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EQS-Adhoc: RENK Group AG verschiebt geplanten Börsengang (deutsch)

04.10.2023
um 23:05 Uhr

RENK Group AG verschiebt geplanten Börsengang

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EQS-Ad-hoc: RENK Group AG / Schlagwort(e): Börsengang
RENK Group AG verschiebt geplanten Börsengang

04.10.2023 / 23:05 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERBREITUNG ODER BEKANNTMACHUNG IN DEN
VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER
EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DIE VERBREITUNG ODER BEKANNTMACHUNG
RECHTSWIDRIG WÄRE

Veröffentlichung einer Insiderinformation im Wege der Ad hoc Mitteilung nach
Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Ad-hoc Mitteilung der RENK Group AG

RENK Group AG verschiebt geplanten Börsengang

Augsburg, 4. Oktober 2023. Die RENK Group AG und ihre Aktionärin Rebecca
BidCo S.à r.l., eine Holding-Gesellschaft, die sich mehrheitlich im Besitz
des Fonds "Triton V" der Beteiligungsgesellschaft Triton befindet, haben
heute beschlossen, den geplanten Börsengang der RENK Group AG zu
verschieben. In den letzten Tagen hat sich das Marktumfeld spürbar
eingetrübt.

Der Handelsstart der Aktien der RENK Group AG im Prime Standard der
Frankfurter Wertpapierbörse war für Donnerstag, den 5. Oktober 2023 geplant.
Die Option eines Börsengangs zu einem späteren Zeitpunkt wird von der
Gesellschaft und der Aktionärin geprüft.

WICHTIGE INFORMATION

Die hier enthaltenen Informationen stellen weder ein Angebot zum Verkauf
noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf dar, noch soll ein
Verkauf der hier genannten Wertpapiere in einer Jurisdiktion erfolgen, in
der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf
vor der Registrierung, der Befreiung von der Registrierungspflicht oder nach
der Einordnung gemäß den Wertpapiergesetzen einer Jurisdiktion gesetzlich
unzulässig wäre.

Die Bekanntmachung ist nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe in bzw.
innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigte Staaten")
(einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, den einzelnen
Bundesstaaten und dem Distrikt Columbia), Australien, Kanada, Japan oder
Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in der die Verbreitung oder
Ankündigung rechtswidrig wäre, bestimmt. Diese Bekanntmachung stellt weder
ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von
Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder
Südafrika oder in anderen Rechtsordnungen, in denen dies einen Verstoß gegen
die Gesetze dieser Rechtsordnung darstellen würde, dar, noch ist sie Teil
eines solchen Angebotes oder einer solchen Aufforderung. Die hier genannten
Wertpapiere sind nicht gemäß der Registrierungspflicht des US Securities Act
von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act")
registriert worden und eine solche Registrierung ist auch nicht vorgesehen.
Die Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nur an qualifizierte
institutionelle Käufer gemäß Rule 144A des Securities Act und außerhalb der
Vereinigten Staaten in Offshore-Transaktionen gemäß Regulation S des
Securities Act zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot von
Wertpapieren in den Vereinigten Staaten findet derzeit nicht statt und ist
auch nicht vorgesehen. Die Aktien dürfen in Australien, Kanada, Japan oder
Südafrika nur aufgrund von Ausnahmeregelungen verkauft oder zum Kauf
angeboten werden.

In jedem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums außerhalb
Deutschlands richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an "qualifizierte
Anleger" in diesem Mitgliedsstaat im Sinne von Artikel 2(e) der
EU-Verordnung 2017/1129 (die "Prospektverordnung").

Im Vereinigten Königreich darf diese Veröffentlichung nur weitergegeben
werden und richtet sich nur an Personen, bei denen es sich um "qualifizierte
Anleger" im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung handelt, soweit
dieser durch den European Union (Withdrawal) Act 2018 (in der jeweils
geltenden Fassung) Teil des im Vereinigten Königreich beibehaltenen
EU-Rechts ist, (i) die professionelle Erfahrung in Investmentangelegenheiten
im Sinne der Definition eines professionellen Anlegers in Artikel 19(5) des
Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in
der jeweils geltenden Fassung (die "Order") haben, oder (ii) die vermögende
Gesellschaften ("High Net Worth Bodies Corporate"), Vereinigungen oder
Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder Treuhänder von
Trusts mit einem hohen Wert ("High Value Trusts"), wie in Artikel 49(2)(a)
bis (d) der Order beschrieben, oder (iii) Personen, denen diese Mitteilung
anderweitig rechtmäßig zugänglich gemacht wird, sind (alle diese Personen
werden gemeinsam als "Relevante Personen" bezeichnet). Die Wertpapiere sind
ausschließlich für Relevante Personen erhältlich und jede Einladung zur
Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes
Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten
Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte
nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument oder
seinen Inhalt verlassen.

In die Zukunft gerichtete Aussagen

Diese Bekanntmachung enthält "in die Zukunft gerichtete Aussagen".

In die Zukunft gerichtete Aussagen sind manchmal, aber nicht immer, an der
Verwendung eines Datums in der Zukunft oder durch Wörter wie "werden",
"davon ausgehen", "zum Ziel setzen", "könnten", "möglicherweise", "sollten",
"erwarten", "glauben", "beabsichtigten", "planen", "bereiten vor" oder
"abzielen" (einschließlich deren negative Formulierungen oder anderen
Varianten) zu erkennen. In die Zukunft gerichtete Aussagen sind ihrer Art
nach vorausschauend, spekulativ und mit Risiken und Unsicherheiten
verbunden, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen,
die in der Zukunft möglicherweise eintreten können oder auch nicht eintreten
können. Es bestehen eine Reihe von Faktoren, die dazu führen können, dass
die tatsächlichen Ergebnisse, Ereignisse und Entwicklungen erheblich von den
in diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten
abweichen. Sämtliche späteren schriftlichen oder mündlichen in die Zukunft
gerichteten Aussagen, die die RENK, deren jeweilige verbundene Unternehmen
oder in ihrem Namen handelnden Personen zuzurechnen sind, sind in ihrer
Gesamtheit ausdrücklich durch die oben genannten Faktoren eingeschränkt. Es
kann nicht zugesichert werden, dass die in diesem Dokument enthaltenen in
die Zukunft gerichteten Aussagen realisiert werden können. In die Zukunft
gerichtete Aussagen werden zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung getroffen.

Ende der Insiderinformation

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04.10.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: RENK Group AG
Gögginger Straße 73
86159 Augsburg
Deutschland
Telefon: 0821-5700-0
E-Mail: info@renk.com
Internet: https://www.renk.com
ISIN: DE000RENK730
WKN: RENK73
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard)
EQS News ID: 1741725

Notierung vorgesehen. / Intended to be listed

Ende der Mitteilung EQS News-Service
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1741725 04.10.2023 CET/CEST

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RENK GROUP AG INH O.N.

WKN RENK73 ISIN DE000RENK730