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EQS-News: LEHNER INVESTMENTS AG: Außerordentliche Hauptversammlung (deutsch)

06.07.2023
um 21:00 Uhr

LEHNER INVESTMENTS AG: Außerordentliche Hauptversammlung

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EQS-News: LEHNER INVESTMENTS AG / Schlagwort(e):
Hauptversammlung/Stellungnahme
LEHNER INVESTMENTS AG: Außerordentliche Hauptversammlung

06.07.2023 / 21:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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LEHNER INVESTMENTS AG

München

- ISIN DE000A2DA406 -

- WKN A2DA40 -

"Die ,Hauptversammlung', die für den 21. Juli 2023 einberufen wurde, ist
nicht durch die Gesellschaft selbst einberufen worden. Die ordentliche
Hauptversammlung 2023 der Gesellschaft findet voraussichtlich am 18. August
2023 in München statt. Die ,Hauptversammlung', für die diese Mitteilung
versandt wird, ist aufgrund gerichtlicher Ermächtigung vom 30. Mai 2023
durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 30. Mai 2023 (Az.HRB 228209
Fall 39) durch die Aktionärin Kugelbake Beteligungs UG einberufen worden.
Die Gesellschaft hält die Ermächtigung für falsch und geht gegen diese mit
der Beschwerde vor. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die
,Hauptversammlung', die auf den 21. Juli 2023 einbrufen wurde, keine
rechtmäßigen Beschlüsse fassen kann, weil die Kugelbake Beteiligungs UG die
zwingenden Anforderungen des Aktienrechts an eine Einladung zur
Hauptversammlung bei ihrer Veröffentlichung nicht eingehalten hat. Die
Gesellschaft geht davon aus, dass die Ermächtigung auf ihre Beschwerde hin
aufgehoben wird. Solange der Beschluss des AG München nicht aufgehoben ist,
bitten wir die Aktionäre aber, wie bei einer ordentlichen Hauptversammlung
vorzugehen.

Die Gesellschaft weist ihre Aktionäre aber ausdrücklich darauf hin, dass
alle Korrespondenz nur mit der Gesellschaft geführt werden kann. Vor allem
Anmeldungen zur Hauptversammlung und Anträge aller Art von Aktionären sind
bei der Gesellschaft selbst einzureichen."

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung der LEHNER INVESTMENTS AG
gemäß § 122 Abs. 3 AktG kraft gerichtlicher Ermächtigung

Die Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) hat mit Schreiben vom 4.
April 2023 ein Einberufungsverlangen gemäß § 122 Abs. 1 AktG an die LEHNER
INVESTMENTS AG gestellt. Dieser Aufforderung kam der Vorstand der LEHNER
INVESTMENTS AG nicht nach. Mit Beschluss vom

30. Mai 2023 hat das Amtsgericht München - Registergericht die Kugelbake
Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) ermächtigt, eine Hauptversammlung
einzuberufen. Zur Umsetzung dieser gerichtlichen Ermächtigung laden wir die
Aktionäre der LEHNER INVESTMENTS AG zu der am

21. Juli 2023 um 09:00 Uhr

in den Räumlichkeiten vom FM Notare, Taunusanlage 17, 60325 Frankfurt am
Main stattfindenden

außerordentlichen Hauptversammlung

der LEHNER INVESTMENTS AG ein.

Der Einlass zu der Hauptversammlung der LEHNER INVESTMENTS AG beginnt um
08:30 Uhr.

Tagesordnung

Tagesordnungspunkt 1:

Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats zu der Lage und der Zukunft der
LEHNER INVESTMENTS AG und ihrer Beteiligungen nach den jüngsten,
folgenschweren Änderungen, insbesondere zu denen die Aktionäre bisher keine
Kenntnis haben.

Im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung der LEHNER INVESTMENTS AG,
welche am 22. Dezember 2022 stattfand, haben Vorstand und der Aufsichtsrat
der Gesellschaft wesentliche Umstrukturierungsmaßnahmen verschwiegen. Nur
wenige Tage später wurden sämtliche Mitarbeiter der LEHNER INVESTMENTS
MANAGEMENT GmbH auf Anweisung des Vorstands der Gesellschaft zum
Jahreswechsel gekündigt und dadurch - faktisch - der operative
Geschäftsbetrieb der LEHNER INVESTMENTS MANAGEMENT GmbH eingestellt bzw.
geändert. In der Pressemitteilung vom 2. Januar 2023 wurde der Markt aber
lediglich über die Kündigung der beiden Geschäftsführer der LEHNER
INVESTMENTS MANAGEMENT GmbH informiert.

Darüber hinaus wurde zwischenzeitlich die für den (zumindest bis Ende
Dezember 2022 bestehenden) operativen Geschäftsbetrieb erforderliche
BaFin-Lizenz der LEHNER INVESTMENTS MANAGEMENT GmbH zurückgegeben oder
entzogen (genaue Informationen hierzu sind nicht bekannt), was folglich zu
einer Änderung des Geschäftszwecks dieser Gesellschaft führte. Dadurch,
sowie durch den Verlust des Know-Hows und die Aufgabe von Geschäfts- und
Partnerbeziehungen kommt es damit zu einer völlig anderen Prognose der
zukünftigen Ertragsströme sowie der Werthaltigkeit der LEHNER INVESTMENTS
MANAGEMENT GmbH bzw. der Gruppe im Allgemeinen.

Durch die Zurücklegung oder den Entzug der BaFin-Lizenz, bedingt durch die
überraschende Kündigung der gesamten Belegschaft durch den Vorstand, ist die
Gesellschaft folglich auch an keinem Finanzdienstleistungsunternehmen mehr
beteiligt; folglich muss man das seit 2020 avisierte Ziel einer
strategischen Neuausrichtung der Gesellschaft als
Finanzdienstleistungsholding mit beträchtlichen hohen Investitionen in 2020
und 2021 wohl für gescheitert erklären.

Obwohl sämtliche dieser Maßnahmen auch schon vor der ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft, welche am 22. Dezember 2022 stattfand,
geplant oder zumindest in Vorbereitung gewesen sein mussten, hat die
Gesellschaft die Aktionäre im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung
darüber bewusst nicht informiert. Diese Vorgehensweise des Vorstands der
Gesellschaft hat die Vertrauensbasis zerstört. Weiterhin wurde die Webseite
bis auf die Pflichtveröffentlichungen zur Aktie eingestellt.

Es wird eine umfassende Berichterstattung über die vorgenommenen Maßnahmen
bzw. Tätigkeiten, insbesondere die plötzliche Einstellung des operativen
Geschäftsbetriebes sowie die Kündigung des gesamten Teams der LEHNER
INVESTMENTS MANAGEMENT GmbH, die Zurücklegung bzw. der Entzug der
betreffenden BaFin-Lizenz und die Neuausrichtung der LEHNER INVESTMENTS
MANAGEMENT GmbH und der zukünftigen Ausrichtung der Gruppe verlangt.

Tagesordnungspunkt 2:

Beschlussfassung über den Vertrauensentzug des Vorstands

Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Hauptversammlung entzieht dem einzigen Mitglied des Vorstands der LEHNER
INVESTMENTS AG, Herrn Siddharath Lugani, aufgrund der unter
Tagesordnungspunkt 1 dargelegten Gründe das Vertrauen.

Tagesordnungspunkt 3:

Beschlussfassung zur Durchführung von Beteiligungswertprüfungen /
Impairment-Tests

Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Vorstand führt eine sofortige Beteiligungswertprüfung (Impairment Test)
bezüglich der Beteiligungen der Gruppe und insbesondere der LEHNER
INVESTMENTS MANAGEMENT GmbH aufgrund der unter Tagesordnungspunkt 1
dargelegten Gründe durch, um deren aktuelle Werthaltigkeit festzustellen,
und veröffentlicht die Ergebnisse im Nachgang.

Weitere Informationen zur Einberufung und Hauptversammlung Gesamtzahl der
Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung der LEHNER INVESTMENTS AG
ist das Grundkapital der LEHNER INVESTMENTS AG eingeteilt in 71.942.513 auf
den Inhaber lautende Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Es
bestehen also 71.942.513 Stimmrechte. Nach unserem Wissen hält die
Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt eigene Aktien in Höhe von ca. 2,1 Mio.
Stückaktien.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung
des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung der LEHNER INVESTMENTS AG und zur
Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß § 13 Abs. 4 der
Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung
angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts in der Hauptversammlung ist durch einen in Textform erstellten
besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut
nachzuweisen. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache
verfasst sein und hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung (Nachweisstichtag), mithin auf den 30. Juni 2023, 0:00 Uhr
("Nachweisstichtag"), zu beziehen.

Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis der Berechtigung müssen
spätestens am

14. Juli 2023, 24:00 Uhr unter der folgenden Adresse oder E-Mail-Adresse
zugehen:

Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) c/o Lechner

Feldbergstr. 49

60323 Frankfurt am Main E-Mail: info@kugelba.ke

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises unter obiger Adresse oder
E-Mail-Adresse werden den Aktionären die Eintrittskarten für die
Hauptversammlung der LEHNER INVESTMENTS AG per Post übersandt. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die
Aktionäre

- ohne das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung der LEHNER
INVESTMENTS AG einschränken zu wollen -, frühzeitig für die Übersendung des
Nachweises und der Anmeldung unter oben genannter Adresse Sorge zu tragen.
Wir weisen darauf hin, dass die vorherige Übersendung bzw. der Besitz der
Eintrittskarten keine Teilnahmebedingung darstellen, sondern lediglich ein
organisatorisches Hilfsmittel.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung der Aktionärsrechte nur
derjenige als Aktionär, der sich fristgerecht angemeldet und die
Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen hat. Die Gesellschaft
bzw. die Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, bei
Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten
weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in
gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.

Bedeutung des Nachweisstichtags

Im Verhältnis zur LEHNER INVESTMENTS AG gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung der LEHNER INVESTMENTS AG oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung der LEHNER INVESTMENTS AG
und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag
geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch
im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes
nach dem Nachweisstichtag ist für die Ausübung von Aktionärsrechten sowie
für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d.h.
Veräußerungen oder sonstige Übertragungen nach dem Nachweisstichtag haben
keine Auswirkung auf die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der
Hauptversammlung der LEHNER INVESTMENTS AG und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb oder Zuerwerb von Aktien
nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine
Aktien der LEHNER INVESTMENTS AG besitzen und erst danach Aktionär werden,
sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich von
dem bisherigen Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen.
Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Ausübung des Stimmrechts durch Vollmachtserteilung an die
Stimmrechtsvertreter der Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt)

Für die Ausübung des Stimmrechts können die stimmberechtigten Aktionäre
zudem die von der Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) benannten
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen.

Vor der Hauptversammlung steht Ihnen dafür zum einen das mit der
Eintrittskarte übersandte Vollmachts- und Weisungsformular zur Verfügung.
Darüber hinaus kann das Vollmachts- und Weisungsformular auch auf der
Internetseite der Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt)
www.kugelba.ke unter der Rubrik Beteiligungen heruntergeladen werden.

Wenn Sie das Vollmachts- und Weisungsformular verwenden, ist dieses
ausschließlich an die folgende Adresse oder E-Mail-Adresse zu übermitteln
und muss dort bis einschließlich zum 20. Juli 2023, 24.00 Uhr (Datum des
Eingangs) zugehen:

Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) c/o Lechner

Feldbergstr. 49

60323 Frankfurt am Main E-Mail: info@kugelba.ke

Für einen Widerruf der Vollmachterteilung an den Stimmrechtsvertreter gelten
die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den
Fristen entsprechend. Erhält der Stimmrechtsvertreter auf mehreren
Übermittlungswegen (Post oder E-Mail) Vollmachten und Weisungen, wird
unabhängig vom Übermittlungsweg die zuletzt eingegangene formgültige
Vollmacht und Weisung als verbindlich erachtet. Wenn darüber hinaus auf
unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen bei
der Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) eingehen und nicht
erkennbar ist, welche zuletzt abgegeben wurde, werden diese in folgender
Reihenfolge berücksichtigt, wobei die jeweils früher genannte Alternative
maßgeblich ist: 1. per E-Mail und 2. per Post.

Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter Bevollmächtigung des
Stimmrechtsvertreters an der Hauptversammlung selbst oder durch einen
Vertreter teilnehmen und Rechte aus den betreffenden Aktien ausüben, so ist
dies bei eigenem Erscheinen in der Hauptversammlung unter vorherigem oder
gleichzeitigem Widerruf der Vollmacht möglich. Im Falle einer persönlichen
Anmeldung durch den Aktionär oder seinen Vertreter an der Einlasskontrolle
wird der Stimmrechtsvertreter von einer ihm erteilten Vollmacht auch ohne
formgerechten Widerruf seiner Vollmacht dann keinen Gebrauch mehr machen.

Soweit von der Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) benannte
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall
Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne
solche ausdrücklichen Weisungen werden die Stimmrechtsvertreter das
Stimmrecht nicht ausüben.

Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der
Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) benannten
Stimmrechtsvertreter sind der Eintrittskarte, welche die ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionäre zugesandt bekommen, beigelegt.

Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Darüber hinaus können Aktionäre ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in
der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen
Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl,
ausüben. Auch im Fall einer Bevollmächtigung ist eine fristgerechte
Anmeldung und ein fristgerechter Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als
auch während der Hauptversammlung zulässig. Zur Vollmachtserteilung kommen
sowohl Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber
der Gesellschaft bzw. der Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) in
Betracht. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so ist die
Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere
von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich
mindestens der Textform (§ 126b BGB).

Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts
von einem Bevollmächtigten vertreten lassen möchten, finden ein
Vollmachtsformular auf der Eintrittskarte, die ihnen nach fristgerechter
Anmeldung und ordnungsgemäßem besonderen Nachweis der Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
zugeschickt wird. Darüber hinaus kann ein Vollmachtsformular auch auf der
Internetseite der Gesellschaft unter https ://www.
lehnerinvestments.com/aktie/ bzw hilfsweise auf der Internetseite der
Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) www.kugelba.ke unter der
Rubrik Beteiligungen heruntergeladen werden.

Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch die vorherige
Übermittlung des Nachweises an folgende Adresse oder E-Mail-Adresse, wobei
insbesondere auch eine elektronische Übermittlung per E-Mail erfolgen kann
(die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt):

LEHNER INVESTMENTS AG
Virchowstr. 2
80805 München
Telefax: +49 89 30906828
E-Mail: info@lehnerinvestments.com

hilfsweise unter

Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) c/o Lechner
Feldbergstr. 49
60323 Frankfurt am Main E-Mail: info@kugelba.ke

Die vorgenannte Adresse oder E-Mail-Adresse kann auch genutzt werden, wenn
die Vollmachtserklärung gegenüber der Gesellschaft bzw. der Kugelbake
Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) abgegeben werden soll; ein gesonderter
Nachweis über die Erteilung der Vollmacht ist in diesem Fall nicht
erforderlich.

Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann über die
vorgenannte Adresse oder E-Mail- Adresse unmittelbar gegenüber demjenigen,
dem die Vollmachterklärung abgegeben wurde, erklärt werden. Der Widerruf der
Bevollmächtigung kann auch durch persönliche Teilnahme des Vollmachtgebers
an der Hauptversammlung erfolgen. Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis
einer Vollmacht oder deren Widerruf durch eine Erklärung auf einem der
vorgenannten Übermittlungswege, so muss diese aus organisatorischen Gründen
der Gesellschaft bis 20. Juli 2023, 24.00 Uhr übermittelt werden.

Die Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen
Stimmrechtsberater oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution
oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir
darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder
Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese
gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher
die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die
Form der Vollmacht abzustimmen.

Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern und sonstigen
Intermediären oder gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen, Instituten
oder Unternehmen, die eine Mehrzahl von Aktionären vertreten, wird
empfohlen, sich im Vorfeld der Hauptversammlung hinsichtlich der Ausübung
des Stimmrechts bei der oben genannten Adresse zu melden.

Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG

Tagesordnungsergänzungsvorschläge von Aktionären

Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre der LEHNER INVESTMENTS AG, deren
Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen
Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss
eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen auf
Ergänzung der Tagesordnung ist an den Vorstand der LEHNER INVESTMENTS AG zu
richten und muss bei der Gesellschaft spätestens am 20. Juni 2023, 24:00 Uhr
schriftlich zugegangen sein. Ein später zugegangenes Ergänzungsverlangen
wird nicht berücksichtigt. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie
seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der
Aktien der LEHNER INVESTMENTS AG sind und dass sie die Aktien bis zur
Entscheidung des Vorstands über das Ergänzungsverlangen halten. Nach § 70
AktG bestehen hierbei bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten, auf die
hingewiesen wird.

Etwaige Ergänzungsverlangen sind an die folgende Adresse zu übermitteln:

LEHNER INVESTMENTS AG
Virchowstr. 2
80805 München
Telefax: +49 89 30906828
E-Mail: info@lehnerinvestments.com

Sollte die Zustellung von Ergänzungsverlangen an die LEHNER INVESTMENTS AG
nicht möglich sein, sind diese hilfsweise an folgende Adresse zu
übermitteln:

Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) c/o Lechner
Feldbergstr. 49
60323 Frankfurt am Main Fax: +49 69 9001 2974
E-Mail: info@kugelba.ke

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär der LEHNER INVESTMENTS AG einen
Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem
bestimmten Punkt der Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag ist nach
näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite der LEHNER
INVESTMENTS AG zugänglich zu machen, wenn er bei der LEHNER INVESTMENTS AG
unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse spätestens am 6. Juli 2023,
24:00 Uhr eingeht.

Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der LEHNER
INVESTMENTS AG einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder von Abschlussprüfern übermitteln, sofern die Tagesordnung einen solchen
Tagesordnungspunkt enthält. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von
§§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG zugänglich zu machen, wenn er bei der LEHNER
INVESTMENTS AG unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse spätestens am
6. Juli 2023, 24:00 Uhr eingeht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären der LEHNER INVESTMENTS AG
sind zu richten an:

LEHNER INVESTMENTS AG
Virchowstr. 2
80805 München
E-Mail: info@lehnerinvestments.com

Sollte die Zustellung von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen an die LEHNER
INVESTMENTS AG nicht möglich sein, sind diese hilfsweise an folgende Adresse
zu übermitteln:

Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) c/o Lechner
Feldbergstr. 49
60323 Frankfurt am Main Fax: +49 69 9001 2974
E-Mail: info@kugelba.ke

Anderweitig adressierte Gegenanträge (nebst Begründung) werden nicht
berücksichtigt.

Die LEHNER INVESTMENTS AG wird rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder
Wahlvorschläge sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung der LEHNER
INVESTMENTS AG im Internet unter www.lehnerinvestments.com (Menüpunkt Aktie)
zugänglich machen. § 126 Abs. 2 AktG bleibt unberührt.

Hilfsweise werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge
auf der Internetseite der Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt)
unter www.kugelba.ke unter der Rubrik Beteiligungen bekannt gemacht.

Von einer Zugänglichmachung eines Wahlvorschlags oder eines Gegenantrags und
seiner Begründung kann die LEHNER INVESTMENTS AG absehen, wenn einer der
Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der
Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der
Hauptversammlung der LEHNER INVESTMENTS AG führen würde. Die Begründung
eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie
insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Darüber hinaus braucht ein Wahlvorschlag nach § 127 AktG auch dann nicht
zugänglich gemacht zu werden, wenn der Wahlvorschlag nicht Namen, ausgeübten
Beruf und Wohnort des zur Wahl vorgeschlagenen Prüfers bzw.
Aufsichtsratsmitglieds und beim Vorschlag zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern nicht zusätzlich die Angaben zu Mitgliedschaften
gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthält.

Auskunftsrechte des Aktionärs

Gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung der LEHNER INVESTMENTS AG vom Vorstand der LEHNER
INVESTMENTS AG Auskunft über Angelegenheiten der LEHNER INVESTMENTS AG zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Das Auskunftsrecht kann
in der Hauptversammlung der LEHNER INVESTMENTS AG ausgeübt werden, ohne dass
es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte. Der
Vorstand der LEHNER INVESTMENTS AG darf die Auskunft aus den in § 131 Abs. 3
AktG aufgeführten Gründen verweigern, insbesondere soweit die Erteilung der
Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der
LEHNER INVESTMENTS AG oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht
unerheblichen Nachteil zuzufügen oder die Auskunft auf der Internetseite der
LEHNER INVESTMENTS AG, in der Hauptversammlung der LEHNER INVESTMENTS AG und
über mindestens sieben Tage vor Beginn und in der Hauptversammlung
durchgängig zugänglich ist.

Hinweis auf der Internetseite der LEHNER INVESTMENTS AG und die dort nach §
124a AktG zugänglichen Informationen

Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung der LEHNER
INVESTMENTS AG finden Sie auf der Internetseite der LEHNER INVESTMENTS AG
unter www.lehnerinvestments.com (Menüpunkt Aktie).

Hilfsweise werden die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung
der LEHNER INVESTMENTS AG auf der Internetseite der Kugelbake Beteiligungs
UG (haftungsbeschränkt) unter www.kugelba.ke unter der Rubrik Beteiligungen
bekannt gemacht.

Information zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter

Zur Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung werden
personenbezogene Daten der Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter
verarbeitet. Diese Daten umfassen insbesondere den Namen, den Wohnort bzw.
die Anschrift, die E-Mail-Adresse, den jeweiligen Aktienbestand und die
Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten. Je nach Lage des Falls kommen
auch weitere personenbezogene Daten in Betracht.

Für die Datenverarbeitung ist die LEHNER INVESTMENTS AG beziehungsweise die
Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) die verantwortliche Stelle,
je nachdem an wen sich die Aktionäre oder Stimmrechtsvertreter wenden. Der
Zweck der Datenverarbeitung ist, den Aktionären und den Aktionärsvertretern
die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor
und während der Hauptversammlung zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die
Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DSGVO. Die
personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten
ist oder ein berechtigtes Interesse an der Speicherung besteht.
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den
Aktionären und Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt, z.B. über das
Teilnehmerverzeichnis (vgl. § 129 Abs. 4 AktG) oder im Fall von
Gegenanträgen und Wahlvorschlägen nach §§ 126, 127 AktG wie in der Einladung
beschrieben. Dienstleister, welche zum Zwecke der Ausrichtung der
Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten nur solche personenbezogenen
Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung
erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung.

Sie haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Auskunfts-,
Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht in Bezug
auf Ihre personenbezogenen Daten bzw. deren Verarbeitung sowie ein Recht auf
Datenübertragbarkeit nach Kap. III DSGVO. Diese Rechte können Sie gegenüber
der LEHNER INVESTMENTS AG unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten
geltend machen:

LEHNER INVESTMENTS AG
Vorstand Virchowstraße 2
80805 München
Telefax: +49 89 30906828
E-Mail: s.lugani@lehnerinvestments.com

bzw.

Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) c/o Lechner
Feldbergstr. 49
60323 Frankfurt am Main Fax: +49 69 9001 2974
E-Mail: info@kugelba.ke

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde
nach Art. 77 DSGVO zu.

Den betrieblichen Datenschutzbeauftragten der LEHNER INVESTMENTS AG
erreichen Sie unter:

LEHNER INVESTMENTS AG
z.Hd. Herrn Siddharath Lugani
Virchowstraße 2
80805 München
Telefax: +49 89 30906828
E-Mail: s.lugani@lehnerinvestments.com

Hilfsweise können Sie sich auch an den einladenden Minderheitsaktionär
richten:

Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) c/o Lechner
Feldbergstr. 49
60323 Frankfurt am Main Fax: +49 69 9001 2974
E-Mail: info@kugelba.ke

Frankfurt am Main, im Juni 2023

Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) kraft gerichtlicher
Ermächtigung

Der Geschäftsführer

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: LEHNER INVESTMENTS AG
Virchowstraße 2
80805 München
Deutschland
Telefon: +49 89 123 92 163
E-Mail: ir@lehnerinvestments.com
ISIN: DE000A2DA406
WKN: A2DA40
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