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ROUNDUP 4: Diesel-Prozess endet mit Bewährungsstrafe für Ex-Audi-Chef Stadler

27.06.2023
um 17:27 Uhr

(neu: 2. Absatz: Schuldspruch präzisiert; 5. Absatz: Frage Hauptschuldige)

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Das Landgericht München hat den früheren Audi-Chef Rupert Stadler und zwei Mitangeklagte wegen Betrugs zu hohen Bewährungsstrafen verurteilt. Zudem müssen sie insgesamt 1,5 Millionen Euro an die Justizkasse und gemeinnützige Vereine zahlen, entschied das Gericht am Dienstag nach fast dreijährigem Prozess. Es ist das erste strafrechtliche Urteil in Deutschland im Diesel-Skandal, der die ganze Branche erschüttert und Milliardenschäden verursacht hat.

Alle drei Angeklagte hatten Geständnisse abgelegt. Die Wirtschaftsstrafkammer verurteilte Stadler wegen "Betrugs durch Unterlassen" zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und Zahlung von 1,1 Millionen Euro. Er habe die Manipulation der Abgasreinigung großer Audi-Dieselmotoren nicht veranlasst, aber den Verkauf der Autos viel zu spät gestoppt. Spätestens im Juli 2016 habe er erkannt, dass sie "zulassungskritische Funktionen enthalten könnten", sagte der Vorsitzende Richter Stefan Weickert. Trotzdem habe er die Händler nicht informiert und bis Anfang 2018 noch 17 177 manipulierte Autos verkaufen lassen. Damit sei er für einen Schaden von 41 Millionen Euro verantwortlich.

Der frühere Chef der Motorentwicklung und spätere Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz sowie der Ingenieur P. hatten laut Urteil ab 2008 dafür gesorgt, dass Abschalteinrichtungen in die Abgassteuerungen eingebaut wurden. Damit hielten die Autos Grenzwerte auf dem Prüfstand ein, auf der Straße aber nicht. Ziel war es, sich den nachträglichen Einbau größerer Adblue-Tanks für die Abgasreinigung zu sparen, nachdem sich die Techniker des Konzerns verrechnet hatten. Der Volkswagen -Konzern wollte damals mit dem "Clean Diesel" den US-Markt erobern. Die Entwickler standen unter Zeit- und Erfolgsdruck, und Abteilungsleiter P. forderte von seinen Mitarbeitern "intelligente Lösungen", um die kaum erfüllbaren Erwartungen zu erfüllen.

Hatz wurde zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und Zahlung von 400 000 Euro verurteilt, P. zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung und 50 000 Euro Bewährungsauflage. Die Kammer legte ihnen einen Schaden von 2,3 Milliarden Euro zur Last, denn ein Großteil der Fahrzeuge war in den USA verkauft worden und hatte dort nach Aufdeckung der Trickserien nach US-Gesetz nur noch Schrottwert. Für in Deutschland verkaufte Autos setze das Gericht nur 5 Prozent Wertverlust an.

Wie Staatsanwalt Nico Petzka sieht auch Richter Weickert die drei Angeklagten nicht als die Hauptverantwortlichen für den Dieselskandal. Es sei überhaupt fraglich, ob angesichts der Vielzahl an Entscheidungen jemals ein Haupttäter identifiziert werden könne. Die für die Strafe entscheidende Schuld verteile sich auf viele Schultern.

Die Anklage hatte den Bewährungsstrafen für Stadler und P. im Rahmen einer Verständigung bereits zugestimmt und nur im Fall von Hatz eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung gefordert. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Bei Hatz werde die Staatsanwaltschaft die Urteilsbegründung prüfen und innerhalb einer Woche über Rechtsmittel entscheiden, sagte Sprecherin Andrea Grape.

Der Prozess hatte im September 2020 begonnen. In 171 Verhandlungstagen hatte die Kammer mehr als 190 Zeugen vernommen und vier Gutachten eingeholt. Das Verfahren gegen einen vierten Angeklagten wurde bereits im April gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Er war Ingenieur in der Abteilung von P. gewesen und nach einem frühen Geständnis als Kronzeuge aufgetreten.

Der 60-jährige Stadler ist nun zwar als Betrüger verurteilt, kann aber das Gericht als freier Mann verlassen. Er hatte jahrelang seine Unschuld beteuert und gesagt, er sei von seinen Technikern hinters Licht geführt worden. Erst nach dem Hinweis des Gerichts auf eine drohende Gefängnisstrafe gestand er im Mai, trotz zunehmender Hinweise auf Tricksereien habe er auch bei den europäischen Modellen zu spät eingegriffen. Richter Weickert hielt ihm aber zugute, dass er damit als erster Veranwortlicher aus der obersten Etage Verantwortung übernommen habe, das Geständnis "auch von Schuldeinsicht und Reue getragen" sei und angesichts der komplexen Beweislage erheblich für ihn zu werten sei.

Stadler war 2007 Chef der Ingolstadter VW -Tochter geworden als Nachfolger von Martin Winterkorn, der an die Konzernspitze wechselte. Ab Juni 2018 saß er wegen Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft - vier Monate lang, bis zu seinem Rücktritt als Audi-Chef und VW-Vorstandsmitglied. An den Volkswagen-Konzern hat er inzwischen 4,1 Millionen Euro Schadenersatz wegen Pflichtverletzung gezahlt.

"Es kann keine Rede davon sein, dass die Angeklagten keine spürbare Strafe erhalten haben", betonte Weickert. Durch die Untersuchunghaft - bei Hatz waren es neun Monate - hätten sie schon einen Teil der Strafe "vorab verbüßt". Dazu komme das sehr lange Verfahren, die jahrelange Freiheitsbeschränkung durch Auflagen und dass sie "persönlich stigmatisiert" worden seien. Zu ihren Lasten spreche der hohe Schaden und die Dauer des Betrugs.

In Braunschweig stehen seit September 2021 vier frühere Topmanager des Volkswagen-Konzerns wegen möglichen Betrugs in der Dieselaffäre vor Gericht. Das Verfahren gegen Winterkorn liegt krankheitsbedingt auf Eis.

Die Münchner Staatsanwaltschaft hat schon 2020 vier weitere ehemalige Audi-Manager angeklagt - drei ehemalige Vorstandskollegen Stadlers und den langjährigen Leiter der Hauptabteilung Dieselmotoren bei Audi. Ob und wann dieser Prozess beginnt, ist noch offen. Er könnte vor derselben Kammer von Richter Weickert stattfinden. Gegen neun weitere Beschuldigte ermittelt die Münchner Staatsanwaltschaft noch/rol/DP/nas

Volkswagen AG Vz.

WKN 766403 ISIN DE0007664039