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EQS-News: Finaler Angebotspreis für die Aktien von thyssenkrupp nucera auf 20,00 Euro pro Aktie festgelegt (deutsch)

05.07.2023
um 18:54 Uhr

Finaler Angebotspreis für die Aktien von thyssenkrupp nucera auf 20,00 Euro pro Aktie festgelegt

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EQS-News: thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Börsengang
Finaler Angebotspreis für die Aktien von thyssenkrupp nucera auf 20,00 Euro
pro Aktie festgelegt

05.07.2023 / 18:53 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN WEITERGABE ODER BEKANNTMACHUNG IN
DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN,
SÜDAFRIKA ODER ANDEREN JURISDIKTIONEN, IN DENEN DIE WEITERGABE ODER
BEKANNTMACHUNG GESETZLICH UNZULÄSSIG IST

Finaler Angebotspreis für die Aktien von thyssenkrupp nucera auf 20,00 Euro
pro Aktie festgelegt

* Platzierung von insgesamt 30.262.250 Aktien (einschließlich
Mehrzuteilungen), was einer IPO-Größe von rund 605 Millionen Euro
entspricht

* Marktkapitalisierung von 2,53 Milliarden Euro

* Erwarteter Streubesitz von 24 % (bei vollständiger Ausübung der
Greenshoe-Option)

* thyssenkrupp AG bleibt engagierte Mehrheitsaktionärin

* Erster Handelstag am 7. Juli 2023 an der Frankfurter Wertpapierbörse

Der Vorstand der thyssenkrupp AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates
und Industrie De Nora S.p.A. ("De Nora" und zusammen mit der thyssenkrupp AG
die "Veräußernden Aktionäre") gemeinsam mit der thyssenkrupp nucera AG & Co.
KGaA ("thyssenkrupp nucera") den finalen Angebotspreis für die Aktien von
thyssenkrupp nucera auf 20,00 Euro je Aktie festgelegt. Insgesamt werden
30.262.250 Aktien (einschließlich Mehrzuteilungen) bei Investoren platziert;
hiervon sind 26.315.000 neue Aktien, was einer IPO-Größe von rund 605
Millionen Euro entspricht. Der finale Angebotspreis entspricht einer
Marktkapitalisierung von 2,53 Milliarden Euro.

Werner Ponikwar, CEO von thyssenkrupp nucera, sagte: "Wir sind stolz, dass
thyssenkrupp nucera gemessen am Platzierungsvolumen der größte globale
Wasserstoff-Börsengang aller Zeiten ist. Mit dem Börsengang schlagen wir ein
neues Kapitel in der einzigartigen Geschichte unseres Unternehmens auf. Wir
wollen mit unserer Technologie zur Herstellung von grünem Wasserstoff die
neue Ära nachhaltiger Energienutzung mitgestalten. Ich möchte unseren
engagierten Mitarbeitenden weltweit danken."

Arno Pfannschmidt, CFO von thyssenkrupp nucera, sagte: "Der Börsengang im
aktuellen Umfeld spricht für thyssenkrupp nucera. Wir wollen unsere
Leidenschaft für grünen Wasserstoff mit Investoren teilen und freuen uns
über alle, die thyssenkrupp nucera auf diese Weise unterstützen."

Bei vollständiger Ausübung der Greenshoe-Option beträgt der Streubesitz 24
Prozent des Grundkapitals von thyssenkrupp nucera. Die thyssenkrupp AG wird
eine engagierte Aktionärin von thyssenkrupp nucera bleiben und eine
Mehrheitsbeteiligung am Anbieter weltweit führender Technologien für
hocheffiziente Elektrolyseanlagen halten. De Nora wird die langjährige
Partnerschaft mit der thyssenkrupp AG und thyssenkrupp nucera fortsetzen.

Privatanlegern wurden, auf Basis der bei Konsortialbanken abgegebenen
Orders, 5,8 Prozent des Platzierungsvolumens von insgesamt 30.262.250 Aktien
(einschließlich der 3.947.250 Aktien im Rahmen einer Mehrzuteilung)
zugeteilt. Jede von einem Privatanleger bei einer der Konsortialbanken
abgegebene Order wurde nach folgendem Zuteilungsschlüssel bedient: Bis zu
einer Höhe von 100 Aktien erhielt jede Order eine volle Zuteilung. Höhere
Orders wurden für die darüber hinaus gehenden Aktien zu rund 30 Prozent
bedient. Die von der Börsensachverständigenkommission beim Bundesministerium
der Finanzen herausgegebenen "Grundsätze für die Zuteilung von
Aktienemissionen an Privatanleger" wurden beachtet und die Zuteilung im
Rahmen des Angebots an Privatanleger erfolgte nach einheitlichen Kriterien
für alle Konsortialbanken und ihre angeschlossenen Institute.

Im Rahmen des Börsengangs erwerben BNP Paribas Asset Management UK Limited
(BNPP) und die Energy Solutions Company (ESC), eine hundertprozentige
Tochtergesellschaft des Public Investment Fund (PIF), zum finalen
Angebotspreis 4.250.000 Aktien bzw. 7.578.900 Aktien.

Die Aktien von thyssenkrupp nucera werden voraussichtlich ab dem 7. Juli
2023 unter dem Tickersymbol NCH2 im Regulierten Markt der Frankfurter
Wertpapierbörse (Prime Standard) gehandelt. Die International Securities
Identification Number (ISIN) lautet DE000NCA0001, und die
Wertpapierkennnummer (WKN) in Deutschland ist NCA000.

Citigroup und Deutsche Bank agieren als Joint Global Coordinators im Kontext
der geplanten Transaktion. Commerzbank, Société Générale sowie UniCredit
sind Joint Bookrunners. Banco Santander, Crédit Agricole Corporate and
Investment Bank und Intesa Sanpaolo fungieren als Co-Lead Manager.

Anfragen von Medien an:

Katharina Immoor
thyssenkrupp nucera
Telefon: +49 172 149 25 42
Mail: [1]katharina.immoor@thyssenkrupp-nucera.com

1. mailto:katharina.immoor@thyssenkrupp-nucera.com
Rita Syre

thyssenkrupp nucera

Telefon: +49 174 161 86 24

Mail: rita.syre@thyssenkrupp-nucera.com

Nicola Röttger

thyssenkrupp AG

Telefon: +49 201 844 536481

Mail: nicola.roettger@thyssenkrupp.com

Anfragen von Investoren an:

Dr. Hendrik Finger
thyssenkrupp nucera
Investor Relations
Telefon: +49 231 229 724 347
Mail: [1]hendrik.finger@thyssenkrupp-nucera.com

Dr. Claus Ehrenbeck
thyssenkrupp AG
Telefon: +49 201 844 536464
Mail: [2]claus.ehrenbeck@thyssenkrupp.com

1. mailto:hendrik.finger@thyssenkrupp-nucera.com
2. mailto:claus.ehrenbeck@thyssenkrupp.com
Über thyssenkrupp nucera:

thyssenkrupp nucera bietet weltweit führende Technologien für hocheffiziente
Elektrolyseanlagen. Das Unternehmen verfügt über umfangreiches Know-how in
Planung, Beschaffung und Bau von elektrochemischen Anlagen. Die
Erfolgsbilanz umfasst mehr als 600 erfolgreich installierte Projekte mit
einer Gesamtkapazität von mehr als 10 Gigawatt. Mit seiner
Wasserelektrolyse-Technologie zur Erzeugung von grünem Wasserstoff schafft
thyssenkrupp nucera innovative Lösungen im industriellen Maßstab für grüne
Wertschöpfungsketten und eine Industrie, die mit sauberer Energie betrieben
wird - ein großer Schritt in Richtung Klimaneutralität.
www.thyssenkrupp-nucera.com

WICHTIGE INFORMATIONEN

Diese Bekanntmachung stellt Werbung im Sinne von Artikel 2(e) der
EU-Verordnung 2017/1129 (die "Prospektverordnung") dar. Sie stellt kein
Angebot zum Kauf von Aktien der thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA
("thyssenkrupp nucera") dar und ersetzt nicht den Wertpapierprospekt, der
zusammen mit der deutschen Übersetzung der Zusammenfassung unter
www.thyssenkrupp-nucera.com kostenlos zur Verfügung steht. Die Billigung des
Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist nicht als Befürwortung der Aktien
von thyssenkrupp nucera zu verstehen. Anlegern wird empfohlen den
Wertpapierprospekt zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um
die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu
investieren, vollends zu verstehen. Die Anlage in Aktien birgt zahlreiche
Risiken bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals, welche in
Kapitel 1 "Risk Factors" des Wertpapierprospekts beschrieben werden.

Die hier enthaltenen Informationen stellen weder ein Angebot zum Verkauf
noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf dar, noch soll ein
Verkauf der hier genannten Wertpapiere in einer Jurisdiktion erfolgen, in
der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf
vor der Registrierung, der Befreiung von der Registrierungspflicht oder nach
der Einordnung gemäß den Wertpapiergesetzen einer Jurisdiktion gesetzlich
unzulässig wäre.

Die Bekanntmachung ist nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe in bzw.
innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigte Staaten")
(einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, den einzelnen
Bundesstaaten und dem Distrikt Columbia), Australien, Kanada, Japan oder
Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in der die Verbreitung oder
Ankündigung rechtswidrig wäre, bestimmt. Diese Bekanntmachung stellt weder
ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von
Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder
Südafrika oder in anderen Rechtsordnungen, in denen dies einen Verstoß gegen
die Gesetze dieser Rechtsordnung darstellen würde, dar, noch ist sie Teil
eines solchen Angebotes oder einer solchen Aufforderung. Die hier genannten
Wertpapiere sind nicht gemäß der Registrierungspflicht des US Securities Act
von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act")
registriert worden und eine solche Registrierung ist auch nicht vorgesehen.

Die Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nur an qualifizierte
institutionelle Käufer gemäß Rule 144A des Securities Act und außerhalb der
Vereinigten Staaten in Offshore-Transaktionen gemäß Regulation S des
Securities Act zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot von
Wertpapieren in den Vereinigten Staaten findet derzeit nicht statt und ist
auch nicht vorgesehen. Die Aktien dürfen in Australien, Kanada, Japan oder
Südafrika nur aufgrund von Ausnahmeregelungen verkauft oder zum Kauf
angeboten werden.

In jedem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums außerhalb
Deutschlands richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an "qualifizierte
Anleger" in diesem Mitgliedsstaat im Sinne von Artikel 2(e) der
EU-Verordnung 2017/1129 (die "Prospektverordnung").

Im Vereinigten Königreich darf diese Veröffentlichung nur weitergegeben
werden und richtet sich nur an Personen, bei denen es sich um "qualifizierte
Anleger" im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung handelt, soweit
dieser durch den European Union (Withdrawal) Act 2018 (in der jeweils
geltenden Fassung) Teil des im Vereinigten Königreich beibehaltenen
EU-Rechts ist, (i) die professionelle Erfahrung in Investmentangelegenheiten
im Sinne der Definition eines professionellen Anlegers in Artikel 19(5) des
Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in
der jeweils geltenden Fassung (die "Order") haben, oder (ii) die vermögende
Gesellschaften ("High Net Worth Bodies Corporate"), Vereinigungen oder
Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder Treuhänder von
Trusts mit einem hohen Wert ("High Value Trusts"), wie in Artikel 49(2)(a)
bis (d) der Order beschrieben, oder (iii) Personen, denen diese Mitteilung
anderweitig rechtmäßig zugänglich gemacht wird, sind (alle diese Personen
werden gemeinsam als "Relevante Personen" bezeichnet).

Die Wertpapiere sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich und
jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher
Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird
nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante
Person ist, sollte nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf
dieses Dokument oder seinen Inhalt verlassen.

Hinsichtlich der Aktien wurde - ausschließlich für Zwecke der
Produktüberwachungsanforderungen gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über
Märkte für Finanzinstrumente in der geltenden Fassung ("MiFID II"), (b)
Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur
Ergänzung der MiFID II und (c) lokalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die
"MiFID II-Produktüberwachungs-anforderungen") und unter Ausschluss jeglicher
vertraglichen, deliktsrechtlichen oder sonstigen Haftung, der ein
"Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen)
ansonsten in diesem Zusammenhang unterliegen könnte - ein
Produktfreigabeverfahren durchgeführt, das ergeben hat, dass die Aktien (i)
mit einem Endkunden-Zielmarkt aus Kleinanlegern und Anlegern, die die
Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im
Sinne der MiFID II) erfüllen, vereinbar sind, und (ii) für den Vertrieb über
alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die
"Zielmarktbestimmung"). Ungeachtet der Zielmarktbestimmung sollten
Vertreiber Folgendes beachten: Der Kurs der Aktien kann sinken und Anleger
könnten einen Teil ihres investierten Betrags verlieren oder einen
Totalverlust erleiden. Die Aktien bieten keine garantierten Erträge und
keinen Kapitalschutz. Eine Anlage in die Aktien ist nur für Anleger
geeignet, die keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz benötigen
und die (alleine oder mithilfe eines geeigneten Finanz- oder sonstigen
Beraters) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage zu
beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um eventuelle
Verluste, die aus einer solchen Anlage entstehen können, zu verkraften. Die
Zielmarktbestimmung berührt nicht die Anforderungen etwaiger vertraglicher,
gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf
das Angebot.

Zur Klarstellung: Die Zielmarktbestimmung ist weder (a) eine Beurteilung der
Eignung oder Angemessenheit im Sinne der MiFID II noch (b) eine Empfehlung
an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Aktien zu
investieren, diese zu erwerben oder irgendeine sonstige Handlung in Bezug
auf diese vorzunehmen.

Jeder Vertreiber ist dafür verantwortlich, den Zielmarkt hinsichtlich der
Aktien eigenständig zu bestimmen und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.

Im Zusammenhang mit der Platzierung der Aktien der Gesellschaft wird
Citibank Global Markets Europe AG für Rechnung der Konsortialbanken als
Stabilisierungsmanager (der "Stabilisierungsmanager") tätig sein und in
dieser Eigenschaft möglicherweise Mehrzuteilungen vornehmen und
Stabilisierungsmaßnahmen im Einklang mit Artikel 5 Abs. 4 und 5 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. April 2014 über Marktmissbrauch in Verbindung mit Artikel 5 bis 8 der
Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 durchführen.
Stabilisierungsmaßnahmen zielen auf die Stützung des Marktkurses der Aktien
der Gesellschaft während des Stabilisierungszeitraums ab; dieser Zeitraum
beginnt an dem Tag, an dem der Handel mit den Aktien der Gesellschaft am
regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse
aufgenommen wird (voraussichtlich dem 7. Juli 2023), und endet spätestens 30
Kalendertage danach (der "Stabilisierungszeitraum").
Stabilisierungstransaktionen können zu einem Marktpreis führen, der über dem
liegt, der sich sonst ergeben würde. Der Stabilisierungsmanager ist jedoch
nicht verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen durchzuführen. Daher muss eine
Kursstabilisierungsmaßnahme nicht zwingend erfolgen und kann jederzeit
beendet werden. Stabilisierungsmaßnahmen können an der Frankfurter
Wertpapierbörse, Xetra, BATS Europe, Börse Berlin, Chi-X Exchange, Börse
Düsseldorf, Equiduct MTF, Eurocac Stock Exchange, Börse Hamburg, Börse
Hannover, IBIS, Börse München, Börse Stuttgart, Turquoise MTF, VirtX
Exchange durchgeführt werden.

Im Zusammenhang mit solchen Stabilisierungsmaßnahmen werden Investoren
zusätzliche Aktien der Gesellschaft (bis zu 15 % der im IPO zugeteilten
neuen Aktien (die "Mehrzuteilungsaktien")) zugeteilt. Die verkaufenden
Aktionäre haben dem Stabilisierungsmanager eine Option eingeräumt, die es
ihm ermöglicht, für Rechnung der Konsortialbanken zum Angebotspreis
abzüglich vereinbarter Provisionen eine Anzahl von 3.947.250 Aktien der
Gesellschaft zu erwerben, die der Anzahl der Mehrzuteilungsaktien entspricht
(die "Greenshoe-Option"). Soweit Investoren im Rahmen des Angebots
Mehrzuteilungsaktien zugeteilt wurden, ist der Stabilisierungsmanager
berechtigt, diese Option für Rechnung der Konsortialbanken während des
Stabilisierungszeitraums auszuüben, auch wenn eine solche Ausführung im
Anschluss an einen Verkauf durch den Stabilisierungsmanager von zuvor durch
den Stabilisierungsmanager im Rahmen von Stabilisierungsmaßnahmen erworbenen
Aktien erfolgen sollte (sogenanntes Refreshing the Shoe).

In die Zukunft gerichtete Aussagen

Diese Bekanntmachung enthält "in die Zukunft gerichtete Aussagen".

In die Zukunft gerichtete Aussagen sind manchmal, aber nicht immer, an der
Verwendung eines Datums in der Zukunft oder durch Wörter wie "werden",
"davon ausgehen", "zum Ziel setzen", "könnten", "möglicherweise", "sollten",
"erwarten", "glauben", "beabsichtigten", "planen", "bereiten vor" oder
"abzielen" (einschließlich deren negative Formulierungen oder anderen
Varianten) zu erkennen. In die Zukunft gerichtete Aussagen sind ihrer Art
nach vorausschauend, spekulativ und mit Risiken und Unsicherheiten
verbunden, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen,
die in der Zukunft möglicherweise eintreten können oder auch nicht eintreten
können. Es bestehen eine Reihe von Faktoren, die dazu führen können, dass
die tatsächlichen Ergebnisse, Ereignisse und Entwicklungen erheblich von den
in diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten
abweichen. Sämtliche späteren schriftlichen oder mündlichen in die Zukunft
gerichteten Aussagen, die die thyssenkrupp AG, Industrie De Nora S.p.A.,
deren jeweilige verbundene Unternehmen, einschließlich der thyssenkrupp
nucera und Mitgliedern von thyssenkrupp nucera, oder in ihrem Namen
handelnden Personen zuzurechnen sind, sind in ihrer Gesamtheit ausdrücklich
durch die oben genannten Faktoren eingeschränkt. Es kann nicht zugesichert
werden, dass die in diesem Dokument enthaltenen in die Zukunft gerichteten
Aussagen realisiert werden können. In die Zukunft gerichtete Aussagen werden
zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung getroffen.

Vorbehaltlich anwendbarer gesetzlicher Vorschriften beabsichtigen weder die
thyssenkrupp AG, noch Industrie De Nora S.p.A. noch die thyssenkrupp nucera
noch eine der Konsortialbanken (zusammen die "Konsortialbanken") noch deren
jeweilige verbundene Unternehmen, in die Zukunft gerichtete Aussagen in
dieser Bekanntmachung zu aktualisieren, zu prüfen, zu überarbeiten oder an
tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen, ob aufgrund der
Tatsache, dass neue Informationen vorliegen, in der Zukunft neue
Entwicklungen eintreten oder aus einem sonstigen Grund, noch übernehmen sie
eine derartige Verpflichtung.

Diese Bekanntmachung enthält einige Finanzkennzahlen, die nach den
International Financial Reporting Standards ("IFRS") nicht anerkannt sind.
Diese Nicht-IFRS-Kennzahlen werden dargestellt, da thyssenkrupp nucera der
Ansicht ist, dass sie und ähnliche Kennzahlen in den Märkten, in denen das
Unternehmen tätig ist, als Mittel zur Bewertung der Betriebsleistung und der
Finanzierungsstruktur eines Unternehmens weit verbreitet sind. Sie sind
unter Umständen nicht mit anderen ähnlich bezeichneten Kennzahlen anderer
Unternehmen vergleichbar und stellen weder Bewertungen nach IFRS noch nach
anderen allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen dar.

Diese Bekanntmachung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit aller
Informationen, die zur Bewertung des von thyssenkrupp nucera und/oder seiner
Finanzlage erforderlich sind. Die Finanzinformationen (einschließlich
Prozentsätzen) wurden gemäß den etablierten kaufmännischen Grundsätzen
gerundet. Bestimmte Daten zur Marktpositionierung von thyssenkrupp nucera,
die in dieser Bekanntmachung enthalten sind, stammen aus Drittquellen. In
Branchenpublikationen, Studien und Erhebungen Dritter wird im Allgemeinen
erklärt, dass die darin enthaltenen Daten aus Quellen stammen, die als
zuverlässig gelten, dass jedoch keine Garantie für die Angemessenheit,
Qualität, Genauigkeit, Relevanz, Vollständigkeit oder Hinlänglichkeit dieser
Daten besteht. Solche Untersuchungen und Schätzungen sowie die ihnen
zugrunde liegenden Methoden und Annahmen wurden von keiner unabhängigen
Quelle auf ihre Genauigkeit oder Vollständigkeit überprüft und können ohne
Mitteilung geändert werden. Dementsprechend lehnen die thyssenkrupp AG,
Industrie de Nora S.p.A. und thyssenkrupp nucera ausdrücklich jegliche
Verantwortung oder Haftung in Bezug auf diese Informationen ab und es sollte
kein unangemessenes Vertrauen in diese Daten gesetzt werden.

Die Konsortialbanken handeln ausschließlich für thyssenkrupp nucera und die
veräußernden Aktionäre und für keine anderen Personen in Zusammenhang mit
dem Angebot von Aktien von thyssenkrupp nucera (das "Angebot"). Sie werden
keine anderen Personen als ihre jeweiligen Kunden in Bezug auf das Angebot
ansehen und übernehmen für keine anderen Personen außer thyssenkrupp nucera
und den veräußernden Aktionären die Verantwortung für die Bereitstellung des
ihren Kunden gewährten Schutzes, für die Beratung in Bezug auf das Angebot,
den Inhalt dieser Bekanntmachung oder sonstige in dieser Bekanntmachung
genannte Transaktionen, Vereinbarungen oder Angelegenheiten.

In Zusammenhang mit dem Angebot übernehmen die Konsortialbanken und deren
jeweilige verbundene Unternehmen einen Teil der im Rahmen des Angebots
angebotenen Aktien in der Position als Eigenhändler und können diese Aktien
und andere Wertpapiere der thyssenkrupp nucera oder damit verbundene
Investments in Zusammenhang mit dem Angebot oder mit einer anderen
Angelegenheit in dieser Eigenschaft für eigene Rechnung einbehalten, kaufen,
verkaufen oder zum Verkauf anbieten. Dementsprechend sollten Verweise im
Wertpapierprospekt auf die Aktien von thyssenkrupp nucera, die angeboten,
erworben, platziert oder auf andere Weise gehandelt werden, so verstanden
werden, dass sie auch mögliche Ausgaben, Angebote, Platzierungen an, oder
Erwerbe oder Handel durch die Konsortialbanken sowie ihre jeweiligen
verbundenen Unternehmen in dieser Eigenschaft umfassen.

Zudem können die Konsortialbanken und deren jeweilige verbundene Unternehmen
Finanztransaktionen (einschließlich Swaps oder Differenzgeschäfte) mit
Investoren abschließen, im Rahmen derer die Konsortialbanken und deren
jeweilige verbundene Unternehmen jeweils Aktien an der thyssenkrupp nucera
erwerben, halten oder veräußern können. Die Konsortialbanken beabsichtigen
keine Offenlegung des Umfangs dieser Investitionen oder Geschäfte, es sei
denn, sie unterliegen einer diesbezüglichen gesetzlichen oder
aufsichtsrechtlichen Verpflichtung.

Die Konsortialbanken und deren jeweilige Organmitglieder, Mitglieder der
Unternehmensleitung, Mitarbeiter, Berater, Vertreter oder die jeweiligen
verbundene Unternehmen übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung für
die Richtigkeit, den Wahrheitsgehalt oder die Vollständigkeit der
Informationen in dieser Bekanntmachung (oder für mögliche Auslassungen in
dieser Bekanntmachung) oder sonstiger Informationen, die sich auf
thyssenkrupp nucera beziehen, - unabhängig davon, ob diese Informationen
schriftlich, mündlich, bildlich oder in elektronischer Form vorliegen, und
unabhängig davon, wie diese übermittelt oder zur Verfügung gestellt worden
sind, - oder für etwaige Verluste jedweder Ursache, die sich aus der
Verwendung dieser Bekanntmachung oder ihres Inhalts oder auf sonstige Weise
in Zusammenhang damit ergeben, und sie geben auch keine diesbezüglichen
ausdrücklichen oder konkludenten Zusicherungen oder Gewährleistungen ab.

Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen nur zu
Hintergrundzwecken und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder
Richtigkeit. Niemand darf sich für irgendeinen Zweck auf die in dieser
Mitteilung enthaltenen Informationen oder deren Richtigkeit, Fairness oder
Vollständigkeit verlassen.

Diese Mitteilung ist eine Werbung im Sinne der Prospektverordnung und der
zugrundeliegenden Gesetzgebung. Es handelt sich nicht um einen Prospekt. Die
Zulassung der Aktien der thyssenkrupp nucera zum Regulierten Markt an der
Frankfurter Wertpapierbörse bedürfen der Veröffentlichung eines Prospekts.
Der Prospekt wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
("BaFin") nach den Vorschriften der Prospektverordnung gebilligt. Die
Billigung des Prospekts durch die BaFin ist jedoch nicht als Befürwortung
der Aktien der thyssenkrupp nucera zu verstehen. Investoren sollten Aktien
ausschließlich auf der Grundlage des sich auf die Aktien beziehenden
Prospekts (einschließlich etwaiger Nachträge hierzu) erwerben und den
Prospekt (einschließlich etwaiger Nachträge hierzu) vor einer
Investitionsentscheidung lesen, um die mit der Investitionsentscheidung
verbundenen potenziellen Risiken und Chancen vollständig zu verstehen. Der
Prospekt ist auf der Internetseite der thyssenkrupp nucera
(www.thyssenkrupp-nucera.com in der Rubrik "Investors") abrufbar.

Der Zeitpunkt der Zulassung der Aktien von thyssenkrupp nucera zum Handel im
Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger
Zulassung zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren
Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse
(zusammen die "Zulassung") kann u.a. von den Marktbedingungen beeinflusst
werden. Es gibt keine Garantie dafür, dass die Zulassung erfolgen wird, und
zum jetzigen Zeitpunkt sollte keine finanzielle Entscheidung auf der
Grundlage der Absichten von thyssenkrupp nucera in Bezug auf die Zulassung
getroffen werden. Der Erwerb von Anlagen, auf die sich diese Mitteilung
bezieht, kann einen Anleger einem erheblichen Risiko aussetzen, den gesamten
investierten Betrag zu verlieren. Personen, die eine solche Investition in
Erwägung ziehen, sollten sich an eine autorisierte Person wenden, die auf
die Beratung zu solchen Investitionen spezialisiert ist. Diese Mitteilung
stellt keine Empfehlung bezüglich des Angebots dar. Der Wert der Aktien kann
sowohl sinken als auch steigen. Potenzielle Anleger sollten sich von einem
professionellen Berater über die Eignung des Angebots für die betreffende
Person beraten lassen.

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05.07.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate
News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA
Voßkuhle 38
44141 Dortmund
Deutschland
Telefon: +49 231-22972-7100
E-Mail: info@thyssenkrupp-nucera.com
Internet: www.thyssenkrupp-nucera.com
ISIN: DE000NCA0001
WKN: NCA000
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard)
EQS News ID: 1673561

IPO geplant / Intended to be listed;

Ende der Mitteilung EQS News-Service
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1673561 05.07.2023 CET/CEST

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THYSSENKRUPP NUCERA O.N.

WKN NCA000 ISIN DE000NCA0001