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EQS-News: NYALA/Kommentar: Happy Birthday eWpG! (deutsch)

06.06.2023
um 09:22 Uhr

NYALA/Kommentar: Happy Birthday eWpG!

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Emittent / Herausgeber: Nyala / Schlagwort(e): Kryptowährung /
Blockchain/Marktbericht
NYALA/Kommentar: Happy Birthday eWpG!

06.06.2023 / 09:21 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Happy Birthday eWpG!

Kommentar von Dr. Johannes Schmitt, Co-CEO der NYALA Digital Asset AG

Zwei Jahre eWpG! Am 10. Juni 2021 ist das Gesetz über elektronische
Wertpapiere in Kraft getreten. Ein Gesetz, das das deutsche Wertpapierrecht
grundlegend reformiert und eine Vorreiterrolle im europäischen Raum
eingenommen hat. Erstmals wurde ein umfassender Rechtsrahmen für
Wertpapieremissionen auf der Blockchain geschaffen.

Zu Recht kann das Regelwerk als Fortschritt bei der Digitalisierung und
Modernisierung des deutschen Kapitalmarktes angesehen werden. Es legt den
Grundstein für die Ausgabe von digitalen Vermögenswerten, ist dabei aber so
flexibel konzipiert, dass zukünftige Ergänzungen und Veränderungen
interessengerecht einbezogen werden können.

Im Spannungsfeld von Stärken und Schwächen

Die eierlegende Wollmilchsau hat Deutschland mit dem eWpG jedoch noch nicht
gewonnen. Nach zwei Jahren steht das Gesetz nach wie vor in seinen
Startlöchern und muss weiterhin in den Spannungsfeldern der Praxis auf
Stärken und Schwächen getestet werden. Nach kritischen Stimmen aus der
Politik und Wirtschaft über die Unvollständigkeit des Gesetzes bezüglich der
Begebung digitaler Aktien sind Erweiterungen im Entwurf des
Zukunftsfinanzierungsgesetzes aufgegriffen worden. Das Ministerium der
Justiz und das Ministerium der Finanzen sind bemüht, Regelungen zu finden,
die das eWpG auch in Bezug auf andere elektronische Wertpapiere sinnvoll
ergänzen. Nicht zuletzt geht es auch darum, Kryptowertpapiere
massentauglicher zu machen, denn das Volumen der eWpG-Emissionen hinkt den
Erwartungen nach wie vor hinterher.

Auch bei den Ausprägungsformen der elektronischen Wertpapiere gibt es noch
Verbesserungsbedarf. Das eWpG lässt eine Registrierung sowohl in zentralen
als auch in dezentralen Registern (sog. Kryptowertpapierregistern) zu. Nur
Wertpapiere, die in einem Zentralregister eines Zentralverwahrers
registriert sind, sind wirklich verkehrsfähig, während Kryptowertpapiere
nicht an einem Handelsplatz gelistet werden können. Es besteht also für die
eigentliche Innovation des dezentral registrierten Wertpapiers keine echte
Gleichwertigkeit mit traditionell verbrieften Wertpapieren. Hier ist der
Regulierungsgrad durch das eWpG also auch bei künftigen Entwicklungen genau
abzuwägen, damit es nicht zu missglückten Regelungen entgegen der
Funktionsweise der Blockchain kommt.

Schließlich muss sich das eWpG die Frage stellen lassen, ob es die richtigen
Assets im Blick hat. Die Inhaberschuldverschreibung war stets als Pilot
gedacht und wurde auch zügig um Fondsanteile erweitert. Jedoch fehlt gerade
für die Finanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen ein taugliches
Eigenkapitalinstrument, namentlich der GmbH-Anteil.

Zukünftige Marktpotentiale

Spannend ist die Frage, welche weiteren Entwicklungen in nächster Zeit zu
erwarten sind. Dabei spielt sicherlich die DLT-Pilotregelung auf EU-Ebene
eine beachtliche Rolle. Es handelt sich hierbei um einen Rechtsrahmen,
innerhalb dessen getestet wird, inwieweit das Kapitalmarktrecht auf EU-Ebene
angepasst oder nachjustiert werden muss, damit ein Sekundärmarkt für
Kryptowertpapiere entstehen kann. Zudem wird sich in diesem vorerst auf drei
Jahre angelegten Projekt zeigen, wo sich Marktpotenziale für digitale
Wertpapiere ergeben und welche Prozesse sich gegebenenfalls noch verbessern
lassen. Die daraus resultierenden Erkenntnisse sind sicherlich auch für die
Weiterentwicklung des Rechtsrahmens in Deutschland verwertbar.

Alles in allem ist das Gesetz in der aktuellen Form eine sinnvolle und im
internationalen Vergleich sowohl innovative als auch mutige Grundlage zur
Emission von elektronischen Wertpapieren, die mit den Erkenntnissen aus der
weiteren Entwicklung des Handels von tokenisierten Wertpapieren zusätzlich
verfeinert werden sollte. Die ersten großen Schritte in einen moderneren
Kapitalmarkt sind - in Deutschland - gemacht und wir bei NYALA freuen uns
auf jede weitere Maßnahme in Richtung Erneuerung der Kapitalmärkte, auch auf
EU-Ebene. Alles Gute zum zweiten Geburtstag, eWpG!

https://www.nyala.de/en/ewpg-en/

Über NYALA Digital Asset AG

NYALA ist ein Berliner Technologieanbieter für institutionelle Investoren
und Finanzdienstleister und betreibt eine technische Infrastruktur für die
Emission, Verwaltung, Verwahrung, Sicherung und Protokollierung von
digitalen (tokenisierten) Wertpapieren und Vermögensanlagen. Für
erlaubnispflichtige Dienstleistungen wie die Verwahrung von Kryptowerten
sowie die Registerführung für elektronische Wertpapiere greift NYALA auf
Partner wie die Smart Registry GmbH und Hauck Aufhäuser Digital Custody GmbH
zurück. www.nyala.de

Kontakt
Hanna Dudenhausen/ Head of PR/ NYALA Digital Asset AG/ Joachimsthaler Str.
30 / 10719 Berlin /
Telefon +49 (0)151-291 091 26 / h.dudenhausen@nyala.de / www.nyala.de

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Bildtitel: Dr. Johannes Schmitt, Co-CEO von NYALA

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Sprache: Deutsch
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