EQS-News: CureVac berichtet über Fortschritt im Verfahren der Verletzung geistigen Eigentums gegen BioNTech in Deutschland (deutsch)
CureVac berichtet über Fortschritt im Verfahren der Verletzung geistigen Eigentums gegen BioNTech in Deutschland
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Emittent / Herausgeber: CureVac / Schlagwort(e): Rechtssache
CureVac berichtet über Fortschritt im Verfahren der Verletzung geistigen
Eigentums gegen BioNTech in Deutschland
28.09.2023 / 13:00 CET/CEST
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CureVac berichtet über Fortschritt im Verfahren der Verletzung geistigen
Eigentums gegen BioNTech in Deutschland
* Landgericht Düsseldorf vertagt Urteil über Verletzung von vier
Schutzrechten in Klage von CureVac gegen BioNTech
* Urteil über Verletzung spätestens nach Feststellung der Gültigkeit der
streitgegenständlichen Schutzrechte durch die zuständigen Patentämter in
2024 erwartet
* Da deutsche Verletzungsgerichte das Verfahren nur dann vertagen, wenn
ein Schutzrecht verletzt und dessen Gültigkeit angefochten wurde, kann
gefolgert werden, dass das Landgericht Düsseldorf alle vier Schutzrechte
als verletzt ansieht
* Entscheidung über die Verletzung eines fünften Schutzrechtes für den 28.
Dezember 2023 angesetzt
TÜBINGEN, Deutschland / BOSTON, USA - 28. September 2023 - CureVac N.V.
(Nasdaq: CVAC) ("CureVac"), ein globales biopharmazeutisches Unternehmen,
das eine neue Medikamentenklasse auf Basis von Messenger-Ribonukleinsäure
(mRNA) entwickelt, gab heute bekannt, dass das Landgericht Düsseldorf die
Verfahren zu vier Schutzrechten in der von CureVac gegen BioNTech
eingereichte Verletzungsklage vorerst vertagt. Ein Urteil wird spätestens
erwartet, wenn die Gültigkeit der Schutzrechte von den zuständigen
Patentämtern festgestellt wurde. Die Gültigkeit der vier Schutzrechte wurde
zuvor von BioNTech angefochten. Nach deutschem Recht werden
Patentverletzungs- und Nichtigkeitsklagen in getrennten Verfahren
entschieden. In der Regel vertagen deutsche Verletzungsgerichte ein
Verfahren nur dann, wenn die Gültigkeit eines Schutzrechts angefochten wurde
und dieses auch als verletzt gilt. Daraus lässt sich schließen, dass das
Landgericht Düsseldorf aller vier Schutzrechte als verletzt ansieht.
"Angesichts der Besonderheiten des deutschen Patentrechts, in dem über
Patentverletzung und Gültigkeit in getrennten Verfahren entschieden wird,
war die Vertagung des Patentverletzungsverfahrens bis zur Feststellung der
Gültigkeit der Schutzrechte zu erwarten", sagte Dr. Alexander Zehnder,
Vorstandsvorsitzender von CureVac. "Wir sind von der Stärke unseres
Portfolios an geistigem Eigentum überzeugt, und die heutige Entscheidung
lässt darauf schließen, dass die verhandelten Schutzrechte verletzt werden."
CureVac hatte Anfang Juni 2022 in Deutschland eine Patentverletzungsklage
gegen BioNTech eingereicht. Die heutige Entscheidung folgt einer
öffentlichen Anhörung vom 15. August 2023 vor dem Landgericht Düsseldorf.
Dabei ging es um die Verletzung von fünf Schutzrechten. Ein Urteil über die
Verletzung des fünften Schutzrechtes (EP1857122B1) ist für den 28. Dezember
2023 angesetzt. Zuvor soll am 19. Dezember 2023 über die Gültigkeit dieses
Schutzrechtes entschieden werden. Eine vorläufige Einschätzung des Deutschen
Bundespatentgerichts im April 2023 stützt seine Gültigkeit.
Drei weitere Schutzrechte, die im Juli 2023 zu der Verletzungsklage
hinzugefügt wurden, wurden in der Anhörung nicht thematisiert und werden
voraussichtlich erst 2024 verhandelt.
In den USA reichte Pfizer/BioNTech Ende Juli 2022 Klage ein und beantragte
die Feststellung, dass Comirnaty® drei CureVac-Patente nicht verletzt. Diese
Patente sind in den zehn U.S.-Patenten der Gegenklage von CureVac enthalten:
11,135,312; 11,149,278; 11,286,492; 11,345,920; 10,760,070; 11,241,493;
11,471,525; 11,576,966; 11,596,686 und 11,667,910.
CureVac wird in den USA von Mark H. Izraelewicz von Marshall, Gerstein &
Borun LLP und in Deutschland von Oliver Jan Jüngst von Bird & Bird und
Andreas Graf von Stosch von der Graf von Stosch Patentanwaltsgesellschaft
vertreten.
Über CureVac
CureVac (Nasdaq: CVAC) ist ein globales biopharmazeutisches Unternehmen auf
dem Gebiet der mRNA-Technologie (Boten-RNA, von engl. messenger RNA) mit
mehr als 20 Jahren Erfahrung in der Entwicklung und Optimierung dieses
vielseitigen biologischen Moleküls für medizinische Zwecke. Das Prinzip von
CureVacs proprietärer Technologie basiert auf der Nutzung von optimierter
mRNA als Datenträger, um den menschlichen Körper zur Produktion der
entsprechend kodierten Proteine anzuleiten, mit welchen eine Vielzahl von
Erkrankungen bekämpft werden können. Im Juli 2020 ging CureVac eine
Partnerschaft mit GlaxoSmithKline plc (GSK) ein, um gemeinsam neue Produkte
im Bereich der prophylaktischen Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten auf
Basis der mRNA-Technologie der zweiten Generation von CureVac zu entwickeln.
Diese Zusammenarbeit wurde später für die Entwicklung von
COVID-19-Impfstoffkandidaten der zweiten Generation und modifizierten
mRNA-Impfstofftechnologien erweitert. Auf der Grundlage seiner firmeneigenen
Technologie hat das Unternehmen eine umfangreiche klinische Pipeline in den
Bereichen der prophylaktischen Impfstoffe, Krebstherapien,
Antikörpertherapien und zur Behandlung seltener Krankheiten aufgebaut.
CureVac N.V. hat ihren Hauptsitz in Tübingen, Deutschland, und beschäftigt
mehr als 1.100 Mitarbeiter an weiteren Standorten in Deutschland, den
Niederlanden, Belgien, der Schweiz und den USA. Weitere Informationen finden
Sie unter www.curevac.com.
CureVac Medien und Investor Relations Kontakt
Dr. Sarah Fakih, Vice President Corporate Communications und Investor
Relations
CureVac, Tübingen
T: +49 7071 9883-1298
M: +49 160 90 496949
sarah.fakih@curevac.com
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Services GmbH, CureVac RNA Printer GmbH, CureVac Belgium SA und CureVac
Netherlands B.V. (nachfolgend "das Unternehmen") hinsichtlich zukünftiger
Ereignisse oder zukünftiger Ergebnisse ausdrücken, im Gegensatz zu Aussagen,
die historische Fakten wiedergeben. Beispiele hierfür sind die Erörterung
der potenziellen Wirksamkeit der Impfstoff- und Behandlungskandidaten des
Unternehmens und der Strategien des Unternehmens, der Finanzierungspläne,
der Wachstumsmöglichkeiten und des Marktwachstums. In einigen Fällen können
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"beabsichtigen", "glauben", "schätzen", "planen", "anstreben", "projizieren"
oder "erwarten", "können", "werden", "würden", "könnten", "potentiell",
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Produkte herzustellen, mögliche Änderungen der aktuellen und geplanten
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Wettbewerb und Konsolidierung in der Branche des Unternehmens, die
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Geschäft und die
Betriebsergebnisse des Unternehmens, die Fähigkeit, das Wachstum zu
bewältigen, die Abhängigkeit von Schlüsselpersonal, die Abhängigkeit vom
Schutz des geistigen Eigentums, die Fähigkeit, für die Sicherheit der
Patienten zu sorgen, Schwankungen der Betriebsergebnisse aufgrund der
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: CureVac
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