EQS-Adhoc: The Social Chain AG: Verzögerung bei der Durchführung der Kapitalerhöhung (deutsch)
The Social Chain AG: Verzögerung bei der Durchführung der Kapitalerhöhung
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EQS-Ad-hoc: The Social Chain AG / Schlagwort(e):
Kapitalerhöhung/Finanzierung
The Social Chain AG: Verzögerung bei der Durchführung der Kapitalerhöhung
12.07.2023 / 23:02 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014
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VERÖFFENTLICHUNG.
* The Social Chain AG gibt Ergebnis der Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen
Bar- und Sacheinlagen bekannt
* Zahlung eines Backstop-Investors verzögert sich
* Durchführung der Kapitalerhöhung verzögert sich entsprechend
* Vorstand prüft die Auswirkungen der eingetretenen Verzögerung und die
Optionen im Hinblick auf die Kapitalerhöhung
Berlin, 12. Juli 2023 - Dem Vorstand der The Social Chain AG ("Gesellschaft")
(ISIN DE000A1YC996 / WKN A1YC99) liegt das Ergebnis der am 21. Juni 2023
bekannt gegebenen Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bar- und Sacheinlagen
("Kapitalerhöhung")
vor.
Von den 4.501.524 angebotenen neuen Aktien der Gesellschaft ("Neue Aktien")
wurden insgesamt 2.576.923 Neue Aktien ("Sachkapitalerhöhungsaktien") von
der Gruppe Georg Kofler GmbH ("Einbringender Aktionär") durch Sacheinlage
ihrer Rückzahlungsforderungen aus den der Gesellschaft gewährten
Gesellschafterdarlehen bezogen. Von den übrigen Aktionären, die die
Gelegenheit hatten, an der Kapitalerhöhung verhältniswahrend und zum
gleichen Bezugspreis gegen Bareinlage teilzunehmen, wurden insgesamt rund
1,9 % der ihnen zustehenden Bezugsrechte ausgeübt, was einer Anzahl von
insgesamt 36.845 Neuen Aktien entspricht, für die das Bezugsrecht ausgeübt
wurde.
Im Vorfeld der Kapitalerhöhung hatten sich bestimmte Investoren, darunter
auch bestehende Aktionäre der Gesellschaft, ("Backstop-Investoren") im
Rahmen von verbindlichen Verpflichtungserklärungen gegenüber der
Gesellschaft dazu verpflichtet, sämtliche Restaktien, die nicht im Rahmen
des Bezugsangebots und der Rumpfplatzierung erworben wurden, zum Bezugspreis
zu erwerben.
Da sich die Zahlung eines Backstop-Investors entgegen der schriftlichen
Backstop-Vereinbarung verzögert, kommt es bei der Durchführung der
Kapitalerhöhung und damit auch bei der Lieferung der Neuen Aktien ebenfalls
zu Verzögerungen.
Der Vorstand prüft derzeit die Auswirkungen der eingetretenen Verzögerung
und sämtliche in Betracht kommenden Optionen im Hinblick auf die
Durchführung der Kapitalerhöhung.
Mitteilende Person:
Sarah Pust I Investor Relations
Alte Jakobstraße 85/86
10179 Berlin
+49 (0)151 21 89 88 25
ir@socialchain.de
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Kontakt:
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