KARLSRUHE (dpa-AFX) - Reisende, deren Flug annulliert wird, können selber bestimmen, wann sie einen kostenlosen Ersatzflug antreten und müssen dafür keine Zuzahlung leisten. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass Plätze verfügbar sind. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) nach Angaben eines BGH-Sprechers am Dienstag in Karlsruhe. (Az.: X ZR 50/22)
Im vorliegenden Fall hatte die Lufthansa
Die Verbraucherzentrale begrüßte das Urteil. "Der Wunsch des Fluggastes ist entscheidend für den Zeitpunkt der Ersatzbeförderung, wenn es verfügbare Plätze gibt", sagte Vorstand Wolfgang Schuldzinski. Damit herrsche in einer wichtigen Grundsatzfrage nun Klarheit für die Verbraucher./avg/DP/jha