert behält Frau Isabella Pfaller den Vorsitz im Prüfungs- und
ESG-Ausschuss. Die Erweiterung des Aufgabenumfangs des bisherigen
Prüfungsausschusses, um die strategisch entscheidende Thematik der
Nachhaltigkeit, spiegelt sich nun auch in der entsprechenden Benennung
wider. Neu in diesen Ausschuss soll Dr. Rolf Martin Schmitz einziehen neben
den beiden weiteren Ausschuss-mitgliedern Prof. Fritz Vahrenholt und Dr.
Marcus Schenck.
Herr Albert Büll kandidierte bereits auf der vorherigen HV des Jahres 2022
für eine Wiederwahl von nur zwei Jahren in den Aufsichtsrat, um den
planmäßigen Wechsel bzw. durch die gestaffelte Wahl einzelner Mitglieder zum
Aufsichtsrat diesen Prozess bewusst zu entzerren - so wird der Weg zu einem
sogenannten "Staggered Board" bei der Encavis AG fortgeschrieben.
Den kompletten Einladungstext zur diesjährigen ordentlichen, ausschließlich
in physischer Präsenz stattfindenden, Hauptversammlung finden Sie unter
folgenden Link zum Herunterladen von der Website der Encavis AG:
https://www.encavis.com/investor-relations/hauptversammlungen/
Über ENCAVIS:
Die Encavis AG (Prime Standard; ISIN: DE0006095003; Börsenkürzel: ECV) ist
ein im MDAX der Deutsche Börse AG notierter Produzent von Strom aus
Erneuerbaren Energien. Als einer der führenden unabhängigen Stromerzeuger
(IPP) erwirbt und betreibt ENCAVIS (Onshore-)Wind- und Solarparks in zwölf
Ländern Europas. Die Anlagen zur nachhaltigen Energieerzeugung
erwirtschaften stabile Erträge durch garantierte Einspeisevergütungen (FIT)
oder langfristige Stromabnahmeverträge (PPA). Die Gesamterzeugungskapazität
des Encavis-Konzerns beträgt aktuell rund 3,5 Gigawatt (GW), davon mehr als
2,1 GW durch die Encavis AG, das entspricht einer Einsparung von rund 0,8
Millionen Tonnen CO2 pro Jahr allein durch die Encavis AG. Innerhalb des
Encavis-Konzerns ist die Encavis Asset Management AG auf den Bereich der
institutionellen Investoren spezialisiert.
ENCAVIS ist Unterzeichner der UN Global Compact sowie des UN PRI-Netzwerks.
Die Umwelt-, Sozial- und Governance-Leistungen der ENCAVIS AG wurden von
zwei der weltweit führenden ESG Research- und Ratingagenturen ausgezeichnet.
MSCI ESG Ratings bewertet die Nachhaltigkeitsleistung mit einem "A"-Level,
die international ebenfalls renommierte ISS ESG verleiht ENCAVIS den
"Prime"- Status.
Weitere Informationen über das Unternehmen finden Sie unter www.encavis.com
Kontakt:
ENCAVIS AG
Jörg Peters
Head of Corporate Communications & IR
Tel.: + 49 (0)40 37 85 62 242
E-Mail: joerg.peters@encavis.com
http://www.encavis.com
---------------------------------------------------------------------------
24.04.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate
News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: ENCAVIS AG
Große Elbstraße 59
22767 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 4037 85 62 -0
Fax: +49 4037 85 62 -129
E-Mail: info@encavis.com
Internet: https://www.encavis.com
ISIN: DE0006095003
WKN: 609500
Indizes: MDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard),
Hamburg; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München,
Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 1615491
Ende der Mitteilung EQS News-Service
---------------------------------------------------------------------------
1615491 24.04.2023 CET/CEST
°