EQS-Adhoc: PANTAFLIX AG beabsichtigt Sachkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital gegen Einbringung einer Forderung im Zusammenhang mit der Vergütung einer Filmproduktion (deutsch)
PANTAFLIX AG beabsichtigt Sachkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital gegen Einbringung einer Forderung im Zusammenhang mit der Vergütung einer Filmproduktion
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EQS-Ad-hoc: PANTAFLIX AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
PANTAFLIX AG beabsichtigt Sachkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital gegen
Einbringung einer Forderung im Zusammenhang mit der Vergütung einer
Filmproduktion
28.07.2023 / 13:25 CET/CEST
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PANTAFLIX AG beabsichtigt Sachkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital gegen
Einbringung einer Forderung im Zusammenhang mit der Vergütung einer
Filmproduktion
München, 28. Juli 2023. Die PANTAFLIX AG (ISIN: DE000A12UPJ7) beabsichtigt,
das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des
bestehenden genehmigten Kapitals 2022 durch Ausgabe von 500.000 neuen, auf
den Inhaber lautenden Stückaktien um EUR 500.000,00 zu erhöhen, und zwar
gegen Sacheinlage einer Forderung in Höhe von EUR 500.000,00, die gegen die
Gesellschaft im Zusammenhang mit der Vergütung von Dienstleistungen
bezüglich einer Filmproduktion besteht. Als Vergütungskomponente bereits
erbrachter Dienstleitungen unterliegen die neuen Aktien keiner Sperrfrist.
Soweit der Einbringungswert der Sacheinlage den Ausgabebetrag der hierfür
gewährten Aktien übersteigt, wird die Differenz in die Kapitalrücklage der
Gesellschaft eingestellt.
Die Sachkapitalerhöhung soll im August 2023 durchgeführt werden. Die
weiteren Einzelheiten und Rahmenbedingungen der Kapitalerhöhung bleiben
einer gesonderten Beschlussfassung vorbehalten. Die neuen Aktien sollen
prospektfrei in die bestehende Notierung im Scale-Segment an der Frankfurter
Wertpapierbörse einbezogen werden.
28. Juli 2023
Der Vorstand
Investor Relations
CROSS ALLIANCE communication GmbH
Susan Hoffmeister
Tel.: +49 (0)89 1250903-30
E-Mail: sh@crossalliance.de
Website: www.crossalliance.de
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ISIN: DE000A12UPJ7
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Indizes: Scale 30
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