KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht nach einer ersten Einschätzung keine grundsätzlichen Bedenken gegen ein neues Gesetz, das dem Bundeskartellamt mehr Macht gegenüber Online-Riesen wie Amazon
Amazon wehrt sich als erster Konzern gegen die Einstufung als Unternehmen mit "überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb". Diese Entscheidung verschafft dem Kartellamt mehr Möglichkeiten, bestimmte Verhaltensweisen zu untersagen./kre/vni/DP/jha