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EQS-Adhoc: PREOS Global Office Real Estate & Technology AG: Einladung zur Abstimmung der Gläubiger der Wandelanleihe 2019/2024 (deutsch)

08.11.2023
um 11:28 Uhr

PREOS Global Office Real Estate & Technology AG: Einladung zur Abstimmung der Gläubiger der Wandelanleihe 2019/2024

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EQS-Ad-hoc: PREOS Global Office Real Estate & Technology AG / Schlagwort(e):
Anleihe
PREOS Global Office Real Estate & Technology AG: Einladung zur Abstimmung
der Gläubiger der Wandelanleihe 2019/2024

08.11.2023 / 11:27 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014

PREOS Global Office Real Estate & Technology AG: Einladung zur Abstimmung
der Gläubiger der Wandelanleihe 2019/2024

* Vorstand beschließt Einladung zu weiterer Abstimmung der Gläubiger der
Wandelanleihe 2019/2024 zur Vermeidung einer anderenfalls drohenden
Zahlungsunfähigkeit

* Beschlussgegenstände sollen insbesondere Entfall der Verzinsung,
Einführung eines Wandlungsrechts der Emittentin (Pflichtwandlung) und
Reduzierung des Wandlungspreises sein

Frankfurt am Main, 8. November 2023 - Der Vorstand der PREOS Global Office
Real Estate & Technology AG ("PREOS", ISIN DE000A2LQ850) hat heute
beschlossen, die Anleihegläubiger der 7,5 %-Wandelanleihe 2019/2024 (ISIN:
DE000A254NA6 - "PREOS-WSV") zu einer weiteren Abstimmung ohne Versammlung
einzuladen, um eine anderenfalls drohende Zahlungsunfähigkeit der PREOS zu
vermeiden. Hintergrund dieser Entscheidung ist insbesondere eine
eingetretene Verzögerung bei einem Immobilienverkauf, aus dessen Erlösen die
Zinszahlung unter der PREOS-WSV zum 9. Dezember 2023 hätte erfolgen können.
Um die Finanzlage der PREOS langfristig und nachhaltig zu stabilisieren, ist
nach Einschätzung des Vorstands über die Verschiebung der Fälligkeit der
Zinszahlung unter der PREOS-WSV zum 9. Dezember 2023 hinaus eine
Restrukturierung der PREOS-WSV unerlässlich.

Die Abstimmung ohne Versammlung soll noch vor dem 9. Dezember 2023
stattfinden. Beschlossen werden soll insbesondere über den Entfall der
Verzinsung, die Einführung eines Wandlungsrechts der Emittentin
(Pflichtwandlung) und die Reduzierung des Wandlungspreises. Im Einzelnen
soll die Tagesordnung folgende Punkte vorsehen:

* Reduzierung des Wandlungspreises auf EUR 4,50;

* (Rückwirkende) Beendigung der Verzinsung zum Ablauf des 8. Dezember
2022;

* Verzicht der Anleihegläubiger auf ein etwaiges Kündigungsrecht für den
Fall eines Ausbleibens der nach den bisherigen Anleihebedingungen am 9.
Dezember 2023 fällig werdenden Zinszahlung;

* Einführung eines Wandlungsrechts der Emittentin (Pflichtwandlung);

* Besondere Ermächtigung, Bevollmächtigung und Anweisung des Gemeinsamen
Vertreters der Anleihegläubiger, Herrn Klaus Nieding, Rechtsanwalt und
Vizepräsident des Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.,
zu diversen Rechtshandlungen (u.a. Stundung, Kündigungsverzicht) zur
Ermöglichung und Absicherung der Umsetzung der vorgeschlagenen
Restrukturierung der PREOS-WSV.

Die weiteren Einzelheiten zu der Abstimmung ohne Versammlung und deren
Tagesordnung können der Aufforderung zur Stimmabgabe entnommen werden, die
voraussichtlich in der Woche ab dem 13. November 2023 im Bundesanzeiger
sowie auf der Homepage der PREOS (https://www.preos.de) in der Rubrik
"Investor Relations" im Abschnitt "Wandelanleihe 2019/2024" veröffentlicht
werden wird. Zeitgleich mit dieser Veröffentlichung sollen die Gläubiger der
PREOS-WSV zu einem Investoren-Call mit dem Gemeinsamen Vertreter, Herrn
Klaus Nieding, eingeladen werden und die Möglichkeit erhalten, im Vorfeld
ihre Fragen beim Gemeinsamen Vertreter zu platzieren.

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in denen dies rechtswidrig wäre, veröffentlicht, verteilt oder weitergegeben
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60306 Frankfurt am Main
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E-Mail: info@preos.de
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