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EQS-Adhoc: thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA: Finaler Angebotspreis für die Aktien von thyssenkrupp nucera auf 20,00 Euro je Aktie festgelegt (deutsch)

05.07.2023
um 18:45 Uhr

thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA: Finaler Angebotspreis für die Aktien von thyssenkrupp nucera auf 20,00 Euro je Aktie festgelegt

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EQS-Ad-hoc: thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Börsengang
thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA: Finaler Angebotspreis für die Aktien von
thyssenkrupp nucera auf 20,00 Euro je Aktie festgelegt

05.07.2023 / 18:44 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN WEITERGABE ODER BEKANNTMACHUNG IN DEN
VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER
ANDEREN JURISDIKTIONEN, IN DENEN DIE WEITERGABE ODER BEKANNTMACHUNG
GESETZLICH UNZULÄSSIG IST

Veröffentlichung einer Insiderinformation im Wege der Ad hoc Mitteilung nach
Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Ad-hoc Mitteilung der thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA

Finaler Angebotspreis für die Aktien von thyssenkrupp nucera auf 20,00 Euro
je Aktie festgelegt

Am 12. Juni 2023 hatten die thyssenkrupp AG und die thyssenkrupp nucera AG &
Co. KGaA ("thyssenkrupp nucera") mitgeteilt, einen Börsengang (IPO) der
Aktien der thyssenkrupp nucera anzustreben ("Intention to Float") und -
vorbehaltlich der weiteren Kapitalmarktentwicklungen - vor der Sommerpause
umzusetzen. Weiter hatte die thyssenkrupp nucera am 23. Juni 2023
mitgeteilt, dass die thyssenkrupp AG und die Industrie De Nora S.p.A.
gemeinsam mit der thyssenkrupp nucera die Preisspanne für den Börsengang von
thyssenkrupp nucera auf EUR 19,00 bis zu EUR 21,50 je Aktie festgelegt
haben.

Die thyssenkrupp AG und die Industrie De Nora S.p.A haben heute gemeinsam
mit der thyssenkrupp nucera den finalen Angebotspreis für die Aktien von
thyssenkrupp nucera auf 20,00 Euro je Aktie festgelegt. Insgesamt werden
30.262.250 Aktien (einschließlich Mehrzuteilungen) bei Investoren platziert;
hiervon sind 26.315.000 neue Aktien. Der finale Angebotspreis entspricht
einer Marktkapitalisierung von 2,53 Milliarden Euro.

Im Rahmen des Börsengangs erwerben BNP Paribas Asset Management UK Limited
(BNPP) und die Energy Solutions Company (ESC), eine hundertprozentige
Tochtergesellschaft des Public Investment Fund (PIF), zum finalen
Angebotspreis 4.250.000 Aktien bzw. 7.578.900 Aktien.

Die Aktien von thyssenkrupp nucera werden voraussichtlich ab dem 7. Juli
2023 unter dem Tickersymbol NCH2 im Regulierten Markt der Frankfurter
Wertpapierbörse (Prime Standard) gehandelt. Die International Securities
Identification Number (ISIN) lautet DE000NCA0001, und die
Wertpapierkennnummer (WKN) NCA000.

WICHTIGE INFORMATIONEN

Die hier enthaltenen Informationen stellen weder ein Angebot zum Verkauf
noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf dar, noch soll ein
Verkauf der hier genannten Wertpapiere in einer Jurisdiktion erfolgen, in
der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf
vor der Registrierung, der Befreiung von der Registrierungspflicht oder nach
der Einordnung gemäß den Wertpapiergesetzen einer Jurisdiktion gesetzlich
unzulässig wäre.

Die Bekanntmachung ist nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe in bzw.
innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigte Staaten")
(einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, den einzelnen
Bundesstaaten und dem Distrikt Columbia), Australien, Kanada, Japan oder
Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in der die Verbreitung oder
Ankündigung rechtswidrig wäre, bestimmt. Diese Bekanntmachung stellt weder
ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von
Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder
Südafrika oder in anderen Rechtsordnungen, in denen dies einen Verstoß gegen
die Gesetze dieser Rechtsordnung darstellen würde, dar, noch ist sie Teil
eines solchen Angebotes oder einer solchen Aufforderung. Die hier genannten
Wertpapiere sind nicht gemäß der Registrierungspflicht des US Securities Act
von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act")
registriert worden und eine solche Registrierung ist auch nicht vorgesehen.

Die Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nur an qualifizierte
institutionelle Käufer gemäß Rule 144A des Securities Act und außerhalb der
Vereinigten Staaten in Offshore-Transaktionen gemäß Regulation S des
Securities Act zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot von
Wertpapieren in den Vereinigten Staaten findet derzeit nicht statt und ist
auch nicht vorgesehen. Die Aktien dürfen in Australien, Kanada, Japan oder
Südafrika nur aufgrund von Ausnahmeregelungen verkauft oder zum Kauf
angeboten werden.

In jedem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums außerhalb
Deutschlands richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an "qualifizierte
Anleger" in diesem Mitgliedsstaat im Sinne von Artikel 2(e) der
EU-Verordnung 2017/1129 (die "Prospektverordnung").

Im Vereinigten Königreich darf diese Veröffentlichung nur weitergegeben
werden und richtet sich nur an Personen, bei denen es sich um "qualifizierte
Anleger" im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung handelt, soweit
dieser durch den European Union (Withdrawal) Act 2018 (in der jeweils
geltenden Fassung) Teil des im Vereinigten Königreich beibehaltenen
EU-Rechts ist, (i) die professionelle Erfahrung in Investmentangelegenheiten
im Sinne der Definition eines professionellen Anlegers in Artikel 19(5) des
Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in
der jeweils geltenden Fassung (die "Order") haben, oder (ii) die vermögende
Gesellschaften ("High Net Worth Bodies Corporate"), Vereinigungen oder
Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder Treuhänder von
Trusts mit einem hohen Wert ("High Value Trusts"), wie in Artikel 49(2)(a)
bis (d) der Order beschrieben, oder (iii) Personen, denen diese Mitteilung
anderweitig rechtmäßig zugänglich gemacht wird, sind (alle diese Personen
werden gemeinsam als "Relevante Personen" bezeichnet).

Die Wertpapiere sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich und
jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher
Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird
nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante
Person ist, sollte nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf
dieses Dokument oder seinen Inhalt verlassen.

Hinsichtlich der Aktien wurde - ausschließlich für Zwecke der
Produktüberwachungsanforderungen gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über
Märkte für Finanzinstrumente in der geltenden Fassung ("MiFID II"), (b)
Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur
Ergänzung der MiFID II und (c) lokalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die
"MiFID II-Produktüberwachungs-anforderungen") und unter Ausschluss jeglicher
vertraglichen, deliktsrechtlichen oder sonstigen Haftung, der ein
"Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen)
ansonsten in diesem Zusammenhang unterliegen könnte - ein
Produktfreigabeverfahren durchgeführt, das ergeben hat, dass die Aktien (i)
mit einem Endkunden-Zielmarkt aus Kleinanlegern und Anlegern, die die
Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im
Sinne der MiFID II) erfüllen, vereinbar sind, und (ii) für den Vertrieb über
alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die
"Zielmarktbestimmung"). Ungeachtet der Zielmarktbestimmung sollten
Vertreiber Folgendes beachten: Der Kurs der Aktien kann sinken und Anleger
könnten einen Teil ihres investierten Betrags verlieren oder einen
Totalverlust erleiden. Die Aktien bieten keine garantierten Erträge und
keinen Kapitalschutz. Eine Anlage in die Aktien ist nur für Anleger
geeignet, die keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz benötigen
und die (alleine oder mithilfe eines geeigneten Finanz- oder sonstigen
Beraters) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage zu
beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um eventuelle
Verluste, die aus einer solchen Anlage entstehen können, zu verkraften. Die
Zielmarktbestimmung berührt nicht die Anforderungen etwaiger vertraglicher,
gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf
das Angebot.

Zur Klarstellung: Die Zielmarktbestimmung ist weder (a) eine Beurteilung der
Eignung oder Angemessenheit im Sinne der MiFID II noch (b) eine Empfehlung
an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Aktien zu
investieren, diese zu erwerben oder irgendeine sonstige Handlung in Bezug
auf diese vorzunehmen.

Jeder Vertreiber ist dafür verantwortlich, den Zielmarkt hinsichtlich der
Aktien eigenständig zu bestimmen und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.

Im Zusammenhang mit der Platzierung der Aktien der Gesellschaft wird
Citibank Global Markets Europe AG für Rechnung der Konsortialbanken als
Stabilisierungsmanager (der "Stabilisierungsmanager") tätig sein und in
dieser Eigenschaft möglicherweise Mehrzuteilungen vornehmen und
Stabilisierungsmaßnahmen im Einklang mit Artikel 5 Abs. 4 und 5 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. April 2014 über Marktmissbrauch in Verbindung mit Artikel 5 bis 8 der
Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 durchführen.
Stabilisierungsmaßnahmen zielen auf die Stützung des Marktkurses der Aktien
der Gesellschaft während des Stabilisierungszeitraums ab; dieser Zeitraum
beginnt an dem Tag, an dem der Handel mit den Aktien der Gesellschaft am
regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse
aufgenommen wird (voraussichtlich dem 7. Juli 2023), und endet spätestens 30
Kalendertage danach (der "Stabilisierungszeitraum").
Stabilisierungstransaktionen können zu einem Marktpreis führen, der über dem
liegt, der sich sonst ergeben würde. Der Stabilisierungsmanager ist jedoch
nicht verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen durchzuführen. Daher muss eine
Kursstabilisierungsmaßnahme nicht zwingend erfolgen und kann jederzeit
beendet werden. Stabilisierungsmaßnahmen können an der Frankfurter
Wertpapierbörse, Xetra, BATS Europe, Börse Berlin, Chi-X Exchange, Börse
Düsseldorf, Equiduct MTF, Eurocac Stock Exchange, Börse Hamburg, Börse
Hannover, IBIS, Börse München, Börse Stuttgart, Turquoise MTF, VirtX
Exchange durchgeführt werden.

Im Zusammenhang mit solchen Stabilisierungsmaßnahmen werden Investoren
zusätzliche Aktien der Gesellschaft (bis zu 15 % der im IPO zugeteilten
neuen Aktien (die "Mehrzuteilungsaktien")) zugeteilt. Die verkaufenden
Aktionäre haben dem Stabilisierungsmanager eine Option eingeräumt, die es
ihm ermöglicht, für Rechnung der Konsortialbanken zum Angebotspreis
abzüglich vereinbarter Provisionen eine Anzahl von 3.947.250 Aktien der
Gesellschaft zu erwerben, die der Anzahl der Mehrzuteilungsaktien entspricht
(die "Greenshoe-Option"). Soweit Investoren im Rahmen des Angebots
Mehrzuteilungsaktien zugeteilt wurden, ist der Stabilisierungsmanager
berechtigt, diese Option für Rechnung der Konsortialbanken während des
Stabilisierungszeitraums auszuüben, auch wenn eine solche Ausführung im
Anschluss an einen Verkauf durch den Stabilisierungsmanager von zuvor durch
den Stabilisierungsmanager im Rahmen von Stabilisierungsmaßnahmen erworbenen
Aktien erfolgen sollte (sogenanntes Refreshing the Shoe).

Diese Bekanntmachung enthält "in die Zukunft gerichtete Aussagen".

In die Zukunft gerichtete Aussagen sind manchmal, aber nicht immer, an der
Verwendung eines Datums in der Zukunft oder durch Wörter wie "werden",
"davon ausgehen", "zum Ziel setzen", "könnten", "möglicherweise", "sollten",
"erwarten", "glauben", "beabsichtigten", "planen", "bereiten vor" oder
"abzielen" (einschließlich deren negative Formulierungen oder anderen
Varianten) zu erkennen. In die Zukunft gerichtete Aussagen sind ihrer Art
nach vorausschauend, spekulativ und mit Risiken und Unsicherheiten
verbunden, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen,
die in der Zukunft möglicherweise eintreten können oder auch nicht eintreten
können. Es bestehen eine Reihe von Faktoren, die dazu führen können, dass
die tatsächlichen Ergebnisse, Ereignisse und Entwicklungen erheblich von den
in diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten
abweichen. Sämtliche späteren schriftlichen oder mündlichen in die Zukunft
gerichteten Aussagen, die die thyssenkrupp AG, Industrie De Nora S.p.A.,
deren jeweilige verbundene Unternehmen, einschließlich der thyssenkrupp
nucera und Mitgliedern von thyssenkrupp nucera, oder in ihrem Namen
handelnden Personen zuzurechnen sind, sind in ihrer Gesamtheit ausdrücklich
durch die oben genannten Faktoren eingeschränkt. Es kann nicht zugesichert
werden, dass die in diesem Dokument enthaltenen in die Zukunft gerichteten
Aussagen realisiert werden können. In die Zukunft gerichtete Aussagen werden
zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung getroffen.

Die Zulassung der Aktien der thyssenkrupp nucera zum Regulierten Markt an
der Frankfurter Wertpapierbörse bedürfen der Veröffentlichung eines
Prospekts. Der Prospekt wurde von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") nach den Vorschriften der
Prospektverordnung gebilligt. Die Billigung des Prospekts durch die BaFin
ist jedoch nicht als Befürwortung der Aktien der thyssenkrupp nucera zu
verstehen. Investoren sollten Aktien ausschließlich auf der Grundlage des
sich auf die Aktien beziehenden Prospekts (einschließlich etwaiger Nachträge
hierzu) erwerben und den Prospekt (einschließlich etwaiger Nachträge hierzu)
vor einer Investitionsentscheidung lesen, um die mit der
Investitionsentscheidung verbundenen potenziellen Risiken und Chancen
vollständig zu verstehen. Der Prospekt ist auf der Internetseite der
thyssenkrupp nucera (www.thyssenkrupp-nucera.com in der Rubrik "Investors")
abrufbar.

Der Zeitpunkt der Zulassung der Aktien von thyssenkrupp nucera zum Handel im
Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger
Zulassung zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren
Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse
(zusammen die "Zulassung") kann u.a. von den Marktbedingungen beeinflusst
werden. Es gibt keine Garantie dafür, dass die Zulassung erfolgen wird, und
zum jetzigen Zeitpunkt sollte keine finanzielle Entscheidung auf der
Grundlage der Absichten von thyssenkrupp nucera in Bezug auf die Zulassung
getroffen werden. Der Erwerb von Anlagen, auf die sich diese Mitteilung
bezieht, kann einen Anleger einem erheblichen Risiko aussetzen, den gesamten
investierten Betrag zu verlieren. Personen, die eine solche Investition in
Erwägung ziehen, sollten sich an eine autorisierte Person wenden, die auf
die Beratung zu solchen Investitionen spezialisiert ist. Diese Mitteilung
stellt keine Empfehlung bezüglich des Angebots dar. Der Wert der Aktien kann
sowohl sinken als auch steigen. Potenzielle Anleger sollten sich von einem
professionellen Berater über die Eignung des Angebots für die betreffende
Person beraten lassen.

Ende der Insiderinformation

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05.07.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA
Voßkuhle 38
44141 Dortmund
Deutschland
Telefon: +49 231-22972-7100
E-Mail: info@thyssenkrupp-nucera.com
Internet: www.thyssenkrupp-nucera.com
ISIN: DE000NCA0001
WKN: NCA000
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard)
EQS News ID: 1673551

IPO geplant / Intended to be listed;

Ende der Mitteilung EQS News-Service
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1673551 05.07.2023 CET/CEST

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THYSSENKRUPP NUCERA O.N.

WKN NCA000 ISIN DE000NCA0001