BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Im milliardenschweren Musterprozess von Investoren zur VW
In dem Prozess nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMug) wird seit 2018 um Schadenersatz für Investoren gestritten, die nach dem Auffliegen von der Dieselgate-Affäre bei VW Kursverluste in Milliardenhöhe erlitten. Anfang März informierte das Gericht die Beteiligten darüber, dass es eine umfangreiche Beweisaufnahme für nötig hält. Angesichts der zu erwartenden zeitintensiven Maßnahme mit offenem Ausgang wurde den Beteiligten empfohlen, Vergleichsgespräche zu prüfen.
Am 14. Verhandlungstag erläuterten die Richter die Einzelheiten der geplanten Beweisaufnahme. Durch die Vernehmung sollen vor allem gegensätzliche Behauptungen geklärt werden. Dabei geht es unter anderem darum, ob Vorstandsmitglieder vor dem Sommer 2015 Kenntnis vom Einbau der unzulässigen Abschalteinrichtung hatten./bch/DP/jha