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EQS-Adhoc: ESPG AG: Anleihegläubiger beschließen Restrukturierung der Anleihe 2018/2023 sowie Bestellung, Ermächtigung und Bevollmächtigung eines gemeinsamen Vertreters (deutsch)

04.08.2023
um 13:41 Uhr

ESPG AG: Anleihegläubiger beschließen Restrukturierung der Anleihe 2018/2023 sowie Bestellung, Ermächtigung und Bevollmächtigung eines gemeinsamen Vertreters

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EQS-Ad-hoc: ESPG AG / Schlagwort(e): Anleihe
ESPG AG: Anleihegläubiger beschließen Restrukturierung der Anleihe 2018/2023
sowie Bestellung, Ermächtigung und Bevollmächtigung eines gemeinsamen
Vertreters

04.08.2023 / 13:41 CET/CEST
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ESPG AG: Anleihegläubiger beschließen Restrukturierung der Anleihe 2018/2023
sowie Bestellung, Ermächtigung und Bevollmächtigung eines gemeinsamen
Vertreters

Köln, 4. August 2023. Die Gläubiger der Anleihe 2018/2023 (ISIN:
DE000A2NBY22 / WKN: A2NBY2) der ESPG AG ("Emittentin") haben in der am
heutigen Tage abgehaltenen Gläubigerversammlung eine Restrukturierung der
Anleihe beschlossen. Dabei wurde insbesondere die Laufzeit der Anleihe um
drei Jahre verlängert, der Zinssatz von 6,0 % p.a. auf 9,5 % p.a. erhöht und
der Verpflichtungskatalog (Covenants) angepasst. Außerdem wurde ein
gemeinsamer Vertreter bestellt, ermächtigt und bevollmächtigt.

Im Einzelnen wurden in der Gläubigerversammlung folgende Beschlüsse gefasst:

Zu den Tagesordnungspunkten II.3. (Beschluss über die Erhöhung der
Verzinsung des ausstehenden Kapitals), II.4. (Beschluss über
Laufzeitverlängerung und Anpassung der Wahlrückzahlungsperioden), II.5
(Beschlussfassung
über die Änderung der Definition "Kontrollwechsel" und der Rechtsfolgen),
II.7. (Beschlussfassung über die Änderung der Regelungen zu Bekanntmachungen
und Mitteilungen), II.8. (Beschlussfassung über sonstige technische
Änderungen der Anleihebedingungen) sowie II.9. (Beschlussfassung über die
vorsorgliche Stundung der Rückzahlung von Kapital und Verzicht auf ein
Kündigungsrecht) erfolgten die Beschlussfassungen gemäß den
Beschlussvorschlägen der Emittentin, wie sie in der am 17. Juli 2023 im
Bundesanzeiger erschienenen Einladung zur Gläubigerversammlung
bekanntgemacht worden waren.

Zu Tagesordnungspunkt II.6. (Beschlussfassung über die Anpassung von
Verpflichtungserklärungen (Covenants)) setzte sich der (von der Emittentin
unterstützte) Gegenantrag einer Anleihegläubigerin durch, wie er am 1.
August 2023 auf der Internetseite der Emittentin (https://www.espg.space.de)
in der Rubrik "Anlegerbeziehungen" ("Investor Relations") im Abschnitt
"Unternehmensanleihen" ("Corporate Bond") bekanntgemacht worden war.

Zudem wurde die Aufnahme eines weiteren Covenants in Form einer Beschränkung
der Neuverschuldung der Emittentin in die Anleihebedingungen gemäß dem
betreffenden Tagesordnungsergänzungsverlangen einer Anleihegläubigerin
beschlossen, welches am 1. August 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht
worden war.

Die Emittentin hat den beschlossenen Änderungen der Anleihebedingungen
zugestimmt.

Ferner wurde Herr Rechtsanwalt Klaus Nieding als gemeinsamer Vertreter für
alle Anleihegläubiger gemäß dem betreffenden
Tagesordnungsergänzungsverlangen mehrerer Anleihegläubiger bestellt und
entsprechend dem Beschlussvorschlag ermächtigt und bevollmächtigt. Das
betreffende Tagesordnungsergänzungsverlangen war am 1. August 2023 im
Bundesanzeiger veröffentlicht worden.

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ISIN: DE000A2NBY22
WKN: A2NBY2
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