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ROUNDUP: Ex-Audi-Chef Stadler legt Geständnis in Dieselprozess ab

16.05.2023
um 10:10 Uhr

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der frühere Audi-Chef Rupert Stadler hat im Betrugsprozess um manipulierte Abgaswerte bei Dieselautos ein Geständnis abgelegt und kann damit auf eine Bewährungsstrafe hoffen. Mit einem "Ja" bestätigte er am Dienstag vor dem Landgericht München eine von seiner Verteidigerin verlesene Erklärung. Darin hatte Stadler Fehlverhalten eingeräumt. Er hätte die Möglichkeit gehabt, einzugreifen, dies aber unterlassen. Dies bedauere er sehr. Er sehe, "dass es ein Mehr an Sorgfalt" gebraucht hätte.

Damit ist Stadler das erste Mitglied des VW -Konzernvorstands, das vor Gericht den Vorwurf des Betrugs durch Unterlassen im Dieselskandal eingeräumt hat. Die Wirtschaftsstrafkammer hatte dem 60-Jährigen bei einem umfassenden Geständnis und Zahlung von 1,1 Millionen Euro eine Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt.

Die Staatsanwaltschaft hat der vom Gericht vorgeschlagenen Absprache bereits zugestimmt. Stadler hatte sein Geständnis Anfang Mai zwar angekündigt, sich allerdings noch Vorbereitungszeit ausbedungen. Nun machte er seine Ankündigung wahr.

Der Ex-Audi-Chef und ehemalige VW-Vorstand hatte jahrelang seine Unschuld beteuert und war davon auch in dem seit zweieinhalb Jahren laufenden Prozess zunächst nicht abgerückt. Die Wende kam Ende März, als das Gericht klarmachte, dass Stadler ohne Geständnis Gefängnis gedroht hätte. Denn nach der damals geäußerten vorläufigen Einschätzung der Kammer dürfte Stadler spätestens im Juli 2016 erkannt haben, dass die Abgaswerte manipuliert gewesen sein könnten. Statt der Sache auf den Grund zu gehen und die Handelspartner zu informieren, habe er den Verkauf der Autos jedoch bis Anfang 2018 weiterlaufen lassen.

Nach dem Geständnis könnte der seit September 2020 dauernde Prozess demnächst zum Abschluss kommen - voraussichtlich im Juni. Der ebenfalls angeklagte ehemalige Chef der Audi-Motorenentwicklung, Wolfgang Hatz, und zwei seiner leitenden Ingenieure gestanden bereits, dass sie die Ausgestaltung der Motor-Software veranlasst hatten. Mit unzulässigen Abschalteinrichtungen hielten die Autos die Stickoxid-Grenzwerte zwar auf dem Prüfstand ein, aber nicht auf der Straße. Auch Hatz und ein Ingenieur können nach Zusagen des Gerichts mit Bewährung rechnen. Das Verfahren gegen den anderen Ingenieur wurde bereits gegen eine Geldauflage eingestellt./rol/DP/stk

Volkswagen AG Vz.

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