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APA ots news: Aktuelle Ausgabe der FMA-Verbraucherinformationsreihe "Reden...

31.05.2023
um 11:09 Uhr

APA ots news: Aktuelle Ausgabe der FMA-Verbraucherinformationsreihe "Reden wir über Geld" informiert über das Recht auf ein Konto - ANHANG

Wien (APA-ots) - Alle Menschen mit rechtmäßigem Aufenthalt in der
Europäischen Union (EU) haben auf Grund einer EU-Regelung das Recht
auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen. Die aktuelle
Ausgabe der FMA-Verbraucherinformationsreihe "Reden wir über Geld"
informiert über dieses "Basiskonto" und weist auf die Unterschiede zu
einem allgemeinen Konto hin.

Als grundlegende Funktionen eines Kontos gelten: Einzahlung,
Barabhebung innerhalb der EU, Lastschriften innerhalb der EU sowie
Online-Zahlungen. Eine Überziehung des Basiskontos ist nicht möglich.
Alle Banken, die grundsätzlich Girokonten für Verbraucher führen,
sind verpflichtet ein Basiskonto anzubieten und Informationen dazu
bereitzustellen. Die Kosten für das Konto dürfen maximal 83,45
betragen, für wirtschaftlich und sozial besonders bedürftige Personen
41,73. Eine Ablehnung ist nur in wenigen bestimmten Fällen möglich,
etwa wenn bereits ein anderes funktionsfähiges Konto besteht oder die
Bank bzw. deren Mitarbeitende von einer gerichtlich strafbaren
Handlung der antragstellenden Person betroffen sind.

Das Recht auf ein "Basiskonto" besteht seit September 2016 und ist
im Verbraucherzahlungskontogesetz geregelt. Der FMA wurden seit
Anfang 2017 rund 34.500 Basiskontoeröffnungen gemeldet, davon rund
11.000 im vergangenen Jahr. Im Vergleich dazu wurden seit 2017
insgesamt 658 Anträge auf ein Basiskonto abgelehnt (2022: 37).

Diese Ausgabe von "Reden wir über Geld" finden Sie unter dem Link:

[Recht auf ein Konto - Reden wir über Geld (fma.gv.at)]
(https://redenwiruebergeld.fma.gv.at/recht-auf-ein-konto/)

Rückfragehinweis:
Finanzmarktaufsicht
MMag. Annemarie Bauer, Bakk.
+43/(0)1/24959-6007

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom

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