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Lohnerhöhung statt Kürzung: VW-Betriebsrat gewinnt vor Gericht

18.10.2023
um 13:10 Uhr

HANNOVER (dpa-AFX) - Im Streit um die Kürzung der Gehälter von Betriebsräten bei VW hat erneut ein Arbeitnehmervertreter vor Gericht gewonnen. Im Fall von Stavros Christidis, stellvertretender des Gremiums bei Volkswagen Nutzfahrzeuge in Hannover, hat das Arbeitsgericht Hannover nicht nur festgestellt, dass die Kürzung durch VW ungerechtfertigt gewesen sei, wie ein Sprecher des Gerichts am Mittwoch auf Anfrage bestätigte. Nach Ansicht des Vorsitzenden Richterin hätte Christidis demnach sogar mehr verdienen müssen, als VW ihm vor der Kürzung gezahlt hatte. Das Urteil erging den Angaben zufolge bereits am Dienstagnachmittag (Az.: 12 Ca 272/23).

Konkret ging es nach Angaben des Konzernbetriebsrates um fast 2000 Euro pro Monat, um die VW das Bruttogehalt von Christidis gekürzt hatte. Das erklärte das Gericht nun für nicht rechtens. Stattdessen erhielt Christidis, der seit rund 20 Jahren freigestellter Betriebsrat ist, demnach vom Gericht sogar eine Erhöhung zugesprochen und soll demnach eine Entgeltstufe höher eingestuft werden als vor der Kürzung. Das bedeute eine Lohnerhöhung um mehrere Hundert Euro, rückwirkend zum Mai 2022, hieß es. VW wollte ihn dagegen den Angaben zufolge ab Februar 2023 um sechs Stufen heruntersetzen.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von Anfang des Jahres. Dessen Strafsenat hatte am 10. Januar Freisprüche für vier frühere VW-Personalmanager gekippt, denen vorgeworfen worden war, Betriebsräten zu hohe Gehälter bewilligt zu haben. Zugleich hatte der BGH die auch in anderen Unternehmen übliche Praxis für Gehaltssteigerungen langjähriger Arbeitnehmervertreter verworfen.

VW hat nach dem BGH-Urteil mehreren Betriebsräten die Gehälter gekürzt, viele zogen dagegen vors Arbeitsgericht. Laut Betriebsrat war das aktuelle Urteil das 17. von bisher 18 Urteilen zugunsten der klagenden Betriebsräte. "Arbeitsrechtlich ist etwas geboten, was gleichzeitig strafrechtlich im Risiko stehen kann", sagte ein Sprecher des Betriebsrates. Diesen Zustand könne nur der Gesetzgeber beenden. An einer entsprechenden Gesetzänderung wird bereits gearbeitet. Das Problem betrifft nach Angaben der IG Metall nicht nur VW, sondern fast alle größeren Unternehmen in Deutschland./fjo/DP/ngu

Volkswagen AG Vz.

WKN 766403 ISIN DE0007664039