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AUSTRIACARD HOLDINGS AG:
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EQS-News: AUSTRIACARD HOLDINGS AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
AUSTRIACARD HOLDINGS AG:
30.06.2023 / 17:33 CET/CEST
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Wien, am 30.06.2023
AUSTRIACARD HOLDINGS AG: BESCHLUSS DER HAUPTVERSAMMLUNG VOM 30.06.2023 ÜBER
DIE ERMÄCHTIGUNG ZUM RÜCKERWERB EIGENER AKTIEN GEMÄSS § 65 ABS 1 Z 4 UND 8
SOWIE ABS 1A UND 1B AKTG
Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 30.06.2023 über
die Ermächtigung zum Erwerb von eigenen Aktien gemäß § 119 Abs 9 BörseG und
4.1.3.14. des ATHEX Regelwerks
In der am 30.06.2023 abgehaltenen Hauptversammlung der AUSTRIACARD HOLDINGS
AG wurde zu Tagesordnungspunkt 7 der nachstehende Beschluss betreffend den
Erwerb eigener Aktien gefasst:
"a. Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und 8 sowie Abs 1a und 1b AktG
für die Dauer von 30 Monaten ab dem heutigen Tag ermächtigt, eigene Aktien
der Gesellschaft zu erwerben.
Der beim Rückerwerb je Aktie zu leistende Gegenwert darf die Untergrenze von
EUR 1,00 (entspricht dem rechnerischen Anteil am Grundkapital pro Aktie)
nicht unterschreiten und nicht mehr als 20% über dem nach Handelsvolumina
gewichteten durchschnittlichen Börsekurs der letzten 20 Börsetage vor dem
jeweiligen Erwerb betragen. Der Vorstand ist zur Festsetzung der
Rückerwerbbedingungen ermächtigt. Der Handel in eigenen Aktien ist als Zweck
des Erwerbs ausgeschlossen.
Der Vorstand kann diese Ermächtigung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben
über die höchstzulässige Zahl eigener Aktien einmal oder auch mehrfach im
Ausmaß von insgesamt bis zu 10% des Grundkapitals ausüben, sofern der mit
den von der Gesellschaft aufgrund dieser Ermächtigung oder sonst erworbenen
Aktien verbundene Anteil des Grundkapitals zu keinem Zeitpunkt 10% des
Grundkapitals übersteigt. Die wiederholte Ausübung dieser Ermächtigung ist
zulässig. Diese Ermächtigung kann in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke
durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder
durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft ausgeübt werden.
Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstands über die Börse oder durch ein
öffentliches Angebot oder, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, auf eine
sonstige gesetzlich zulässige, zweckmäßige Art erfolgen, insbesondere auch
unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechts der Aktionäre, das mit
einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss).
b. Der Vorstand wird weiters ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien ohne
weiteren Hauptversammlungsbeschluss wieder über die Börse oder ein
öffentliches Angebot zu veräußern und die Veräußerungsbedingungen
festzusetzen.
Weiters wird der Vorstand für die Dauer von fünf Jahren ab dem Tag der
heutigen Beschlussfassung ermächtigt, gemäß § 65 Abs 1b AktG für die
Veräußerung eigener Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch eine andere
gesetzlich zulässige Art der Veräußerung als über die Börse oder ein
öffentliches Angebot zu wählen und über einen allfälligen Ausschluss des
Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre zu beschließen und die
Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Diese Ermächtigung umfasst
insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Veräußerung eigener Aktien auf
andere gesetzlich zulässige Art der Veräußerung als über die Börse oder ein
öffentliches Angebot zu den folgenden Zwecken: (i) Übertragung von Aktien an
Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der
Gesellschaft oder ihrer Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) zu
Vergütungszwecken, und (ii) Gegenleistung beim (auch mittelbaren) Erwerb von
Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren
Gesellschaften im In- und Ausland.
c. Zudem wird der Vorstand ermächtigt, die von der Gesellschaft erworbenen
eigenen Aktien zur Gänze oder teilweise ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen. Die
Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung um den auf die eingezogenen Aktien
entfallenden Teil des Grundkapitals.
Die Ermächtigungen (Punkte a. bis c.) können einmal oder mehrmals, ganz oder
in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden."
ÜBER AUSTRIACARD HOLDINGS AG
Die AUSTRIACARD HOLDINGS AG, mit Sitz in Wien und internationaler Präsenz,
ist einer der führenden Anbieter von Secure Digital Technology Solutions in
Europa.
Die AUSTRIACARD HOLDINGS AG ist einer der führenden B2B-Anbieter von Smart
Cards, Personalisierungs- und Zahlungslösungen sowie sicheren
Datenmanagement- und Digitalisierungslösungen in Österreich, Skandinavien,
Zentral- und Osteuropa und Südosteuropa und hat darüber hinaus einen
bedeutenden Marktanteil in vielen anderen europäischen Ländern und der
Türkei. Die Gruppe expandiert schnell in geografische Gebiete außerhalb
Europas, wie z.B. in die USA, wo sie ein neues Personalisierungszentrum
eingerichtet hat, und in den Nahen Osten und Afrika, wo Vertriebsstandorte
entwickelt wurden, die bereits ein bedeutendes Neugeschäft angezogen haben.
Darüber hinaus hat sich die Gesellschaft zu einem bevorzugten Partner für
Zahlungsprodukte und -lösungen für Challenger Banken/Neobanken entwickelt,
einem weltweit wachsenden Marktsegment.
Die Gesellschaft verfügt über eine sehr starke paneuropäische Präsenz, die
vom Vereinigten Königreich bis nach Griechenland und in die Türkei reicht,
mit sieben Produktionsstätten und sieben Personalisierungszentren in Europa
sowie einem zusätzlichen Personalisierungszentrum in den USA, in denen
derzeit rund 2.500 Mitarbeiter beschäftigt sind. Darüber hinaus verfügt die
Gesellschaft über Vertriebsstandorte in Norwegen, der Tschechischen
Republik, Deutschland, Kroatien, Serbien, Jordanien und den Vereinigten
Arabischen Emiraten sowie über ein Netzwerk von Partnern und
Vertriebsagenturen auf der ganzen Welt. Diese Präsenz ermöglicht es der
Gesellschaft, ihren Kunden ein hohes Serviceniveau zu bieten, was durch die
sehr langjährigen Geschäftsbeziehungen bestätigt wird. Der internationale
Kundenstamm der Gruppe profitiert von einem komplementären Produkt-,
Dienstleistungs- und Lösungsangebot, das von Rechnungsdruck, Direktmailing
und Dokumentenverarbeitung bis hin zu Zahlungs-, Transit- und ID-Karten
reicht und zunehmend mit Online-, Mobil- und Digitalisierungslösungen
kombiniert wird.
Aussender: AUSTRIACARD HOLDINGS AG
Lamezanstraße 4-8
1230 Wien
Österreich
Kontaktperson: Dimitris Tzelepis
Tel.: +43 1 61065 - 357
E-Mail: d.tzelepis@austriacard.com
Webseite: www.austriacard.com
ISIN(s): AT0000A325L0
Börse(n): Wiener Börse (Prime Market)
Athener Börse (Main Market)
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30.06.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch EQS Group AG. www.eqs.com
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: AUSTRIACARD HOLDINGS AG
Lamezanstraße 4-8
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Österreich
E-Mail: ac.contact@austriacard.com
Internet: https://www.austriacard.com/
ISIN: AT0000A325L0
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Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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