EQS-Adhoc: ams-OSRAM AG: ams OSRAM gibt die erfolgreiche Preisfestsetzung für ein aufgestocktes Angebot von vorrangigen Anleihen bekannt und zieht damit die letzte Komponente des angekündigten umfassenden ... (deutsch)
ams-OSRAM AG: ams OSRAM gibt die erfolgreiche Preisfestsetzung für ein aufgestocktes Angebot von vorrangigen Anleihen bekannt und zieht damit die letzte Komponente des angekündigten umfassenden ...
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EQS-Ad-hoc: ams-OSRAM AG / Schlagwort(e): Finanzierung
ams-OSRAM AG: ams OSRAM gibt die erfolgreiche Preisfestsetzung für ein
aufgestocktes Angebot von vorrangigen Anleihen bekannt und zieht damit die
letzte Komponente des angekündigten umfassenden ...
16.11.2023 / 21:29 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
AG.
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Ad hoc Mitteilung gemäß Art.53 Kotierungsreglement der SIX Swiss Exchange
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ams OSRAM gibt die erfolgreiche Preisfestsetzung für ein aufgestocktes
Angebot von vorrangigen Anleihen bekannt und zieht damit die letzte
Komponente des angekündigten umfassenden Finanzierungsplans vor
Premstätten, Österreich und München, Deutschland (16. November 2023) -- ams
OSRAM (SIX: AMS) gab heute als Teil des am 27. September 2023 vorgestellten
Finanzierungsplans die erfolgreiche Preisfestsetzung von Anleihen im
Gegenwert von EUR 1 Mrd. bekannt. Sie umfassen die vorrangige unbesicherte
Anleihe im Gesamtnennbetrag von EUR 625 Mio. mit Fälligkeit im März 2029 und
einem Kupon von 10,5 % pro Jahr sowie die vorrangige unbesicherte Anleihe im
Gesamtnennbetrag von USD 400 Mio. mit Fälligkeit im März 2029 und einem
Kupon von 12,25 % pro Jahr (zusammen die "Anleihen") und wurden aufgrund der
starken Nachfrage aufgestockt.
Voraussichtlich am oder um den 30. November 2023 wird das Angebot der
Anleihen vollzogen und werden die Anleihen begeben werden. Die Erlöse aus
der Emission der Anleihen werden zunächst auf gesonderte Konten eingezahlt.
Nach der Freigabe dieser Konten nach Abschluss des geplanten
Bezugsrechtsangebots, beabsichtigt ams OSRAM, die Erlöse aus der Emission
der Anleihen zusammen mit den Erlösen aus dem Bezugsrechtsangebot und dem
Verkauf und der Rückmietung des neuen Kulim 8-Zoll-Fabrikgebäudes des
Konzerns zur vollständigen Rückzahlung der ausstehenden USD 450.000.000 7%
Senior Notes mit Fälligkeit 2025 und der EUR 850.000.000 6% Senior Notes mit
Fälligkeit 2025, zur Rückzahlung von ausstehenden Beträgen aus bestimmten
Bankkrediten, zur Finanzierung allgemeiner Unternehmenszwecke und zur
Zahlung der damit verbundenen Gebühren und Aufwendungen zu verwenden.
Mit den zusätzlichen Erlösen aus der Aufstockung wird die letzte Komponente
des zuvor angekündigten ganzheitlichen Finanzierungsplans vorgezogen, so
dass ams OSRAM davon ausgeht, dass der zuvor geplante zusätzliche
Finanzierungsbedarf in Höhe von rund EUR 200 Mio. (bisher für 2024
erwartet), nicht mehr erforderlich sein wird.
ams OSRAM gibt heute außerdem bekannt, dass es eine Vereinbarung mit der
COMMERZBANK Aktiengesellschaft zur Verlängerung ihres Kontokorrentkredits in
Höhe von EUR 100 Mio. bis Juni 2026 abgeschlossen hat, die voraussichtlich
nach Vollzug des geplanten Bezugsrechtsangebots in Kraft treten wird.
Wichtiger Hinweis:
Diese Ad hoc-Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt
weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf der
Schuldverschreibungen dar. Sie stellt auch kein Angebot, keine Aufforderung
zum Kauf oder einen Verkauf in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada
oder Japan oder in einer anderen Rechtsordnung dar, in der ein solches
Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf ungesetzlich
wäre. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen
US-amerikanische, kanadische, australische, japanische oder andere geltende
Wertpapiergesetze darstellen. Die Schuldverschreibungen wurden und werden
nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in seiner geänderten Fassung
("Securities Act") oder den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der
Vereinigten Staaten oder einer anderen Jurisdiktion registriert und dürfen
in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei
denn, es liegt eine anwendbare Befreiung von den
Registrierungserfordernissen des Securities Act und den anwendbaren
bundesstaatlichen oder lokalen Wertpapiergesetzen oder Gesetzen anderer
Jurisdiktionen vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die diesen
nicht unterliegt. Es wird kein öffentliches Angebot von
Schuldverschreibungen in den Vereinigten Staaten geben.
Europäischer Wirtschaftsraum ("EWR") - Diese Bekanntmachung stellt weder ein
öffentliches Angebot noch eine Aufforderung an die Öffentlichkeit im
Zusammenhang mit einem Angebot im Sinne der Europäischen Prospektverordnung
(EU) 2017/1129 (die "EU-Prospektverordnung") dar und wird dies unter keinen
Umständen tun. Das Angebot und der Verkauf der Schuldverschreibungen erfolgt
gemäß einer Befreiung von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts
für Wertpapierangebote nach der EU-Prospektverordnung.
Zielmarkt des EWR-Herstellers (MIFID II Product Governance) für die
Schuldverschreibungen sind ausschließlich geeignete Gegenparteien und
professionelle Kunden (alle Vertriebskanäle). Es wurde kein EWR-PRIIPs-Key
Information Document (KID) erstellt, da es Kleinanlegern im EWR nicht zur
Verfügung gestellt wird.
Vereinigtes Königreich ("UK") - Diese Bekanntmachung stellt kein Angebot an
einen Kleinanleger im Vereinigten Königreich dar und wird dies auch unter
keinen Umständen tun. Das Angebot und der Verkauf der Schuldverschreibungen
erfolgt gemäß einer Befreiung nach Artikel 2 der Verordnung (EU) 2017/1129,
die aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 (die "UK Prospectus
Regulation") und des Financial Services and Markets Act 2000 ("FSMA")
Bestandteil des nationalen Rechts ist, von der Pflicht zur Veröffentlichung
eines Prospekts für Wertpapierangebote.
UK Zielmarkt des Herstellers (UK MiFIR Product Governance) für die
Schuldverschreibungen sind ausschließlich geeignete Gegenparteien und
professionelle Kunden (alle Vertriebskanäle). Es wurde kein UK PRIIPs Key
Information Document (KID) erstellt, da es Kleinanlegern im Vereinigten
Königreich nicht zur Verfügung gestellt wird.
Diese Mitteilung stellt weder ein öffentliches Angebot noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots im Sinne des Schweizerischen
Finanzdienstleistungsgesetzes ("FIDLEG") dar und wird dies auch in Zukunft
nicht tun. Die Schuldverschreibungen dürfen weder direkt noch indirekt in
der Schweiz im Sinne des FIDLEG öffentlich angeboten werden und es wurde und
wird kein Antrag auf Zulassung der Schuldverschreibungen zum Handel an einem
Handelsplatz (Börse oder multilaterales Handelssystem) in der Schweiz
gestellt.
Die Investitionen, auf die sich diese Bekanntmachung bezieht, richten sich
nur an (1) Nicht-US-Personen, die außerhalb der Vereinigten Staaten ansässig
sind. Personen, die außerhalb der Vereinigten Staaten ansässig sind, und (a)
wenn sie in einem Mitgliedstaat des EWR ansässig sind, an Personen, die
qualifizierte Anleger (im Sinne der EU-Prospektverordnung) sind; (b) wenn
sie im Vereinigten Königreich ansässig sind, an (i) Personen, die über
berufliche Erfahrung in Anlagefragen verfügen und unter Artikel 19(5) der
Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in
ihrer geänderten Fassung (die "Order") fallen; (ii) Personen, die unter
Artikel 49(2)(a) bis (d) (high net worth companies, unincorporated
associations, etc.) der Order fallen; oder (iii) Personen, denen eine
Aufforderung oder ein Anreiz zu einer Anlagetätigkeit im Sinne von Abschnitt
21 des FSMA in Verbindung mit der Emission oder dem Verkauf von Wertpapieren
auf andere Weise rechtmäßig mitgeteilt oder mitgeteilt werden kann, oder (2)
Personen, bei denen vernünftigerweise davon ausgegangen wird, dass es sich
um "qualifizierte institutionelle Käufer" (wie in Rule 144A des Securities
Act definiert) handelt (alle diese Personen werden zusammen als "relevante
Personen" bezeichnet). Die Anlagen, auf die sich diese Mitteilung bezieht,
stehen nur relevanten Personen zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes
Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder zum
anderweitigen Erwerb dieser Anlagen steht nur relevanten Personen zur
Verfügung bzw. wird nur mit diesen abgeschlossen. Personen, die keine
relevanten Personen sind, sollten nicht auf der Grundlage dieser
Bekanntmachung oder ihres Inhalts handeln oder sich darauf verlassen.
Personen, die diese Bekanntmachung verbreiten, müssen sich selbst davon
überzeugen, dass dies rechtmäßig ist.
Diese Mitteilung kann Aussagen über die ams-OSRAM AG (die "Gesellschaft" und
zusammen mit ihren Tochtergesellschaften der "Konzern") oder den Konzern
enthalten, die zukunftsgerichtete Aussagen darstellen oder enthalten können.
Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht auf historischen
Tatsachen beruhen und durch Wörter wie "plant", "zielt", "strebt an",
"glaubt", "erwartet", "antizipiert", "beabsichtigt", "schätzt", "wird",
"kann", "setzt fort", "sollte" und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet sein
können. Diese zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die Überzeugungen,
Absichten und aktuellen Ziele/Ansichten der Gruppe zu dem Zeitpunkt wider,
zu dem sie gemacht werden, unter anderem in Bezug auf die
Geschäftsergebnisse, die Finanzlage, die Liquidität, die Aussichten, das
Wachstum und die Strategien des Unternehmens oder des Konzerns.
Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten Aussagen über: Zielsetzungen,
Strategien, Aussichten und Wachstumsaussichten; zukünftige Pläne, Ereignisse
oder Leistungen und das Potenzial für zukünftiges Wachstum; wirtschaftliche
Aussichten und Branchentrends; Entwicklungen der Märkte des Unternehmens
oder des Konzerns; und die Stärke der Wettbewerber des Unternehmens oder
eines anderen Mitglieds des Konzerns. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten
Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von
Umständen abhängen, die in der Zukunft eintreten können oder auch nicht. Die
zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Mitteilung beruhen auf verschiedenen
Annahmen, von denen viele wiederum auf weiteren Annahmen beruhen,
einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Prüfung historischer
operativer Trends durch die Geschäftsleitung, auf Daten in den Unterlagen
des Konzerns und auf andere Daten, die von Dritten zur Verfügung gestellt
wurden. Obwohl der Konzern davon ausgeht, dass diese Annahmen zum Zeitpunkt
ihrer Aufstellung vernünftig waren, unterliegen diese Annahmen naturgemäß
erheblichen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten,
Eventualitäten und anderen wichtigen Faktoren, die schwierig oder unmöglich
vorherzusagen sind und außerhalb der Kontrolle des Konzerns liegen. Solche
Risiken, Ungewissheiten, Eventualitäten und andere wichtige Faktoren können
dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse sowie die Betriebsergebnisse,
die Finanzlage und die Liquidität des Unternehmens und anderer Mitglieder
des Konzerns oder der Branche erheblich von den in dieser Mitteilung durch
solche zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten
Ergebnissen abweichen. Es kann keine Zusicherung gegeben werden, dass die
zukunftsgerichteten Aussagen eintreffen werden. Die zukunftsgerichteten
Aussagen beziehen sich nur auf das Datum dieser Bekanntmachung. Der Konzern
lehnt ausdrücklich jegliche Verpflichtung oder Zusage ab, Aktualisierungen
oder Überarbeitungen von zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, um
Änderungen der diesbezüglichen Erwartungen des Konzerns oder Änderungen von
Ereignissen, Bedingungen oder Umständen, auf denen zukunftsgerichtete
Aussagen beruhen, widerzuspiegeln. Es wird keine Zusicherung oder Garantie
dafür gegeben, dass eine dieser zukunftsgerichteten Aussagen oder Prognosen
eintreten oder dass ein prognostiziertes Ergebnis erreicht werden wird.
Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht in unangemessener Weise
beeinflusst werden, und es sollte kein Vertrauen in sie gesetzt werden.
Im Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen können die
Stabilisierungsmanager (oder jede Person, die im Namen eines der
Stabilisierungsmanager handelt), soweit dies nach geltendem Recht zulässig
ist, eine Mehrzuteilung von Schuldverschreibungen vornehmen oder
Transaktionen durchführen, um den Marktpreis der jeweiligen Serie von
Schuldverschreibungen zu stabilisieren oder auf einem höheren Niveau zu
halten, als dies ansonsten der Fall wäre. Es gibt jedoch keine Garantie
dafür, dass die stabilisierenden Manager eine solche Stabilisierungsmaßnahme
durchführen werden. Jede Stabilisierungsmaßnahme kann, falls sie eingeleitet
wird, am oder nach dem Datum der angemessenen öffentlichen Bekanntgabe der
endgültigen Bedingungen des Angebots der Schuldverschreibungen beginnen und
kann jederzeit beendet werden, sie muss jedoch spätestens 30 Kalendertage
nach dem Ausgabedatum der Schuldverschreibungen oder 60 Kalendertage nach
dem Datum der Zuteilung der jeweiligen Serie von Schuldverschreibungen
enden, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. Jede
Stabilisierungsmaßnahme oder Mehrzuteilung muss von einem der beiden
Stabilisierungsmanager (oder einer Person, die im Namen eines der beiden
Stabilisierungsmanager handelt) in Übereinstimmung mit allen anwendbaren
Gesetzen und Vorschriften durchgeführt werden.
Über ams OSRAM Die ams OSRAM Gruppe (SIX: AMS), ist ein weltweit führender
Anbieter von intelligenten Sensoren und Emittern. Wir verbinden Licht mit
Intelligenz und Innovation mit Leidenschaft und bereichern so das Leben der
Menschen.
Mit einer gemeinsam mehr als 110 Jahren zurückreichenden Geschichte
definiert sich unser Unternehmen im Kern durch Vorstellungskraft, tiefes
technisches Know-how sowie die Fähigkeit, Sensor- und Lichttechnologien im
globalen industriellen Maßstab zu fertigen. Wir entwickeln begeisternde
Innovationen, die es unseren Kunden in den Märkten Automobil, Industrie,
Gesundheit und Consumer ermöglichen, ihren Wettbewerbsvorsprung zu
behaupten. Zugleich treiben wir damit Innovationen voran, die unsere
Lebensqualität hinsichtlich Gesundheit, Sicherheit und Komfort nachhaltig
erhöhen und dabei die Auswirkungen auf die Umwelt reduzieren.
Unsere rund 20.000 Mitarbeiter weltweit sorgen mit Innovationen in den
Bereichen Sensorik, Beleuchtung und Visualisierung für sichereres Fahren,
effektivere medizinische Diagnosen und mehr Komfort im Kommunikationsalltag.
Unsere Arbeit lässt Technologien für bahnbrechende Anwendungen Wirklichkeit
werden, was sich in über 15.000 erteilten und angemeldeten Patenten
widerspiegelt. Mit Hauptsitz in Premstätten/Graz (Österreich) und einem
Co-Hauptsitz in München (Deutschland) erzielte die ams OSRAM Gruppe im Jahr
2022 einen Umsatz von über EUR 4,8 Mrd. und ist als ams-OSRAM AG an der SIX
Swiss Exchange notiert (ISIN: AT0000A18XM4).
Mehr über uns erfahren Sie auf https://ams-osram.com.
ams ist eine eingetragene Handelsmarke der ams-OSRAM AG. Zusätzlich sind
viele unserer Produkte und Dienstleistungen angemeldete oder eingetragene
Handelsmarken der ams OSRAM Gruppe. Alle übrigen hier genannten Namen von
Unternehmen oder Produkten können Handelsmarken oder eingetragene
Handelsmarken ihrer jeweiligen Inhaber sein.
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Kontakt
Investor Relations Media Relations
ams-OSRAM AG ams-OSRAM AG
Dr Juergen Rebel Bernd Hops
Senior Vice President Senior Vice President
Investor Relations Corporate Communications
T: +43 3136 500-0 T +43 3136 500-0
investor@ams-osram.com press@ams-osram.com
Ende der Insiderinformation
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16.11.2023 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group AG.
www.eqs.com
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: ams-OSRAM AG
Tobelbader Straße 30
8141 Premstaetten
Österreich
Telefon: +43 3136 500-0
E-Mail: investor@ams-osram.com
Internet: https://ams-osram.com/
ISIN: AT0000A18XM4
WKN: A118Z8
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München,
Stuttgart, Tradegate Exchange; BX, SIX, Wiener Börse
(Vienna MTF)
EQS News ID: 1775619
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1775619 16.11.2023 CET/CEST
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