EQS-Adhoc: ATOSS Software AG: Hohe Wachstumsdynamik im ersten Halbjahr 2023 - Prognoseanhebung - Umwandlung der Rechtsform in Europäische Aktiengesellschaft (SE) (deutsch)
ATOSS Software AG: Hohe Wachstumsdynamik im ersten Halbjahr 2023 - Prognoseanhebung - Umwandlung der Rechtsform in Europäische Aktiengesellschaft (SE)
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EQS-Ad-hoc: ATOSS Software AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung/Sonstiges
ATOSS Software AG: Hohe Wachstumsdynamik im ersten Halbjahr 2023 -
Prognoseanhebung - Umwandlung der Rechtsform in Europäische
Aktiengesellschaft (SE)
17.07.2023 / 18:19 CET/CEST
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München, 17. Juli 2023
Die ATOSS Software AG hat ihren hochprofitablen Wachstumskurs im zweiten
Quartal fortgesetzt und ihre Prognose für das laufende Jahr 2023 heute nach
oben angepasst.
Der Konzernumsatz stieg im ersten Halbjahr deutlich um ca. 37 Prozent auf
rund Mio. EUR 73 (Vj. Mio. EUR 53,6). Davon entfielen mit einem Umsatzplus
von 42 Prozent Mio. EUR 52 (Vj. Mio. EUR 36,5) auf den Bereich Software. Die
EBIT-Marge (Betriebsergebnis im Verhältnis zum Umsatz) wird sich mit ca. 33
Prozent deutlich oberhalb der bisherigen Prognose von jedenfalls 27 Prozent
bewegen.
In Folge der herausragenden Geschäftsentwicklung des ersten Halbjahres hebt
die Gesellschaft ihre bisherige Prognose an und geht nunmehr für das
laufende Jahr von einem Gesamtumsatz von mindestens Mio. EUR 142 (vorher:
Mio. EUR 135) und einer EBIT-Marge auf Jahressicht um 30 Prozent (vorher:
jedenfalls 27 Prozent) aus. Die mittelfristige Prognose bis 2025 bleibt mit
Blick auf das derzeitige wirtschaftliche Umfeld und dessen Auswirkungen auf
die Auftragslage unverändert. Dabei rechnet die Gesellschaft für 2024 mit
einem Umsatz von Mio. EUR 160 und für 2025 mit einem Umsatz von Mio. EUR
190. Die Marge soll dabei in 2025 über 30 Prozent betragen.
Weitere Informationen zu alle wichtigen Finanzkennzahlen wird die
Gesellschaft am 24. Juli 2023 im Rahmen ihrer Q2-Quartalsmitteilung
veröffentlichen.
Zudem hat der Vorstand der ATOSS Software AG heute mit Zustimmung des
Aufsichtsrats beschlossen, die Umwandlung der Gesellschaft in eine
Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE) im Wege des Formwechsels
vorzubereiten. Diese Rechtsform reflektiert die zunehmend stärkere
internationale Ausrichtung der Gesellschaft.
Das dualistische Leitungssystem der Gesellschaft, bestehend aus dem Vorstand
als Geschäftsführungsorgan und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan, soll
auch unter der neuen Rechtsform der SE fortbestehen. Die
Verantwortlichkeiten und Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat
bleiben von der neuen Struktur unberührt. Der Sitz und die Hauptverwaltung
des Unternehmens sollen unverändert in München, Deutschland, bleiben.
Die Umwandlung in die Rechtsform der SE setzt unter anderem voraus, dass die
Hauptversammlung der ATOSS Software AG dem Umwandlungsplan zustimmt und die
darin enthaltene Satzung der künftigen ATOSS Software SE genehmigt.
Entsprechende Beschlussvorschläge sollen der ordentlichen Hauptversammlung
2024 zur Zustimmung vorgelegt werden. Die Wirksamkeit der Umwandlung in die
Rechtsform der SE setzt zudem voraus, dass das Verfahren zur Vereinbarung
über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der zukünftigen ATOSS Software SE
abgeschlossen bzw. beendet ist.
Durch die SE-Umwandlung bleibt die Rechtsstellung der Aktionäre der ATOSS
Software AG grundsätzlich unberührt. Sie werden dieselbe Anzahl an
nennwertlosen Stückaktien an der ATOSS Software SE halten. Auch die
Börsennotierung im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter
Wertpapierbörse sowie die Listung im SDAX und TecDAX bleibt von dem
Formwechsel unberührt.
Kontakt:
ATOSS Software AG
Christof Leiber / CFO
Rosenheimer Straße 141 h
D-81671 München
Tel.: +49 (0) 89 4 27 71 - 0
Fax: +49 (0) 89 4 27 71 - 100
investor.relations@atoss.com
Ende der Insiderinformation
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: ATOSS Software AG
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81671 München
Deutschland
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